Lebensmittelfarbstoffe, Einsatz von Enzymen in der Nahrungsmittelindustrie und allergische Erkrankungen
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Lebensmittelfarbstoffe, Einsatz von Enzymen in der Nahrungsmittelindustrie und allergische Erkrankungen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums rechtfertigt es die Zahl der von Allergien betroffenen Bundesbürger/innen, die Allergien als Volkskrankheit zu bezeichnen. Dabei spielen allergische Erkrankungen, die durch Lebensmittel bzw. Lebensmittelzusatzstoffe ausgelöst werden, eine wichtige Rolle. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß deshalb jede Möglichkeit genutzt werden muß, um die Verbraucher/innen vor Allergenen weitestgehend zu schützen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, weitergehende Verwendungsbeschränkungen, insbesondere für die Lebensmittelfarbstoffe Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange S sowie Amaranth, die starke Allergene sind, zu erlassen und damit den Spielraum, den die EG-Richtlinien den Mitgliedstaaten lassen, zu nutzen, und wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach Angaben des Öko-Test-Magazins (Ausgabe August 1987) in rund 7 v. H. von 120 untersuchten Erfrischungsgetränken allergenwirksame Farbstoffe enthalten sind, vor allem angesichts dessen, daß die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen rein „kosmetische" Zwecke erfüllt und damit ohne weiteres auf diese Stoffe verzichtet werden kann, und im Hinblick darauf, daß der Pro-Kopf-Verbrauch an Erfrischungsgetränken zunimmt?
Enzyme ersetzen in der Nahrungsmittelindustrie in immer stärkerem Ausmaß chemische und mechanische Verfahren und werden zudem dazu verwendet, gleichbleibende Produkteigenschaften zu gewährleisten. Welchen wert- und mengenmäßigen Umfang hat die Verwendung von Enzymen in der Nahrungsmittelindustrie heute absolut und im Vergleich zu früheren Jahren?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Nahrungsmittelindustrie verwendeten Enzyme zu einem großen Teil aus Schimmelpilzen gewonnen werden, was für Schimmelpilzallergiker ein unkalkulierbares Risiko beinhaltet, zumal sie aufgrund fehlender Deklarationspflicht keinerlei Möglichkeit haben, die mit diesen Enzymen hergestellten Produkte zu meiden?
Ist es in der Bundesrepublik Deutschland zulässig, Enzyme von gentechnisch manipulierten Mikroorganismen für biotechnologische Prozesse allgemein und speziell in der Ernährungswirtschaft einzusetzen, und wenn nein, bestehen Anträge auf Zulassung?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Deklarationspflicht für die Verwendung von Enzymen für die damit hergestellten Nahrungsmittel?