Investitionen der Deutschen Bundesbahn im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (ausgenommen S-Bahnen)
der Abgeordneten Daubertshäuser, Antretter, Dr. Jens, Kretkowski, Bamberg, Bernrath, Ewen, Frau Faße, Haar, Hasenfratz, Ibrügger, Dr. Niese, Pauli, Purps, Toetemeyer, Frau Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Bei der Genehmigung der Wirtschaftspläne der Deutschen Bundesbahn für die Geschäftsjahre 1986 und 1987 hat die Bundesregierung jeweils von den geplanten Ausgaben für die Sachanlagenvorhaltung einen pauschalen Ausgabenbetrag in Höhe von 400 Millionen DM für Investitionen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (ausgenommen S-Bahn) zweckgebunden.
Damit hat die Bundesregierung der einstimmigen Entschließung des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1985 zum Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn in der Fläche (Drucksache 10/ 3488) entsprochen, in der Bundesregierung und Deutsche Bundesbahn aufgefordert wurden, mit der Verwirklichung des vereinfachten Betrieb auf Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn, auf denen langfristig Schienenpersonennahverkehr betrieben werden soll, zu beginnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Bei welchen Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (ausgenommen S-Bahn) wurden 1986 a) handbediente Schrankenanlagen durch automatische Halbschranken ersetzt, b) vorhandene Bahnübergänge beseitigt, c) die Signalanlagen modernisiert, d) Funkleitbetrieb eingeführt, e) automatische Rückfallweichen eingebaut, f) sonstige Maßnahmen zur Vereinfachung des Fahrbetriebs durchgeführt?
Welche Investitionskosten sind dabei entstanden?
Bei welchen Strecken wurde 1986 die Organisation des Nebenstreckenbetriebs mit dem Ziel der Kosteneinsparung optimiert?
Welche Kosteneinsparungen sind dabei erzielt worden?
Bei welchen Strecken sollen 1987 a) handbediente Schrankenanlagen durch automatische Halbschranken ersetzt werden, b) vorhandene Bahnübergänge beseitigt werden, c) die Signalanlagen modernisiert werden, d) Funkleitbetrieb eingeführt werden, e) automatische Rückfallweichen eingebaut werden, f) sonstige Maßnahmen zur Vereinfachung des Fahrbetriebs durchgeführt werden?
Welche Investitionskosten werden dabei entstehen?
Bei welchen Strecken soll 1987 die Organisation des Nebenstreckenbetriebs mit dem Ziel der Kosteneinsparung optimiert werden?
Welche Kosteneinsparungen sollen dabei erzielt werden?
Welche technischen Vorgaben für den Nebenbahnbetrieb (Signaltechnik, Weichen, Oberbau) wurden in den Eisenbahnvorschriften den geringeren Anforderungen des Nebenbahnbetriebs angepaßt?
Was hat die Bundesregierung veranlaßt, damit die Deutsche Bundesbahn den Verfahrensgang der Entscheidung bei den Streckenstillegungen entsprechend den vom Deutschen Bundestag in Drucksache 10/3488 aufgestellten Kriterien, — Grundlage eines Streckenstillegungsantrags darf nicht das aktuell auf der Strecke verbliebene Aufkommen sein, — der Antrag muß das im Rahmen eines regionalen Verkehrskonzepts erreichbare Reisendenpotential ausweisen und berücksichtigen, — die Einzelprüfung muß dann ergeben, ob eine Stillegung oder ein verändertes Bahnangebot im Rahmen eines regionalen Verkehrskonzepts angebracht ist, — die Stellungnahmen der obersten Landesverkehrsbehörden zu Stillegungsanträgen der Deutschen Bundesbahn sollten ebenfalls Alternativvorschläge für die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, der möglichen Beteiligung anderer Gebietskörperschaften und der alternativen Gestaltung des regionalen Angebots im öffentlichen Verkehr enthalten, verbessert?
Wann wird die Deutsche Bundesbahn den Verfahrensgang der Entscheidung bei Streckenstillegungen entsprechend den oben genannten Kriterien verbessern?
Wann wird die Bundesregierung das vom Deutschen Bundestag 1985 geforderte Konzept für die künftige Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in. der Fläche vorlegen?