Erforschung, Produktion und Zulassung des gentechnologischen Rinderwachstumshormons und Folgen für Landwirtschaft und Verbraucher
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Derzeit vermehren sich die Hinweise darauf, daß nicht nur in den USA, sondern auch in der EG bzw. in der Bundesrepublik Deutschland, eine Erprobung des gentechnologisch erzeugten Rinderwachstumshormons (Bovines Somatotropin = BST) bereits stattfindet (siehe u. a. „top agrar", 12/1986; DLG-Mitteilungen, 9/1987). US-amerikanische und multinationale Firmen beabsichtigen, noch 1987/88 dieses Produkt für den landwirtschaftlichen Einsatz in Europa auf den Markt zu bringen.
Dabei ist noch weitgehend ungeklärt, welche Auswirkungen ein breiter und routinemäßiger Einsatz dieses Mittels zur Steigerung der Milchleistung haben wird. Dies betrifft sowohl die gesundheitlichen Folgen für die behandelten Tiere als auch die möglicherweise verheerenden Konsequenzen sozialer und wirtschaftlicher Art für die europäische Milchwirtschaft. Zu diesen Fragen hat weder die Bundesregierung noch die Europäische Gemeinschaft bisher eindeutig Stellung bezogen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Forschungstätigkeit und Forschungsfinanzierung
1. Welche Forschungseinrichtungen untersuchen oder erproben die Herstellung von Rinderwachstumshormon (BST) für Nutztiere mit gentechnischen Methoden, und mit welchen Mitteln werden diese Arbeiten finanziert?
2. Welche Forschungseinrichtungen untersuchen die Wirkung des BST bei Nutztieren, und mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird die Forschung unterstützt?
3. Welche Einrichtungen untersuchen oder erproben den Einsatz des BST in der Landwirtschaft (bei Rindern, Schweinen, Hühnern)? Erhalten sie dafür öffentliche Mittel, und wenn ja, in welcher Höhe?
4. Werden derartige Arbeiten (Fragen 1 bis 3) auch von Industrieunternehmen durchgeführt? Wenn ja, erhalten sie öffentliche Mittel für diese Experimente und in welcher Höhe?
5. Werden gemeinsame Forschungsvorhaben und/oder Vertragsforschungsprojekte von Universitäten, Bundesforschungsanstalten und Industrieunternehmen durchgeführt, und wenn ja, was sind die genauen Fragestellungen und wie werden sie finanziert?
6. Werden Forschungsarbeiten zu folgenden Fragestellungen durchgeführt, und wenn ja, an welchen Institutionen, mit welchen Forschungsmitteln in welcher Höhe: Rückstände des BST in Fleisch, Milch oder anderen Produkten; Belastungen oder Gefährdungen für die Umwelt; Auswirkungen auf Milch- und Fleischqualität; Verbraucherreaktionen; Tiergesundheit?
7. Liegen der Bundesregierung, dem Bundesgesundheitsamt oder den Bundesforschungsanstalten Ergebnisse in- oder ausländischer Studien zu den unter 6. genannten Fragen vor, und wenn ja, wie werden diese Probleme beurteilt?
II. Rechtliche Aspekte
1. Liegen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) Anträge auf Zulassung von BST in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja, wie wird mit diesen Anträgen verfahren?
2. Liegen dem BGA Anträge auf Experimente mit BST vor, oder sind solche Experimente bereits genehmigt worden?
3. Wird das BGA BST als Therapeutikum oder als Wachstums- und Milchsteigerungsmittel behandeln oder beides? Muß demnach nach Ansicht der Bundesregierung die EG-Richtlinie 85/649/EEC (Verbot von Substanzen mit hormoneller Wirkung, 31. Dezember 1985) hier zur Anwendung kommen und die Zulassung verweigert werden?
4. Ist die Zulassung des BST als Leistungssteigerungsmittel mit dem Tierschutzgesetz, dem Milchgesetz und dem Lebensmittelgesetz zu vereinbaren?
5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es möglich wäre, BST zuzulassen, wenn es zwar dem EG-Hormonverbot zuwiderläuft, aber als „Produkt aus biotechnologischer Produktion" dennoch eine EG-weite Zulassung erhält?
6. Inwieweit werden derzeit in anderen EG-Staaten Anträge auf Zulassung von BST geprüft, bzw. sind schon solche Anträge genehmigt worden? Welchen Einfluß könnten solche Vorgänge auf die Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland haben?
III. Folgen für Landwirtschaft und Verbraucher
1. Hält die Bundesregierung den Einsatz dieses oder entsprechender gentechnologisch erzeugter Stoffe um Leistungssteigerungen in der Tierproduktion zu erzielen für wünschenswert oder gar förderungswürdig?
2. Hält die Bundesregierung die erneut zu erwartenden Überschüsse bei Fleisch und Milch für vertretbar?
3. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung den ebenfalls vorhergesagten Rationalisierungsschub und ihren Folgen durch den Einsatz dieses Mittels (siehe Studien vom Office of Technology Assessment, US-Kongress; R. J. Kalter, 1985), insbesondere den Zwang zur Betriebsaufgabe für einen hohen Prozentsatz der Landwirte, begegnen?
4. Werden, wie in den oben genannten Studien für die USA vorgeschlagen, Sozialpläne für arbeitslose Landwirte entwickelt?
5. Werden Verbraucher/innen über die Zulassung dieses Produktes aufgeklärt? Welche Informationen über den Einsatz von BST werden den Verbrauchern im einzelnen zugänglich gemacht?
6. Sollen Milch und Milchprodukte von Kühen, die BST injiziert bekommen haben, kenntlich gemacht werden?
Fragen19
Welche Forschungseinrichtungen untersuchen oder erproben die Herstellung von Rinderwachstumshormon (BST) für Nutztiere mit gentechnischen Methoden, und mit welchen Mitteln werden diese Arbeiten finanziert?
Welche Forschungseinrichtungen untersuchen die Wirkung des BST bei Nutztieren, und mit welchen Mitteln in welcher Höhe wird die Forschung unterstützt?
Welche Einrichtungen untersuchen oder erproben den Einsatz des BST in der Landwirtschaft (bei Rindern, Schweinen, Hühnern)? Erhalten sie dafür öffentliche Mittel, und wenn ja, in welcher Höhe?
Werden derartige Arbeiten (Fragen 1 bis 3) auch von Industrieunternehmen durchgeführt? Wenn ja, erhalten sie öffentliche Mittel für diese Experimente und in welcher Höhe?
Werden gemeinsame Forschungsvorhaben und/oder Vertragsforschungsprojekte von Universitäten, Bundesforschungsanstalten und Industrieunternehmen durchgeführt, und wenn ja, was sind die genauen Fragestellungen und wie werden sie finanziert?
Werden Forschungsarbeiten zu folgenden Fragestellungen durchgeführt, und wenn ja, an welchen Institutionen, mit welchen Forschungsmitteln in welcher Höhe: Rückstände des BST in Fleisch, Milch oder anderen Produkten; Belastungen oder Gefährdungen für die Umwelt; Auswirkungen auf Milch- und Fleischqualität; Verbraucherreaktionen; Tiergesundheit?
Liegen der Bundesregierung, dem Bundesgesundheitsamt oder den Bundesforschungsanstalten Ergebnisse in- oder ausländischer Studien zu den unter 6. genannten Fragen vor, und wenn ja, wie werden diese Probleme beurteilt?
Liegen dem Bundesgesundheitsamt (BGA) Anträge auf Zulassung von BST in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja, wie wird mit diesen Anträgen verfahren?
Liegen dem BGA Anträge auf Experimente mit BST vor, oder sind solche Experimente bereits genehmigt worden?
Wird das BGA BST als Therapeutikum oder als Wachstums- und Milchsteigerungsmittel behandeln oder beides? Muß demnach nach Ansicht der Bundesregierung die EG-Richtlinie 85/649/EEC (Verbot von Substanzen mit hormoneller Wirkung, 31. Dezember 1985) hier zur Anwendung kommen und die Zulassung verweigert werden?
Ist die Zulassung des BST als Leistungssteigerungsmittel mit dem Tierschutzgesetz, dem Milchgesetz und dem Lebensmittelgesetz zu vereinbaren?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es möglich wäre, BST zuzulassen, wenn es zwar dem EG-Hormonverbot zuwiderläuft, aber als „Produkt aus biotechnologischer Produktion" dennoch eine EG-weite Zulassung erhält?
Inwieweit werden derzeit in anderen EG-Staaten Anträge auf Zulassung von BST geprüft, bzw. sind schon solche Anträge genehmigt worden? Welchen Einfluß könnten solche Vorgänge auf die Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland haben?
Hält die Bundesregierung den Einsatz dieses oder entsprechender gentechnologisch erzeugter Stoffe um Leistungssteigerungen in der Tierproduktion zu erzielen für wünschenswert oder gar förderungswürdig?
Hält die Bundesregierung die erneut zu erwartenden Überschüsse bei Fleisch und Milch für vertretbar?
Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung den ebenfalls vorhergesagten Rationalisierungsschub und ihren Folgen durch den Einsatz dieses Mittels (siehe Studien vom Office of Technology Assessment, US-Kongress; R. J. Kalter, 1985), insbesondere den Zwang zur Betriebsaufgabe für einen hohen Prozentsatz der Landwirte, begegnen?
Werden, wie in den oben genannten Studien für die USA vorgeschlagen, Sozialpläne für arbeitslose Landwirte entwickelt?
Werden Verbraucher/innen über die Zulassung dieses Produktes aufgeklärt? Welche Informationen über den Einsatz von BST werden den Verbrauchern im einzelnen zugänglich gemacht?
Sollen Milch und Milchprodukte von Kühen, die BST injiziert bekommen haben, kenntlich gemacht werden?