BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Produktion von Pflanzenbehandlungsmitteln (II) (G-SIG: 11000714)

Vereinbarkeit der Produktion von BAS 514 und BAS 518 durch die BASF mit der Genehmigungspflicht gem. Chemikaliengesetz, Vermarktung außerhalb der EG, Novellierung des Prüfverfahrens gem. Pflanzenschutzgesetz und Chemikaliengesetz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.09.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/76307.09.87

Produktion von Pflanzenbehandlungsmitteln (II)

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf eine erste Kleine Anfrage zur Produktion zweier neuer Pflanzenschutzmittel bei der Fa. BASF, Ludwigshafen — Drucksachen 11/475, 11/592 — antwortete die Bundesregierung, daß weder dem Umweltbundesamt noch dem Bundesgesundheitsamt oder der biologischen Bundesanstalt Daten über die neuen Wirkstoffe vorliegen, da kein Antrag auf Genehmigung dieser Stoffe vorliegt.

Die BASF hat allerdings bei der zuständigen Landesbehörde, der Stadt Ludwigshafen, einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung der beiden Substanzen gestellt.

Aus dieser Antwort folgt, daß die BASF Produktionsanlagen bauen läßt, ohne definitiv zu wissen, ob diese Substanzen einer Prüfung nach dem Chemikaliengesetz oder dem Pflanzenschutzgesetz standhalten.

Daraus resultiert die Befürchtung, daß hier Chemikalien produziert werden sollen, deren Herstellung mit einem enormen Abwasser- und Abfallaufkommen verbunden ist und deren toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften nicht hinreichend überprüft sind, um sie in Dritte-Welt-Länder zu exportieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wenn dem Umweltbundesamt keine Daten über die genannten Pestizide vorliegen, ist daraus zu schließen, daß es sich nicht um sogenannte Altstoffe handelt?

2

Sollte es sich um Altstoffe handeln, ist dann auszuschließen, daß diese Stoffe unberechtigt nachgemeldet wurden?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, für welche Anwendung die Pflanzenschutzmittel BAS 514 (Dichlorchinolincarbonsäure) und BAS 518 (Chlormethylchinolincarbonsäure) von der BASF ab 1989 produziert werden sollen?

4

Wenn die Einsatzgebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland/EG liegen, ist dann eine Zulassung der Wirkstoffe nach dem Pflanzenschutzgesetz nicht notwendig?

5

Wenn die Einsatzgebiete der Pflanzenschutzmittel außerhalb der Bundesrepublik Deutschland/EG liegen, ist dann eine Zulassung der Stoffe nach dem Chemikaliengesetz notwendig?

6

Trifft es zu, daß die Genehmigungspflicht nach dem Chemikaliengesetz entfällt, wenn die Pflanzenbehandlungsmittel durch firmeneigenen Transport zu einer Tochterfirma ins Nicht-EG-Ausland verbracht werden?

7

Trifft es zu, daß das durch Aufsplittung der Produktionsmengen die jeweiligen Tonnagemengen erreicht werden können, die zu einer Herabsetzung der Prüfkriterien nach dem Chemikaliengesetz führen?

8

Wie viele Fälle einer derartigen Umgehung des Chemikaliengesetzes sind der Bundesregierung bekannt?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß es nicht akzeptabel ist, wenn hochwirksame toxische Stoffe wie Pestizide in der Bundesrepublik Deutschland produziert werden und nicht nach den umfassenderen Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes, sondern höchstens nach dem Chemikaliengesetz angemeldet werden müssen?

10

Stimmt die Bundesregierung mit den GRÜNEN darin überein, daß das Pflanzenschutzgesetz und das Chemikaliengesetz u. a. dahin gehend zu novellieren sind, daß Chemikalien unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland eingesetzt werden, nach dem Pflanzenschutzgesetz zu überprüfen sind und daß das Chemikaliengesetz nicht durch Aufsplittung der Produktionsmengen zu umgehen ist?

11

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die Firma BASF die genannten Pestizide unter Umgehung des Pflanzenschutzgesetzes und des Chemikaliengesetzes in der Bundesrepublik Deutschland produziert und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland/EG vermarktet? Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 7. September 1987

Frau Garbe Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen