BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Erforschung von biologischen Risiken und Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (G-SIG: 11000682)

Vorlage eines detaillierten Konzepts der Bundesregierung zur biologischen Sicherheitsforschung, Projekte und Studien zur Risikoabschätzung, wirksamer Schutz der in den mit gentischen Experimenten hantierenden Forschungslabors beschäftigten Menschen, Anträge auf Freisetzung gentechnisch veränderter Lebewesen bei der ZKBS, Erkenntnisse über die Nichteinhaltung des Verbots einer Freisetzung, Aufstellung von Kriterien für die Beurteilung von Freisetzungsexperimenten, Entwurf einer gemeinsamen Richtlinie der EG zur Genehmigung von Freisetzungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

07.09.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/71620.08.87

Erforschung von biologischen Risiken und Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt

der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Viele der bereits in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 5. September 1986 — Drucksachen 10/5978, 10/6034 — gestellten Fragen sind von der Bundesregierung nicht oder nur in unzureichender Weise beantwortet worden. Diese sind auch nicht durch das inzwischen vom Bundesministerium für Forschung und Technologie vorgelegte Konzept zur „Biologischen Sicherheitsforschung" auf befriedigende Art und Weise behandelt worden. Informationen über das Vorgehen der Bundesregierung, der Behörden — insbesondere der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit — und der Beratungen der Europäischen Gemeinschaft gelangen eher zufällig oder durch informelle Wege an die Öffentlichkeit. Von daher sieht sich die Fraktion DIE GRÜNEN gezwungen, im Interesse der öffentlichen Transparenz einige ihrer Fragen aus der 10. Wahlperiode erneut der Bundesregierung zur Beantwortung vorzulegen. Hinzu kommt, daß durch das Bekanntwerden eines bereits laufenden Projektes unter Beteiligung von Forschern der Universität Bayreuth, das die Freisetzung genetisch veränderter Organismen zum Ziel hat, eine Klärung der Handhabung des „grundsätzlichen Verbots" der Freisetzung durch die Bundesregierung dringend erforderlich erscheint.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Konzept zur biologischen Sicherheitsforschung

1. Das vom Bundesforschungsminister am 17. Juli 1987 vorgestellte Konzept zur biologischen Sicherheitsforschung nennt als konkrete Maßnahmen im Rahmen der Projektförderung nur fünf knappe Stichpunkte.

Wann beabsichtigt die Bundesregierung ein detailliertes und der komplexen Problematik angemessenes Konzept oder eine Programmausschreibung vorzulegen? Wie sollen dabei die erheblich ausführlicheren Empfehlungen der Enquete-Kommission Gentechnologie zu diesen Fragen berücksichtigt werden?

2. Hat die Bundesregierung die einzelnen Bundesministerien und die relevanten Bundesbehörden aufgefordert, zu den Empfehlungen der Enquete-Kommission allgemein und insbesondere zu Fragen der Risikoforschung Stellung zu nehmen? Wenn ja, liegen diese Stellungnahmen vor bzw. bis zu welchem Termin sollen sie vorgelegt werden? Werden Sie dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

3. Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung öffentlich zugängliche Berichte erstellen über die bisherigen Ergebnisse der von ihr geförderten Projekte zur Risikoabschätzung, die im vorliegenden Konzept erwähnt werden?

4. Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung über die Ergebnisses eines Symposiums zum Thema ,,Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen — Sicherheitsaspekte", das im Januar 1986 an der Universität Hamburg mit finanzieller Unterstützung des BMFT durchgeführt wurde, öffentlich berichten?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse künftiger Risikostudien laufend zu unterrichten, und wenn ja, in welcher Form?

6. Wie gelangt die Bundesregierung zu der in der Überschrift der Pressemitteilung des BMFT vom 17. Juli 1987 (60/87) gemachten Feststellung, „Biologische Sicherheitsforschung ermöglicht gefahrlosen Umgang mit der Zukunftstechnologie Gentechnik" , während die Enquete-Kommission in ihrem Bericht noch einen erheblichen Forschungsbedarf in diesem Bereich feststellt?

7. Wie ist diese Überschrift mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 10/6034; Antworten zu Fragen 1.2, 4., 4.4, 5.1, 5.2., 6.1) vereinbar, aus denen hervorgeht, daß zumindest bis September 1986 noch nicht einmal „umfassende Kriterien für die Beurteilung von Freisetzungsexperimenten" aufgestellt worden waren? Aufgrund welcher theoretischen Überlegungen oder praktischen Erfahrungen ist die Bundesregierung in der Lage, den Ausgang noch nicht durchgeführter Risikoabschätzungsexperimente vorherzusagen bzw. Aussagen über die Beherrschbarkeit dieser Technologie unter bisher unerprobten Bedingungen zu machen?

8. Liegt dieser und ähnlichen Aussagen der Bundesregierung eine Einschätzung des ihrer Meinung nach vertretbaren biologischen Risikos zugrunde, und wenn ja, wie ist dieses Risikomaß bestimmt worden und vom wem?

9. Hält die Bundesregierung das biologische Risiko eventuell für noch nicht genügend erforscht in bestimmten Bereichen, so z. B. bei Forschungsarbeiten mit Zellkulturen, Retroviren oder Onkogenen? Wenn ja, wie beabsichtigt sie bis zur genauen Bestimmung dieser Risiken beispielsweise die in den entsprechenden Forschungslabors beschäftigten Menschen wirksam zu schützen?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das gehäufte Auftreten von ungewöhnlichen Krebserkrankungen am Institut Pasteur in Pa ris, und welche Konsequenzen hat sie aus diesem Fall gezogen?

11. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine schnelle Weitergabe von Informationen über derartige Vorfälle im Bereich der biomedizinischen, insbesondere der gentechnischen Forschung sicherzustellen, und zwar

  • auf internationaler Ebene, etwa durch eine Koordination der WHO,
  • auf nationaler Ebene, etwa durch eine umfassende Studie zum Auftreten von Krebserkrankungen oder anderer, möglicherweise mit spezifischen Arbeitsplatzgefahren verbundenen Erkrankungen?

II. Risiken der Freisetzung genetisch veränderter Organismen

12. Hält die Bundesregierung nach wie vor ausgearbeitete Einsatzpläne für den Umgang mit unvorhergesehenen Folgen einer gewollten oder ungewollten Freisetzung gentechnisch/ genetisch veränderter Organismen in der Bundesrepublik Deutschland oder an ihren Grenzen nicht für notwendig?

13. Liegen der Bundesregierung heute Erkenntnisse über die Nichteinhaltung des Verbots einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja,

  • wo und von wem sind sie durchgeführt worden,
  • um welche Organismen und Neukombinationen handelt es sich?

14. Welche Anträge auf Freisetzung gentechnisch veränderter Lebewesen (Viren, Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere) sind bisher an die ZKBS gerichtet worden? Wer waren jeweils die Antragsteller, um welche Expe rimente mit welchen Orga- nismen handelte es sich? Wie ist jeweils über diese Anträge entschieden worden?

15. Wurde im Fall des Freisetzungsexperiments von Prof. K. der Universität Bayreuth im Rahmen des „Biotechnology y Action Programms" der EG ein formaler Genehmigungsantrag an die ZKBS gestellt oder das Verfahren informell abgesprochen? Mit welcher Begründung hat die ZKBS das Expe riment genehmigt bzw. für nicht-genehmigungspflichtig erklärt?

16. Hat die ZKBS auch in anderen Fällen die Freisetzung von genetisch veränderten Organismen gestattet, etwa mit dem Argument, die vorgesehenen Experimente seien nicht genehmigungspflichtig, weil es sich um Versuche mit in-vivo-manipulierten Organismen handele? Wenn ja, welche Projekte welcher Forschergruppen sind genehmigt worden? Welche weiteren Anträge dieser Art liegen vor?

17. Wie definiert die ZKBS den Beg riff „gentechnisch veränderte Organismen" bzw. wie begrenzt sie den Anwendungsbereich der Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch „in-vitroneukombinierte Nukleinsäuren" ab, insbesondere was deren Anwendung auf das Verbot von Freisetzungen angeht?

18. Hat die Bundesregierung bzw. die ZKBS inzwischen das Vorgehen bei der „fallspezifischen Überprüfung der Unbedenklichkeit und möglicher Risiken" bei Freisetzungsvorhaben (siehe Drucksache 10/6034, Antwort zu Frage 4.4) genauer bestimmt, etwa analog der „points to consider" der US-Behörden, und wenn ja, welche Schritte sind vorgesehen? Wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung diese Leitlinien vorzulegen?

19. In der Antwort auf die bereits zitierte Kleine Anfrage. stellt die Bundesregierung fest, daß „zur Beurteilung von Kriterien wie Verweildauer, Ausbreitung und Durchmischung sich nach ausreichend Laboruntersuchungen nicht in einer ersten, aber einer nachfolgenden Stufe mit der Freisetzung von genetisch markierten Organismen gearbeitet werden muß". Da es sich bei den in Bayreuth freigesetzten Mikroorganismen um solche genetisch markierten Lebewesen handelt, hat die Bundesregierung bereits diese zweite Stufe der Untersuchungen begonnen und meint sie damit, die erste Phase der Laboruntersuchungen sei abgeschlossen bzw. habe ausreichende Erkenntnisse geliefert?

20. Ist das bisherige Vorgehen bei der Aufstellung von Kriterien für die Beurteilung von Freisetzungsexperimenten mit Wissenschaftlern/innen und Vertretern/innen anderer betroffenen Gruppen außerhalb der ZKBS diskutiert worden? Wenn ja, mit wem und mit welchem Ergebnis? Wie beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft andere Gruppen in diese Diskussion einzubeziehen?

21. Ist die in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 10/ 6034, Antwort zu Frage 7.2) angekündigte, von der OECD erarbeitete Zusammenfassung der Regelungen in anderen Ländern fertiggestellt worden, und wenn ja, soll sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

22. Trifft die in der Zeitschrift „Der Spiegel" vom 27. Juli 1987 gemachte Aussage zu, nach der seit dem Herbst 1986 Abgesandte der EG-Länder über eine gemeinsame Richtlinie zur Genehmigung von Freisetzungen beraten und einen ersten Entwurf bereits vorgelegt haben? Wenn ja, was ist Inhalt des Entwurfs, und wie ist diese Aussage mit der Antwort der Bundesregierung vom 22. September 1986 zu vereinbaren, in der sie die Vorbereitung derartiger EG-Übereinkünfte verneint?

23. Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, wenn der EG- Entwurf die Zulassung von Freisetzungsexperimenten vorsieht, die unter dem von der Enquete-Kommission vorgeschlagenen Moratorium vorläufig verboten wären?

24. Sofern Gespräche mit Vertretern/innen der anderen EG-Staaten zu Fragen der Regelung der Freisetzung tatsächlich schon stattgefunden haben, wer hat für die Bundesregierung an diesen Gesprächen teilgenommen, wer ist bisher über ihren Verlauf unterrichtet worden, und zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über diese Gespräche zu informieren?

25. ,Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Zeitschrift „Der Spiegel" vom 27. Juli 1987 auf Seite 137 zitierte Äußerung, mit Zulassung des Bayreuther-Experiments solle wohl „unter dem Deckmantel der Risikoforschung die Tür aufgemacht werden" für weitere Freisetzungsversuche?

Fragen25

1

Das vom Bundesforschungsminister am 17. Juli 1987 vorgestellte Konzept zur biologischen Sicherheitsforschung nennt als konkrete Maßnahmen im Rahmen der Projektförderung nur fünf knappe Stichpunkte. Wann beabsichtigt die Bundesregierung ein detailliertes und der komplexen Problematik angemessenes Konzept oder eine Programmausschreibung vorzulegen? Wie sollen dabei die erheblich ausführlicheren Empfehlungen der Enquete-Kommission Gentechnologie zu diesen Fragen berücksichtigt werden?

2

Hat die Bundesregierung die einzelnen Bundesministerien und die relevanten Bundesbehörden aufgefordert, zu den Empfehlungen der Enquete-Kommission allgemein und insbesondere zu Fragen der Risikoforschung Stellung zu nehmen? Wenn ja, liegen diese Stellungnahmen vor bzw. bis zu welchem Termin sollen sie vorgelegt werden? Werden Sie dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

3

Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung öffentlich zugängliche Berichte erstellen über die bisherigen Ergebnisse der von ihr geförderten Projekte zur Risikoabschätzung, die im vorliegenden Konzept erwähnt werden?

4

Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung über die Ergebnisses eines Symposiums zum Thema ,,Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen — Sicherheitsaspekte", das im Januar 1986 an der Universität Hamburg mit finanzieller Unterstützung des BMFT durchgeführt wurde, öffentlich berichten?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse künftiger Risikostudien laufend zu unterrichten, und wenn ja, in welcher Form?

6

Wie gelangt die Bundesregierung zu der in der Überschrift der Pressemitteilung des BMFT vom 17. Juli 1987 (60/87) gemachten Feststellung, „Biologische Sicherheitsforschung ermöglicht gefahrlosen Umgang mit der Zukunftstechnologie Gentechnik" , während die Enquete-Kommission in ihrem Bericht noch einen erheblichen Forschungsbedarf in diesem Bereich feststellt?

7

Wie ist diese Überschrift mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 10/6034; Antworten zu Fragen 1.2, 4., 4.4, 5.1, 5.2., 6.1) vereinbar, aus denen hervorgeht, daß zumindest bis September 1986 noch nicht einmal „umfassende Kriterien für die Beurteilung von Freisetzungsexperimenten" aufgestellt worden waren? Aufgrund welcher theoretischen Überlegungen oder praktischen Erfahrungen ist die Bundesregierung in der Lage, den Ausgang noch nicht durchgeführter Risikoabschätzungsexperimente vorherzusagen bzw. Aussagen über die Beherrschbarkeit dieser Technologie unter bisher unerprobten Bedingungen zu machen?

8

Liegt dieser und ähnlichen Aussagen der Bundesregierung eine Einschätzung des ihrer Meinung nach vertretbaren biologischen Risikos zugrunde, und wenn ja, wie ist dieses Risikomaß bestimmt worden und vom wem?

9

Hält die Bundesregierung das biologische Risiko eventuell für noch nicht genügend erforscht in bestimmten Bereichen, so z. B. bei Forschungsarbeiten mit Zellkulturen, Retroviren oder Onkogenen? Wenn ja, wie beabsichtigt sie bis zur genauen Bestimmung dieser Risiken beispielsweise die in den entsprechenden Forschungslabors beschäftigten Menschen wirksam zu schützen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das gehäufte Auftreten von ungewöhnlichen Krebserkrankungen am Institut Pasteur in Pa ris, und welche Konsequenzen hat sie aus diesem Fall gezogen?

11

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine schnelle Weitergabe von Informationen über derartige Vorfälle im Bereich der biomedizinischen, insbesondere der gentechnischen Forschung sicherzustellen, und zwar

auf internationaler Ebene, etwa durch eine Koordination der WHO,

auf nationaler Ebene, etwa durch eine umfassende Studie zum Auftreten von Krebserkrankungen oder anderer, möglicherweise mit spezifischen Arbeitsplatzgefahren verbundenen Erkrankungen?

12

Hält die Bundesregierung nach wie vor ausgearbeitete Einsatzpläne für den Umgang mit unvorhergesehenen Folgen einer gewollten oder ungewollten Freisetzung gentechnisch/ genetisch veränderter Organismen in der Bundesrepublik Deutschland oder an ihren Grenzen nicht für notwendig?

13

Liegen der Bundesregierung heute Erkenntnisse über die Nichteinhaltung des Verbots einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja,

wo und von wem sind sie durchgeführt worden,

um welche Organismen und Neukombinationen handelt es sich?

14

Welche Anträge auf Freisetzung gentechnisch veränderter Lebewesen (Viren, Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere) sind bisher an die ZKBS gerichtet worden? Wer waren jeweils die Antragsteller, um welche Expe rimente mit welchen Orga- nismen handelte es sich? Wie ist jeweils über diese Anträge entschieden worden?

15

Wurde im Fall des Freisetzungsexperiments von Prof. K. der Universität Bayreuth im Rahmen des „Biotechnology y Action Programms" der EG ein formaler Genehmigungsantrag an die ZKBS gestellt oder das Verfahren informell abgesprochen? Mit welcher Begründung hat die ZKBS das Expe riment genehmigt bzw. für nicht-genehmigungspflichtig erklärt?

16

Hat die ZKBS auch in anderen Fällen die Freisetzung von genetisch veränderten Organismen gestattet, etwa mit dem Argument, die vorgesehenen Experimente seien nicht genehmigungspflichtig, weil es sich um Versuche mit in-vivo-manipulierten Organismen handele? Wenn ja, welche Projekte welcher Forschergruppen sind genehmigt worden? Welche weiteren Anträge dieser Art liegen vor?

17

Wie definiert die ZKBS den Beg riff „gentechnisch veränderte Organismen" bzw. wie begrenzt sie den Anwendungsbereich der Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch „in-vitroneukombinierte Nukleinsäuren" ab, insbesondere was deren Anwendung auf das Verbot von Freisetzungen angeht?

18

Hat die Bundesregierung bzw. die ZKBS inzwischen das Vorgehen bei der „fallspezifischen Überprüfung der Unbedenklichkeit und möglicher Risiken" bei Freisetzungsvorhaben (siehe Drucksache 10/6034, Antwort zu Frage 4.4) genauer bestimmt, etwa analog der „points to consider" der US-Behörden, und wenn ja, welche Schritte sind vorgesehen? Wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung diese Leitlinien vorzulegen?

19

In der Antwort auf die bereits zitierte Kleine Anfrage. stellt die Bundesregierung fest, daß „zur Beurteilung von Kriterien wie Verweildauer, Ausbreitung und Durchmischung sich nach ausreichend Laboruntersuchungen nicht in einer ersten, aber einer nachfolgenden Stufe mit der Freisetzung von genetisch markierten Organismen gearbeitet werden muß". Da es sich bei den in Bayreuth freigesetzten Mikroorganismen um solche genetisch markierten Lebewesen handelt, hat die Bundesregierung bereits diese zweite Stufe der Untersuchungen begonnen und meint sie damit, die erste Phase der Laboruntersuchungen sei abgeschlossen bzw. habe ausreichende Erkenntnisse geliefert?

20

Ist das bisherige Vorgehen bei der Aufstellung von Kriterien für die Beurteilung von Freisetzungsexperimenten mit Wissenschaftlern/innen und Vertretern/innen anderer betroffenen Gruppen außerhalb der ZKBS diskutiert worden? Wenn ja, mit wem und mit welchem Ergebnis? Wie beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft andere Gruppen in diese Diskussion einzubeziehen?

21

Ist die in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 10/ 6034, Antwort zu Frage 7.2) angekündigte, von der OECD erarbeitete Zusammenfassung der Regelungen in anderen Ländern fertiggestellt worden, und wenn ja, soll sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

22

Trifft die in der Zeitschrift „Der Spiegel" vom 27. Juli 1987 gemachte Aussage zu, nach der seit dem Herbst 1986 Abgesandte der EG-Länder über eine gemeinsame Richtlinie zur Genehmigung von Freisetzungen beraten und einen ersten Entwurf bereits vorgelegt haben? Wenn ja, was ist Inhalt des Entwurfs, und wie ist diese Aussage mit der Antwort der Bundesregierung vom 22. September 1986 zu vereinbaren, in der sie die Vorbereitung derartiger EG-Übereinkünfte verneint?

23

Wie wird sich die Bundesregierung verhalten, wenn der EG- Entwurf die Zulassung von Freisetzungsexperimenten vorsieht, die unter dem von der Enquete-Kommission vorgeschlagenen Moratorium vorläufig verboten wären?

24

Sofern Gespräche mit Vertretern/innen der anderen EG-Staaten zu Fragen der Regelung der Freisetzung tatsächlich schon stattgefunden haben, wer hat für die Bundesregierung an diesen Gesprächen teilgenommen, wer ist bisher über ihren Verlauf unterrichtet worden, und zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über diese Gespräche zu informieren?

25

,Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Zeitschrift „Der Spiegel" vom 27. Juli 1987 auf Seite 137 zitierte Äußerung, mit Zulassung des Bayreuther-Experiments solle wohl „unter dem Deckmantel der Risikoforschung die Tür aufgemacht werden" für weitere Freisetzungsversuche?

Bonn, den 20. August 1987

Frau Schmidt-Bott Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen