Atomarer Schrott (I)
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN Atomarer Schrott (I)
Wir fragen die Bundesregierung:
I.
Im Rheinhafen von Karlsruhe lagern auf dem Gelände Hochbahnstraße 1 seit mindestens einem Monat mehrere Container mit radioaktiven Abfällen. Zu der Schaffung von Zwischenlagern bei Speditionsfirmen ergeben sich folgende Fragen:
II.
Auf dem Gelände des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht GmbH wird durch die Firma Noell — an beiden Einrichtungen ist der Bund beteiligt — radioaktiver Schrott wiederaufbereitet.
Fragen29
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Werkzeuge aus kerntechnischen Anlagen in Containern verpackt auf privaten Speditionsgeländen, wie etwa bei der Firma Gesellschaft für Nukleartechnik in Linkenheim-Hochstetten bei Karlsruhe, zwischengelagert werden und daß dabei z. T. die Strahlenschutzverordnung verletzt wird?
Wie viele Spediteure haben in der Bundesrepublik Deutschland eine Genehmigung, radioaktives Material zu transportieren oder zu lagern?
Kann die Bundesregierung die zehn größten Spediteure benennen, die aus kerntechnischen Anlagen radioaktives Material wegtransportieren? Welche Mengen radioaktives Material haben sie bisher transportiert?
Wie lang ist die maximale und die durchschnittliche Verweildauer solcher radioaktiven Materialien bei den Spediteuren?
Finden auf dem Gelände dieser Spediteure regelmäßige Strahlenmessungen statt, wie oft, und welche Elemente werden gemessen?
Welche Mengen an radioaktivem Material sind aus kerntechnischen Anlagen im Inland bisher angefallen an a) Kernbrennstoffen, b) Werkzeugen, c) Arbeitskleidungen, d) Baustoffen, e) sonstigen Materialien?
Wohin wurden diese Materialien transportiert, wo zwischengelagert und wo endgelagert?
Folgt die Bundesregierung der Auffassung der Stadt Karlsruhe, daß es sich dabei um „Zwischenlager" handelt?
Sind diese Zwischenlager ein Teil des Entsorgungsnachweises?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumentation der Stadt Karlsruhe, daß das Überschreiten der Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung um das 13fache nicht so gravierend sei, da sich Personen nicht ein Jahr lang nur am Zaun der Spedition aufhalten würden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung der Arbeitnehmer in den Speditionsbetrieben? Welche Art von Personendosimeter wird angewendet? Erhalten die Arbeitnehmer Auskunft über die von ihnen inkorporierte Strahlung?
Ist es bundesweit üblich, wie es in Karlsruhe der Fall zu sein scheint, die Genehmigungsbehörden erst nachträglich über die Transportmengen und -ziele radioaktiver Transporte zu informieren?
Für welche Sicherheitsgrenzen sind ISO-Normcontainer ausgelegt gegen a) Explosionen in der Umgebung, b) Aufschlag/Deformation durch Fall, c) Rost bei längerer Lagerung, d) Strahlenemission, e) Leckagen? Bis zu welcher Strahlenbelastung hält die Bundesregierung diese Transportbehälter für angemessen?
Ist es üblich, daß Gewerbeaufsichtsämter keine oder nur unzureichende Kenntnis über den Umgang mit radioaktiven Materialien haben? Welches ist die Genehmigungsbehörde hierfür?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auskunft des Hamburger Senats (Drucksache 13/87, Frage 3), daß auf dem Gelände des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht GmbH nur Komponenten aus dem Kernkraftwerk Krümmel bearbeitet worden sind, in der Hauszeitung der GKSS aber ausdrücklich die Teile dem AKW Brunsbüttel zugeordnet werden, ebenso wie dies auf dem Schild in der Dekontaminationshalle steht (vgl. Frage 6 o. a. Drucksache)?
Welche Mengen sind nun auf dem Gelände der GKSS aus dem AKW Krümmel und welche Mengen aus dem AKW Brunsbüttel verarbeitet worden? Wieviel Material ist insgesamt aus diesen Kernkraftwerken dort verarbeitet oder angeliefert worden? Wieviel lagert zur Zeit auf dem Firmengelände? Wieviel soll noch angeliefert werden? Fanden oder finden Lieferungen von anderen kerntechnischen Anlagen auf das Gelände der GKSS statt, oder sind solche Lieferungen geplant?
Welche Firmen nehmen wo in der Bundesrepublik Deutschland radioaktiv belastetes Material aus kerntechnischen Anlagen entgegen und versuchen, dieses Material zumindest partiell zu dekontaminieren oder irgendwie anders zu verarbeiten? Welche Mengen haben diese Firmen bisher erhalten? Sind Strahlengrenzwerte für diese Lieferungen festgelegt? Wie hoch sind diese?
Was geschah mit den ca. 3 000 t Schrott, die bei den Arbeiten an den Kühlmittelkreisläufen der Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg I und Würgassen angefallen sind? Wie wurden sie, wo und von wem weiterverarbeitet, zwischen- oder endgelagert?
Für die einzelnen Genehmigungen wurden welche Strahlenbelastungen am Arbeitsplatz zugelassen? Wie häufig werden diese Werte kontrolliert? Welche Ergebnisse haben die Kontrollen gebracht?
Muß der „Stand der Technik" an solchen Arbeitsplätzen eingehalten werden, um dem Gebot der Strahlenschutzverordnung zu folgen? Wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen einer technisch möglichen Staubabluftanlage an Schleifgeräten, wie etwa in Geesthacht, mit der radioaktiv belastete Oberflächen entfernt werden?
Ist die Strahlenschutzabteilung der GKSS weisungsbefugt gegenüber dem Strahlenschutzbeauftragten der Firma Noell auf dem Firmengelände der GKSS? Stehen diese beiden Institutionen in irgendeiner anderen Beziehung (z. B. komplementär)?
Wie hoch sind die Grenzwerte für die Wiederverwertung von Schrott? Sind diese Grenzwerte bisher immer eingehalten worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung Studien aus Frankreich und den USA, daß es durch die Wiederverwertung von solchem Schrott, z. B. in Haushaltsgeräten oder Schiffsplatten, zu signifikanten Strahlenbelastungen der Bevölkerung kommt?
Welche Produkte wurden bisher aus diesem Schrott in der Bundesrepublik Deutschland in welchen Mengen hergestellt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Strahlenbelastung, der die Bevölkerung bzw. einzelne dadurch maximal ausgesetzt sind?
Ist es zutreffend, daß Thyssen zumindest einen Teil des Schrotts von dem Gelände der GKSS aufgekauft hat?
Ist es zutreffend, daß die Gesellschaft für Nuklearservice eine leerstehende Halle auf dem Thyssengelände in Duisburg angemietet hat?
Ist bekannt, ob dort solcher Schrott gelagert, be- oder weiterverarbeitet werden soll?
Welche Emissionen treten beim Einschmelzen des Schrotts auf? Wie ist hier sichergestellt, daß die obigen Grenzwerte nicht überschritten werden? Welche Belastung tritt an den Arbeitsplätzen der Einschmelzung und der Weiterverarbeitung auf? Tragen die Beschäftigten dort Personendosimeter?