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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Situation asylantragstellender Frauen (G-SIG: 11000337)

Befragung der Flüchtlingsfrauen auf Wunsch nur durch weibliche Mitarbeiter, Ausschluß Dritter von der Befragung, Einsatz weiblicher Dolmetscher, Hinzuziehung einer weiblichen Vertrauensperson durch die betroffene Frau

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/22906.05.87

Situation asylantragstellender Frauen

der Abgeordneten Wartenberg (Berlin) Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Hämmerle, Frau Dr. Hartenstein, Frau Luuk, Frau Steinhauer, Frau Weiler, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Verfahren zur Anerkennung der Asylberechtigung führen häufig durch komplizierte Verfahren und lange Wartezeiten zu großen Problemen bei den Betroffenen. Bei der Diskussion um die Mechanismen der Anerkennungsverfahren sind die besonderen Probleme asylsuchender Frauen bisher weitestgehend unberücksichtigt geblieben. Asylsuchende Frauen aus fremden Kulturkreisen stehen häufig familiär unter besonderen Zwängen. Insbesondere, wenn sie im Verfolgerstaat sexuellen Nötigungen und Mißhandlungen ausgesetzt waren, ist es für viele betroffene Frauen fast unmöglich, sich einerseits der Familie und andererseits den männlichen Befragern des Bundesamtes oder männlichen Dolmetschern anzuvertrauen. Diese sepziellen, sehr bedrückenden Probleme könnten relativ leicht gemildert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Sind der Bundesregierung die spezifischen Probleme von Flüchtlingsfrauen im Anerkennungsverfahren bekannt?

2

Ist die Bundesregierung bereit, das Bundesamt anzuweisen, Flüchtlingsfrauen auf Wunsch nur durch weibliche Mitarbeiter befragen zu lassen.

3

Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß Flüchtlingsfrauen die Möglichkeit eingeräumt wird, von der Befragung Dritte — auch Familienangehörige — auszuschließen?

4

Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß in den unter Frage 3 genannten Fällen nur weibliche Dolmetscher eingesetzt werden?

5

Wird sichergestellt, daß die betroffene Frau eine weibliche Vertrauensperson zum Anhörungsgespräch mitbringen kann?

6

Ist die Bundesregierung bereit sicherzustellen, daß auch nach der ersten Anhörung Tatbestände, die sexuelle Mißhandlungen betreffen, durch eine dritte Person nachgetragen werden können, und ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Niederlanden ein entsprechendes Verfahren praktiziert wird?

7

Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, um die besonderen Probleme von Flüchtlingsfrauen im Anerkennungsverfahren zu lösen?

Bonn, den 6. Mai 1987

Wartenberg (Berlin) Frau Schmidt (Nürnberg) Frau Hämmerle Frau Dr. Hartenstein Frau Luuk Frau Steinhauer Frau Weiler Frau Zutt Dr. Vogel und Fraktion

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