Materielle, pflegerische und psychosoziale Versorgung von AIDS-Kranken
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der öffentlichen Diskussion um die Immunschwächekrankheit AIDS stehen derzeit die — sicherlich wichtigen — Fragen der Krankheitsverhütung und Krankheitsbekämpfung im Mittelpunkt des Interesses. Die AIDS-Problematik wird damit jedoch fast ausschließlich aus medizinischer Sicht angegangen. Wenig Berücksichtigung finden dagegen Fragen der materiellen, pflegerischen und psychosozialen Versorgung, Fragen also, die sich aus der Perspektive von AIDS-Erkrankten von existenzieller Bedeutung erweisen.
Vor allem im fortgeschrittenen Krankheitsstadium droht AIDS-Erkrankten — wie übrigens generell chronisch und Langzeiterkrankten — materielle Armut. Infolge der zeitlich begrenzten Möglichkeit des Krankengeldbezuges werden die Betroffenen auf Frühverrentung und in vielen Fällen auf Sozialhilfebezug verwiesen und damit auf soziale Sicherungssysteme, die keinen ausreichenden Schutz vor Verarmung bieten.
Bei steigenden Erkrankungszahlen werden sich aber auch gravierende Probleme für die ambulante pflegerische Versorgung ergeben. Es steht zu befürchten, daß der ambulante pflegerische Bereich aufgrund seiner defizitären Strukturen und der ohnehin gegebenen eklatanten Unterversorgung nicht in der Lage sein wird, den zusätzlichen Bedarf an pflegerischen Leistungen zu erbringen. Auch dürfte die psychosoziale Betreuung dann nicht mehr in dem erforderlichen Ausmaß durch ehrenamtlichen Einsatz — wie dies heute der Fall ist — gewährleistet sein.
Insgesamt zeichnet sich hiermit — in Anbetracht der sich verschärfenden Problemlagen — im sozialen und sozialrechtlichen Bereich dringlicher Regelungsbedarf ab, dem auf lokaler oder Länderebene allein nicht begegnet werden kann.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
I. Zur materiellen Versorgung und sozialrechtlichen Absicherung von AIDS-Kranken
1. Sind der Bundesregierung die Klagen von AIDS-Hilfe-Initiativen bekannt, denen zufolge von seiten der Krankenkassen auf AIDS-Erkrankten dahin gehend Einfluß genommen wird, sich verrenten zu lassen, um so die Zeitspanne des Krankengeldbezugs zu reduzieren? Hält die Bundesregierung derartige Praktiken für zulässig, zumal für die Betroffenen daraus meist eine materielle Verschlechterung — wenn nicht gar Verarmung — folgt und die dadurch bedingte materielle Unsicherheit eine zusätzlich psychische Belastung darstellt?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit AIDS-Kranken — vor allem in den fortgeschritteneren Stadien — der Schwerbehindertenstatus zuerkannt und ihnen damit die Möglichkeit geboten wird, die damit verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die bekanntermaßen oft langwierigen Antragsprozeduren für den Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrenten vereinfacht und beschleunigt werden, um generell — aber insbesondere im Falle von AIDS-Erkrankung — einen schnellen Leistungsbezug gewährleisten zu können? In welchem Umfang könnte hier andernfalls von einer möglichst sofortigen Vorfinanzierung der zu erwartenden Renten (durch die Rentenversicherungsträger) Gebrauch gemacht werden?
4. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um AIDS-Kranken — wie auch generell Erwerbsunfähigen — ein möglichst existenzsicherndes Rentenniveau zu garantieren, da bekanntermaßen EU- und Bu-Renten oft unterhalb des Sozialhilfeniveaus liegen?
5. Im Falle von Sozialhilfeabhängigkeit dürfte wohl kein Zweifel daran bestehen, daß AIDS-Kranken Mehrbedarfszulagen für Diätkost zustehen (wie Tb- und Diabetis-Kranken). Beabsichtigt die Bundesregierung, einen derartigen Mehrbedarfstatbestand in das BSHG aufzunehmen?
6. Sieht die Bundesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, auf die Länder und über diese auf die Kommunen einzuwirken, um die oft entwürdigende Gewährungspraxis des Sozialhilfebezugs abzubauen und insbesondere auch im Falle von AIDS-Erkrankten ein möglichst unbürokratisches Verfahren zu gewährleisten?
7. Wie steht die Bundesregierung zu der in den letzten Jahren in der sozialpolitischen Diskussion häufig vertretenen Auffassung, daß das Festhalten an der Generationensubsidiarität in der Sozialhilfe einen Anachronismus darstelle, den es zu beseitigen gelte? Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß sich gerade im Falle von AIDS-Erkrankten ein Rückgriff auf die Generationensubsidiarität zu besonders unzumutbaren psychischen Belastungen führen kann?
8. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Kommunen dahin gehend zu unterstützen, daß sie durch eventuell erforderliche Entschuldungsmaßnahmen die Realeinkommens-situation von sozialhilfeabhängigen AIDS-Kranken verbessern?
9. Hält die Bundesregierung es für verantwortbar, daß Drogenabhängigen von den Krankenkassen Rehabilitationsmaßnahmen nur mit der Maßgabe zugebilligt werden, vorher einen AIDS-Test durchführen zu lassen?
II. Zur Wohnsituation und zu Problemen der ambulanten pflegerischen und psycho-sozialen Betreuung
1. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, AIDS Kranke in ihrem Bestreben zu unterstützen — auch trotz wiederholten längeren Krankenhausaufenthalts — ihre eigene Wohnung beizubehalten? Sieht die Bundesregierung hier Möglichkeiten auf die Kommunen einzuwirken, um durch ein möglichst rasches und unbürokratisches Verfahren den Wohngeldbezug zu erleichtern?
2. Welche Förderungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für (betreute) Wohngemeinschaften, in denen AIDS-Kranke und HIV-Positive aufgenommen werden, um so ihrer drohenden sozialen Isolation entgegenzuwirken? Sieht die Bundesregierung hier nicht die Notwendigkeit auf eine Klärung der offensichtlich strittigen Zuständigkeit zwischen lokalem und überörtlichem Sozialhilfeträger hinzuwirken?
3. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Finanzierung der ambulanten pflegerischen Leistungen für AIDS-Kranke in jedem Fall in ausreichendem Maße durch die GKV gewährleistet? Ist hier auch sichergestellt, daß nach § 185 RVO auch Haushaltshilfe in dem erforderlichen Maße finanziert wird?
4. Sieht die Bundesregierung die gerade im Falle von AIDS-Kranken unerläßliche kontinuierliche psychosoziale Betreuung auch bei steigenden Krankheitszahlen allein durch ehrenamtliche Helfer gewährleistet, oder zeichnet sich hier nicht vielmehr die Notwendigkeit ab, auf Wunsch der Betroffenen hin, auch professionelle Dienste zu finanzieren? Kann davon ausgegangen werden, daß derartige Dienste auch über die GKV finanziert werden?
5. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß in Anbetracht der strukturellen Defizite und der dadurch ohnehin schon bedingten Unterversorgung im ambulanten pflegerischen Bereich die pflegerische Betreuung von AIDS-Kranken derzeit nicht gewährleistet ist? Hält sie hierfür — wie übrigens auch für andere Pflegeabhängige — rundum die Uhr-Dienste für erforderlich?
6. Welche Verbesserungsmaßnahmen schlägt die Bundesregierung in dem derzeit anlaufenden AIDS-Modell-Programm in den Sozialstationen vor? In welcher Weise ist dabei die Einbeziehung von AIDS-Selbsthilfegruppen vorgesehen?
Fragen15
Sind der Bundesregierung die Klagen von AIDS-Hilfe-Initiativen bekannt, denen zufolge von seiten der Krankenkassen auf AIDS-Erkrankten dahin gehend Einfluß genommen wird, sich verrenten zu lassen, um so die Zeitspanne des Krankengeldbezugs zu reduzieren? Hält die Bundesregierung derartige Praktiken für zulässig, zumal für die Betroffenen daraus meist eine materielle Verschlechterung — wenn nicht gar Verarmung — folgt und die dadurch bedingte materielle Unsicherheit eine zusätzlich psychische Belastung darstellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit AIDS-Kranken — vor allem in den fortgeschrittenen Stadien — der Schwerbehindertenstatus zuerkannt und ihnen damit die Möglichkeit geboten wird, die damit verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die bekanntermaßen oft langwierigen Antragsprozeduren für den Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrenten vereinfacht und beschleunigt werden, um generell — aber insbesondere im Falle von AIDS-Erkrankung — einen schnellen Leistungsbezug gewährleisten zu können? In welchem Umfang könnte hier andernfalls von einer möglichst sofortigen Vorfinanzierung der zu erwartenden Renten (durch die Rentenversicherungsträger) Gebrauch gemacht werden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um AIDS-Kranken — wie auch generell Erwerbsunfähigen — ein möglichst existenzsicherndes Rentenniveau zu garantieren, da bekanntermaßen EU- und Bu-Renten oft unterhalb des Sozialhilfeniveaus liegen?
Im Falle von Sozialhilfeabhängigkeit dürfte wohl kein Zweifel daran bestehen, daß AIDS-Kranken Mehrbedarfszulagen für Diätkost zustehen (wie Tb- und Diabetis-Kranken). Beabsichtigt die Bundesregierung, einen derartigen Mehrbedarfstatbestand in das BSHG aufzunehmen?
Sieht die Bundesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, auf die Länder und über diese auf die Kommunen einzuwirken, um die oft entwürdigende Gewährungspraxis des Sozialhilfebezugs abzubauen und insbesondere auch im Falle von AIDS-Erkrankten ein möglichst unbürokratisches Verfahren zu gewährleisten?
Wie steht die Bundesregierung zu der in den letzten Jahren in der sozialpolitischen Diskussion häufig vertretenen Auffassung, daß das Festhalten an der Generationensubsidiarität in der Sozialhilfe einen Anachronismus darstelle, den es zu beseitigen gelte? Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß sich gerade im Falle von AIDS-Erkrankten ein Rückgriff auf die Generationensubsidiarität zu besonders unzumutbaren psychischen Belastungen führen kann?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Kommunen dahin gehend zu unterstützen, daß sie durch eventuell erforderliche Entschuldungsmaßnahmen die Realeinkommens-situation von sozialhilfeabhängigen AIDS-Kranken verbessern?
Hält die Bundesregierung es für verantwortbar, daß Drogenabhängigen von den Krankenkassen Rehabilitationsmaßnahmen nur mit der Maßgabe zugebilligt werden, vorher einen AIDS-Test durchführen zu lassen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, AIDS Kranke in ihrem Bestreben zu unterstützen — auch trotz wiederholten längeren Krankenhausaufenthalts — ihre eigene Wohnung beizubehalten? Sieht die Bundesregierung hier Möglichkeiten auf die Kommunen einzuwirken, um durch ein möglichst rasches und unbürokratisches Verfahren den Wohngeldbezug zu erleichtern?
Welche Förderungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für (betreute) Wohngemeinschaften, in denen AIDS-Kranke und HIV-Positive aufgenommen werden, um so ihrer drohenden sozialen Isolation entgegenzuwirken? Sieht die Bundesregierung hier nicht die Notwendigkeit auf eine Klärung der offensichtlich strittigen Zuständigkeit zwischen lokalem und überörtlichem Sozialhilfeträger hinzuwirken?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Finanzierung der ambulanten pflegerischen Leistungen für AIDS-Kranke in jedem Fall in ausreichendem Maße durch die GKV gewährleistet? Ist hier auch sichergestellt, daß nach § 185 RVO auch Haushaltshilfe in dem erforderlichen Maße finanziert wird?
Sieht die Bundesregierung die gerade im Falle von AIDS-Kranken unerläßliche kontinuierliche psychosoziale Betreuung auch bei steigenden Krankheitszahlen allein durch ehrenamtliche Helfer gewährleistet, oder zeichnet sich hier nicht vielmehr die Notwendigkeit ab, auf Wunsch der Betroffenen hin, auch professionelle Dienste zu finanzieren? Kann davon ausgegangen werden, daß derartige Dienste auch über die GKV finanziert werden?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß in Anbetracht der strukturellen Defizite und der dadurch ohnehin schon bedingten Unterversorgung im ambulanten pflegerischen Bereich die pflegerische Betreuung von AIDS-Kranken derzeit nicht gewährleistet ist? Hält sie hierfür — wie übrigens auch für andere Pflegeabhängige — rundum die Uhr-Dienste für erforderlich?
Welche Verbesserungsmaßnahmen schlägt die Bundesregierung in dem derzeit anlaufenden AIDS-Modell-Programm in den Sozialstationen vor? In welcher Weise ist dabei die Einbeziehung von AIDS-Selbsthilfegruppen vorgesehen?