Auslieferung der Ruhrkohle an die Stromwirtschaft — Panne oder Absicht des Kartellamtes
des Abgeordneten Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Regierungserklärung vom 6. Mai 1987 hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Bangemann ein wortgewaltiges Plädoyer für mehr Wettbewerb in der Wirtschaft gehalten und dabei im Namen der Bundesregierung von einer Novellierung des Kartellgesetzes gesprochen, um Konzentration, die den Wettbewerb ausschaltet, zu verhindern.
Diese Ausführungen stehen im Widerspruch zu einem Beispiel wirtschaftlicher Konzentration auf dem Energiesektor.
Nach Bericht der Frankfurter Rundschau vom 8. April 1987 ist der Einspruch des Bundeskartellamtes gegen die Übernahme des Aktienpaketes von 8 % an der Ruhrkohle aus dem Besitz der französischen Firma Sidechar durch die Vereinigten Elektrizitätswerke in Dortmund an einer verspäteten Zustellung des Einspruchs gescheitert.
Damit ist ein maßgeblicher Einfluß der auf Atomstrom fixierten VEW auf die bisher ausschließlich Steinkohle einsetzende STEAG zustande gekommen, der sich sehr nachteilig auf den Absatz von Ruhrkohle, auf die Arbeitsplätze in der Region und das Land Nordrhein-Westfalen auswirken kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verstärkung des Einflusses der Elektrizitäts-Wirtschaft auf Geschäfts- und Förderpolitik der Ruhrkohle AG?
Hält die Bundesregierung den Einspruch des Bundeskartellamtes für gerechtfertigt? Welche der dort mitgeteilten Bedenken werden von ihr geteilt, und bei welchem ergeben sich Differenzen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Einspruchsschreiben des Bundeskartellamtes der Deutschen Bundespost übergeben wurden und wann sie den einzelnen Adressaten zugestellt wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Tatsache der — entgegen telefonischen Zusagen — verspäteten Zustellung dem Bundeskartellamt mitgeteilt wurde und wann dies gegebenenfalls geschehen ist?
Wurde ein Disziplinarverfahren gegen den oder die verantwortlichen Beamten bei der Deutschen Bundespost oder beim Bundeskartellamt eingeleitet? Wurde die Frage geprüft, inwieweit Zuwendungen von Dritten zu einer verspäteten Aufgabe oder verspäteten Zustellung geführt haben oder ob hierfür Weisungen vorgesetzter Stellen verantwortlich zu machen sind?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um nach dem faktischen Scheitern des Einspruchs die vom Bundeskartellamt festgestellten nachteiligen Folgen auf andere Weise abzuwenden?
Müßte die Bundesregierung angesichts der jetzt eingetretenen Situation nicht die VEBA dazu benutzen, einen Teil der Ruhrkohleanteile auf einen Investor zu übertragen, der nicht den Interessen der Stromwirtschaft verpflichtet ist?