Sicherheitsüberprüfungen bei Beschäftigten von ISDN-System-Herstellerfirmen
des Abgeordneten Dr. Briefs und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Berichten der Zeitschrift „metall" zufolge soll die Siemens AG auf Bitten der Deutschen Bundespost Mitarbeiter ihres Unternehmensbereiches „Nachrichten- und Sicherheitstechnik" per Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüfen („metall" Nr. 10, 15. Mai 1987). Dieser Unternehmensbereich ist mit rund 8 000 Mitarbeitern auch auf dem Geschäftsfeld der sogenannten öffentlichen Vermittlungstechnik tätig. Hier werden im Auftrag der Deutschen Bundespost und ausländischer Fernmeldeverwaltungen computergestützte Vermittlungssysteme entwickelt, durch die künftig der gesamte Fernsprech- und Datenverkehr gesteuert werden soll (computergestützte Vermittlungsstellen sind Bestandteil des ISDN-Konzepts, d. h. der Digitalisierung und Integration der Fernmeldenetze, der Deutschen Bundespost). Laut „metall" werden alle 8 000 Mitarbeiter bei Neueinstellungen oder Versetzungen überprüft. Bei entsprechenden „Erkenntnissen" des Verfassungsschutzes werden Neubewerber nicht eingestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Werden die Sicherheitsüberprüfungen von Siemens-Beschäftigten tatsächlich auf Veranlassung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen durchgeführt?
Falls ja, welche Abteilung dieses Ministeriums hat eine solche Anweisung erteilt, und wie ist der Wortlaut dieser Anweisung? Falls nein, auf wessen Veranlassung gehen sie dann zurück?
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Anweisung, und mit welcher Rechtsgrundlage werden die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt?
Welche öffentlichen Stellen (z. B. Bundespostministerium, Bundesamt bzw. Landesämter für Verfassungsschutz, Datenschutzbeauftragte) sind an der Abwicklung der Sicherheitsüberprüfungen beteiligt?
Welche personenbezogenen Daten werden in diesem Zusammenhang wo gespeichert bzw. von wo nach wo übermittelt?
Werden gegebenenfalls Listen, Dateien oder ähnliches mit den Daten von sogenannten sicherheitsgefährdenden Technikern oder Ingenieuren in diesem Zusammenhang angefertigt, bzw. existieren derartige Listen bereits?
Wie sind Umfang und Ablauf der Sicherheitsüberprüfungen?
Wer erhält Kenntnis von den Ergebnissen der Sicherheitsüberprüfungen?
Welche Ergebnisse solcher Überprüfungen führen zu Nichteinstellung bzw. zu Nichtversetzung von Bewerbern/innen?
Erhalten Bewerber/innen Kenntnis von den Gründen für eine Ablehnung, wenn diese auf Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung zurückgeht?
Bei welchen anderen Firmen werden und wurden aus ähnlichen Gründen Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen?
Werden derartige Sicherheitsüberprüfungen auch bei Beschäftigten der Vermittlungsstellen durchgeführt?
Nach welchen Kriterien wird die Sicherheitsempfindlichkeit von Bereichen definiert, für die Sicherheitsüberprüfungen angeordnet werden?
In der Antwort auf Frage 1.1.7 der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 10/5146) hatte die Bundesregierung erklärt, die Sicherung des Fernmeldegeheimnisses sei dadurch gewährleistet, daß private Unternehmen und ihr Personal, die beim Auf- und Ausbau von Fernmeldeeinrichtungen beteiligt sind, auf die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses vertraglich verpflichtet seien.
Welche Erkenntnisse oder Überlegungen haben nun dazu geführt, zusätzlich zu dieser vertraglichen Verpflichtung Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen?
Seit wann ist die Durchführung solcher Sicherheitsüberprüfungen in diesem Bereich üblich?
Welche Gründe gibt es speziell für Sicherheitsüberprüfungen im Bereich der Entwicklung von fernmeldetechnischen Vermittlungssystemen?
Welche Risiken birgt diese Technik, bzw. welche Risiken werden durch die Menschen, die diese Technik entwickeln und warten, hervorgerufen?
Welche Gefahren für das Fernmeldegeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Fernsprech- und Telekommunikationsteilnehmer/innen ergeben sich aus diesen Risiken?
Welche Risiken können durch die genannten Sicherheitsüberprüfungen ausgeschlossen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko und die Gefahren von sogenannten Computerviren, die in die Vermittlungssoftware der Fernmeldenetze einschleust werden könnten?
Wie soll gewährleistet werden, daß eine nach der Überprüfung sich ergebende sicherheitsgefährdende Haltung der Mitarbeiter ausgeschlossen wird?
Ist z. B. an kontinuierliche Überprüfungen oder Maßnahmen zur Überwachung der Mitarbeiter/innen gedacht?
Soll Datenschutz künftig, nach Meinung der Bundesregierung, durch Sicherheitsüberprüfungen der Techniker/innen und Ingenieure/innen gewährleistet werden?
Welche Überlegungen werden seitens Bundesregierung und Bundespost angestellt, sicherheitsempfindliche bzw. datenschutzgefährdende Techniken, wie z. B. computergestützte Vermittlungssysteme, gar nicht erst einzusetzen?
Werden gegebenenfalls „datenschutzfreundliche" Alternativen erwogen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?