Bundesdeutsche Entwicklungshilfe — mehr Lieferbindung durch Mischfinanzierung
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In seinem Wochenbericht 10/1987 hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine ausführliche Untersuchung der bundesdeutschen Entwicklungshilfe, vor allem der Mischfinanzierung im Rahmen der Kapitalhilfe, vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Trifft die Vermutung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu, daß bei der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) „... in den meisten Fällen die Auftragsvergabe an deutsche Firmen beim Antrag auf Finanzierung aus deutscher Entwicklungshilfe schon feststand" (DIW-Wochenbericht 10/87, „Deutsche Entwicklungshilfe: Mehr Lieferbindung durch Mischfinanzierung", S. 122)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Mittel der Mischfinanzierung seit 1983 „... in erster Linie an die Elektrotechnik ... gehen ..." (DIW-Wochenbericht, S. 125) und „(die) hohen Aufträge aus Entwicklungshilfe an die deutsche Elektrotechnik in den letzten Jahren ... somit sehr stark auf die Mischfinanzierungsprojekte zurück(gehen)" (DIW-Wochenbericht 10/87, S. 125)?
Trifft die Vermutung zu, daß dieser statistisch nachweisbare Anstieg der Entwicklungshilfeaufträge an die bundesdeutsche Elektrotechnik in erster Linie dem Siemens-Konzern mit Verwaltungssitz in München zugute gekommen ist?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des DIW zu, daß „... die Mischfinanzierung von kommerziellen Gesichtspunkten (mit)bestimmt wird und daher nur für gewisse Projekte — im wesentlichen für Vorhaben der wirtschaftlichen Infrastruktur sowie Investitionen im verarbeitenden Gewerbe — und zudem nur in weiter fortgeschrittenen Ländern in Frage kommt ... " und deshalb „... ihr Umfang Einfluß auf die Sektor- und Länderstruktur der Entwicklungshilfe" hat (DIW-Wochenbericht, S. 125f.)?
Teilt die Bundesregierung die daraus abgeleitete Einschätzung des DIW, daß „... es aus entwicklungspolitischer Sicht höchstens akzeptabel (erscheint), bis zu einem Fünftel der FZ für Mischfinanzierung einzusetzen" DIW-Wochenbericht, S. 127)?
Stimmt die Bundesregierung der Meinung des DIW zu, daß die Lieferbindung, unabhängig davon, ob sie vertraglich festgelegt oder informell vereinbart wird, „... die Effizienz der Hilfe im Empfängerland (mindert) ... " und „... im Geberland den ökonomisch sinnvollen Strukturwandel in Richtung auf international wettbewerbsfähige Produktion (verlangsamt)" (DIW-Wochenbericht, S. 128)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der folgenden grundsätzlich kritischen Bewertung der Lieferbindung durch das DIW:
„Die durch Lieferbindung zusätzlich erreichbaren Aufträge aus der eigenen bilateralen Hilfe rechtfertigen nicht den Schaden, der sich ergibt, wenn man die von erhöhter Lieferbindung ausgehende Verstärkung der ohnehin vorhandenen protektionistischen Tendenzen in der Weltwirtschaft in Rechnung stellt und die negativen Rückwirkungen daraus auf die stark exportabhängige deutsche Wirtschaft berücksichtig. Für das Beschäftigungsniveau in der Bundesrepublik Deutschland ist es letztlich unerheblich, ob mit der Hilfe unmittelbar deutsche Lieferungen in die Empfängerländer oder mittelbar Exporte in andere Entwicklungsländer oder in Industrieländer finanziert werden. Wenn die deutsche Entwicklungshilfe schon unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigungswirksamkeit beurteilt wird, dann ist es also eher richtig, dies im Rahmen der gesamten Zahlungsbilanz zu tun und nicht in enger Betrachtungsweise allein auf die einzelnen Projekte abzustellen. Mehr Entwicklungshilfe anstelle anderer Ausgaben bedeutet, daß die deutsche Wirtschaft nicht weniger herstellt, sondern mehr für andere produziert. Die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland ist weder ein Argument für noch gegen Entwicklungshilfe." (DIW-Wochenbericht, S. 128)?
Welche Aufträge hat das DIW von der Bundesregierung insgesamt und speziell vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) seit Anfang 1985 erhalten?
In welchem Zusammenhang steht die Auftragsvergabe der Bundesregierung, insbesondere des BMZ, an das DIW mit der Aussage des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Warnke im Bundestagsausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 26. Juni 1985, der kritische Wochenbericht 22/85 des DIW über die bundesdeutsche Entwicklungshilfe werde Konsequenzen gegenüber dem DIW haben (vgl. Kurzprotokoll der 50. Sitzung vom 26. Juni 1985)?