Diffuse Belastungen von Chemieabwässern mit chlorierten Kohlenwasserstoffen
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Diffuse Belastungen von Chemieabwässern mit chlorierten Kohlenwasserstoffen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Trifft es zu, daß bei der Firma BASF ca. 80 % der chlorierten Kohlenwasserstoffe im Abwasser aus sogenannten diffusen Quellen stammen?
Trifft es zu, daß bei der Firma Bayer 98 % der chlorierten Kohlenwasserstoffe aus diffusen Quellen stammen?
Trifft es zu, daß die diffusen Belastungen in aller Regel ein Vielfaches (bis zum Hundertfachen) der herstellungsbedingten Fracht ausmachen, und wie groß ist der Anteil bei anderen Firmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß diffuse Belastungen ein Hinweis auf eine nicht ordnungsgemäße Betriebsführung im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind und einen Verstoß gegen § 19 g WHG darstellen?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Ausmaß der diffusen Belastungen, und seit wann wissen die Wasserbehörden der Länder von diesem Sachverhalt?
Welche Maßnahmen wurden bisher von der Bundesregierung eingeleitet, um die diffusen Belastungen auszuschließen?
Wenn die Wasserbehörden Kenntnis von den diffusen Belastungen haben und diese tolerieren bzw. keine Maßnahmen zur drastischen Reduzierung vorschreiben, liegt dann eine Verletzung der Pflichten der Behörden vor?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen den hohen diffusen Belastungen sowie dem nicht ordnungsgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und den starken Grundwasserkontaminationen unter den Firmengeländen der chemischen Industrie, wie z. B. im Fall der Firmen Bayer und Höchst?
Sind die für die Kontrolle wasserrechtlicher Vorschriften zuständigen Landes- und Kommunalbehörden nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung von der personellen und apparativen Ausstattung her in der Lage, die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften speziell im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinreichend zu überwachen und damit zu gewährleisten?
Wie groß sind die diffusen Belastungen mit CKW in öffentlichen Kanalisationen und Abwasserreinigungsanlagen?
Trifft es zu, daß bei Firmen mit starken diffusen Belastungen des Abwassers die in Gewässer eingeleitete Fracht an chlorierten Kohlenwasserstoffen das 20fache und mehr der CKW-Frachten ausmachen kann, die in den erfaßten, nach dem Stand der Technik zu reinigenden Abwasserteilströmen enthalten ist?
Bedeutet dies, daß der Stand der Technik nur für einen Bruchteil des Abwassers mit gefährlichen Stoffen wirksam wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Einführung des Standes der Technik für Abwässer mit gefährlichen Stoffen ad absurdum geführt wird, sofern nicht der Zulauf chlorierter Kohlenwasserstoffe zur Abwasserreinigungsanlage auf diejenige Fracht begrenzt wird, die nach dem Reinigen (nach dem Stand der Technik) der einzelnen Abwasserteilströme aus der CKW-Herstellung vorhanden ist?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Problem der diffusen Belastungen bei der Erstellung der Verwaltungsvorschriften zum § 7 a WHG und bei der Festlegung der Anforderungen nach dem Stand der Technik umzugehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Begrenzung bzw. das Verbot diffuser Belastungen Bestandteil der allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 7 a WHG sein sollte, oder hält es die Bundesregierung für ausreichend, die Höhe der diffusen Belastungen über die wasserrechtlichen Bescheide zu regeln?
Auf welche Weise, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Maß will die Bundesregierung diffuse Belastungen begrenzen (Angabe in Prozent des diffusen Anteils und des herstellungsbedingten Anteils)?
Trifft es zu, daß bei der Fa. BASF Bilanzmessungen über den Verbleib chlorierter Kohlenwasserstoffe in den verschiedenen Medien durchgeführt wurden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Mengen chlorierter Kohlenwasserstoffe gelangen bei der Fa. BASF in die Kläranlage, und welche Mengen geraten aus dem Abwasser in die Luft und in den Klärschlamm?
Trifft es zu, daß die Fa. Bayer, die Abluft der Abwasserreinigungsanlage thermisch behandelt?
Ist die thermische Abluftbehandlung nach Auffassung der Bundesregierung Stand der Technik, und wird die Bundesregierung diese Anforderung an alle Abwasserreinigungsanlagen der chemischen Industrie stellen?