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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Information der Öffentlichkeit bei Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Lebensmittel (G-SIG: 11000651)

Gültigkeit der Allgemeinen Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden, dem BMJFFG und dem Bundesgesundheitsamt in Dringlichkeitsfällen, Zentralisierung der Bewertung, Entscheidung und Information der Öffentlichkeit; Verzögerungen im Hinblick auf den Gesundheitsschutz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

31.08.1987

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/67306.08.87

Information der Öffentlichkeit bei Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Lebensmittel

der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit Schreiben vom 16. Juni 1987 hat der Senator für Gesundheit und Soziales in Berlin die Bezirksämter in Berlin von dem Beschluß „Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden und dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) sowie dem Bundesgesundheitsamt (BGA) in Dringlichkeitsfällen" in Kenntnis gesetzt.

Dieser sogenannte Alarmplan für Dringlichkeitsfälle, in denen sich im Hinblick auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften Probleme mit länderübergreifender Auswirkung ergeben, sei — so der Berliner Gesundheitssenator — bundesweit für verbindlich erklärt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Seit wann haben die „Allgemeinen Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden und dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sowie dem Bundesgesundheitsamt in Dringlichkeitsfällen" Gültigkeit?

2

Laut Beschluß sind Presseerklärungen oder Erklärungen in Medien durch örtliche Behörden einschließlich Untersuchungseinrichtungen nicht erwünscht.

Hält die Bundesregierung diese Maßgabe mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung für vereinbar, und wenn ja, wie begründet sie dies?

3

Für sogenannte Dringlichkeitsfälle sieht der Beschluß die Zentralisierung der Bewertung und der Entscheidungen über notwendige Maßnahmen beim BGA, beim BMJFFG und bei den zuständigen obersten Landesbehörden vor.

Wie steht die Bundesregierung zu den Verzögerungen, die durch ein solches Vorgehen im Vergleich zu einer dezentralen, direkten Aufklärung der Bevölkerung zwangsläufig entstehen, im Hinblick auf den Gesundheitsschutz?

4

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den erwartungsgemäß entstehenden erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand organisatorisch und finanziell zu regeln?

Bonn, den 6. August 1987

Frau Saibold Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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