Schwefeldioxid-Emissionsüberschreitung des Kraftwerks Offleben
des Abgeordneten Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 1984 hat im Rahmen der Diskussion um die „Buschhaus-Inbetriebnahme ohne Entschwefelung" die Bundesregierung finanzielle Beiträge für den Bau und Betrieb einer Entschwefelungsanlage des Kraftwerks Offleben, Blöcke A und B, zugesagt, die der gleichen Betreiberin gehören. An diese Finanzbeteiligung waren eine jährliche Mindestreduzierung an Schwefeldioxid von 6 500 Tonnen und die Inbetriebnahme noch vor 1987 gebunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch ist der finanzielle Beitrag des Bundes?
Wann hat die Entschwefelung nach dem Trockenadditivverfahren den Dauerbetrieb aufgenommen?
Wie viele Tonnen Schwefeldioxid wurden bisher aus den Rauchgasen zurückgehalten, wie viele Tonnen wurden weiterhin emittiert?
Wie hoch ist die Massenkonzentration an Schwefeldioxid in einem Kubikmeter Abgas, und um wieviel Prozent liegt dieser Wert über dem Grenzwert der Großfeuerungsanlagen-Verordnung?
Welche ungünstigsten Spitzenkonzentrationen treten auf, und hält die Bundesregierung diese Werte für verantwortbar angesichts der ökologischen Folgen?
Ist es richtig, daß durch die Inbetriebnahme der REA vor dem vorgeschriebenen Termin (30. Juni 1988) zunächst eine Verminderung erreicht wird, diese Verminderung aber durch die Überschreitung des vorgeschriebenen 400 mg Wertes um ein Vielfaches im Laufe der Jahre überkompensiert wird, so daß bis 1993 Zigtausende Tonnen Schwefeldioxid zusätzlich emittiert werden?
Wird die Bundesregierung angesichts des zunehmenden Waldsterbens, der zunehmenden ökologischen Schädigungen darauf hinwirken, daß durch die finanzielle Beteiligung des Bundes wenigstens die vorgeschriebenen Werte der Großfeuerungsanlagen-Verordnung erreicht werden?
Hat die Bundesregierung das Ansinnen der Betreiberin nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unterstützt, oder hat die Bundesregierung ihre finanzielle Beteiligung von einem hohen Wirkungsgrad der Anlage oder von der Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte abhängig gemacht?
Wenn nein, warum nicht?
Gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß diese durch Bundesmittel geförderte, aber völlig unzureichende Entschwefelungsanlage so verbessert wird, daß die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden?
Was wird die Bundesregierung unternehmen für den Fall einer Überschreitung nicht nur um das Doppelte, sondern um das Fünffache oder Zehnfache?