Weiterbau der A 49 zwischen Borken (Hessen) und Schwalmstadt
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Weiterbau der A 49 zwischen Borken (Hessen) und Schwalmstadt
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Die hessische Landesregierung hatte mit dem Bundesminister für Verkehr vereinbart, daß die Mittel, die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen waren, für die Renovierung der A 7 verwendet werden sollen. Besteht diese Übereinkunft fort?
Wie hoch sind die Kosten für den Abschnitt Borken-Schwalmstadt?
Wenn die originären Mittel für den Bau der A 49 festgelegt sind, woher stammen dann die Mittel für den Weiterbau?
Die hessische Landesregierung hat in der Vergangenheit argumentiert, daß der Weiterbau „an einem Stück" vollzogen werden soll, da sich im Verlauf der Trasse erhebliche Widerstände der Kommunalkörperschaften ergeben hätten. Will die Bundesregierung gegen den Willen der Kreise Marburg-Biedenkopf, Gießen-Land, Gießen und verschiedener Stadtverordnetenversammlungen dieses Projekt durchziehen?
Wenn ja, hält die Bundesregierung dies nicht für einen eklatanten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung?
Durch den Bau der A 49 soll es zu einer „Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft" kommen. Wodurch wird belegt, welche Folgewirkungen der Bau der A 49 auf die Region Nordhessen haben wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung „Messung der wirtschaftlichen und umweltrelevanten Folgeeffekte des Bundesfernstraßenbaus in strukturschwachen Räumen" der Universität Köln (1982) insbesondere bezogen auf Nordhessen?