00-Raps und Wildsterben
der Abgeordneten Dr. Knabe, Frau Flinner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Sind der Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des Schweinfurter Veterinärmediziners Dr. G. zum Zusammenhang von 00-Raps-Anbau und Hasensterben bekannt?
Wenn ja, warum hat diese Untersuchung keinen Eingang in die Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 4. September 1987 zum selben Thema (AID-Informationen Nr. 23) gefunden, in der die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Eindämmung des Anbaus von 00-Raps-Sorten in Abrede gestellt wird?
Welche konkreten, in der genannten Stellungnahme nur allgemein erwähnten Forschungsergebnisse von Wissenschaftlern — der Universität Göttingen, — der Universität Gießen, — der Universität Kiel und — der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wild-Schadensverhütung bezüglich des Zusammenhanges von 00-Raps-Anbau und Wildsterben liegen der Bundesregierung vor?
Welche Forschungsprojekte zum Zusammenhang von 00-Raps-Anbau und Wildsterben sind von der Bundesregierung selbst bis heute in Auftrag gegeben worden?
a) An welche wissenschaftlichen Einrichtungen sind diese Forschungsaufträge vergeben worden?
b) Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?
c) Werden auch räumlich differenzierte Untersuchungen zu dem vermuteten Zusammenhang unternommen, etwa in landwirtschaftlichen Intensivgebieten einerseits und reich strukturierten Kulturlandschaften andererseits?
d) Werden alle zur Zeit diskutierten fundierten Hypothesen zum Komplex 00-Raps und Wildsterben auf ihre Stichhaltigkeit überprüft?
Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit verwertbaren Untersuchungsergebnissen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß die derzeit praktizierte weitere Forcierung des Anbaus von 00-Raps-Sorten einen eventuellen „Ausstieg", der sich nach Ablauf der Forschungsprojekte gegebenenfalls als notwendig erweisen könnte, unmöglich macht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von der EG betriebene vollständige Umstellung des Rapsanbaus auf 00-Sorten bis 1990 aufzuhalten, um das Nebeneinander verschiedener Rapssorten auch über diesen Zeitpunkt hinaus zu gewährleisten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, innerhalb der EG darauf hinzuwirken, daß bis zur Klärung des Sachverhaltes keine Förderung des Anbaus von 00-Raps erfolgt, sondern das Garantiesystem sich weiter auf die bisher geförderten Rapssorten, mit Ausnahme von 00-Raps, beschränkt?