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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gleichstellung von behinderten Studentinnen und Studenten (G-SIG: 11000827)

Qualifizierte Beratung behinderter Studenten, Förderung der Arbeit studentischer Selbsthilfegruppen, Arbeit der Behindertenbeauftragten an den Hochschulen, Studiengänge für Behinderte, Studienbegleiter für behinderte Studierende, technische Hilfsmittel zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, Mobilität der behinderten Studenten, Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse Behinderter bei der Novellierung des BAföG, Berücksichtigung bei Bauvorhaben im Hochschulbau der Länder, Finanzierung, Sportstudium für Behinderte im Rollstuhl, berufliche Eingliederung behinderter Hochschulabsolventen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

14.12.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/88905.10.87

Gleichstellung von behinderten Studentinnen und Studenten

der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Anspruch behinderter Menschen, am Bildungssektor teilzunehmen, ist als Menschenrecht zu verstehen.

Die Bundesregierung betonte am 7. November 1986 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 10/6384) erneut, „daß aufgrund einer Behinderung kein Studienbewerber oder Student von der Integration in die Hochschule seiner Wahl ausgeschlossen sein darf".

Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat im selben Jahr jedoch in der Reihe „Studien zu Bildung und Wissenschaft" den Band „Behinderte Studenten in der Bundesrepublik Deutschland" herausgegeben, in dem es heißt: „Verfolgt man den Lebens- und Bildungsgang einzelner Studenten, zeigt sich, daß die meisten von ihnen ihren Weg zum Studium oft gegen erhebliche Widerstände und Barrieren erkämpfen mußten." Es liegen natürlich keine Zahlen vor, wie viele Studienwillige in diesem Kampf gescheitert sind.

Die Studie sagt weiter aus: „Stärker als bei Nichtbehinderten verhindern Umfeldbedingungen und politische Fehlentscheidungen, daß sich das Leistungspotential behinderter Menschen voll entwickeln kann."

Nach wie vor beklagen behinderte Studierende, daß sie einen erheblichen Teil ihrer Energien dazu aufwenden müssen, behinderungsbezogene Benachteiligungen auszugleichen.

Obwohl viele hochschulpolitische Entscheidungen in die Kompetenz der Länder fallen, verbleibt der Bundesregierung eine hohe Verantwortung für die Herstellung von Bedingungen, die ein chancengleiches Studium für behinderte Menschen ermöglichen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. In der Drucksache 10/6384 schreibt die Bundesregierung, sie prüfe die Anregungen und Forderungen der Fachtagung des Deutschen Studentenwerkes „Studieren mit Behinderungen" (12./13. Mai 1986).

Wieweit ist diese Prüfung gediehen, und wie will der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die genannten Anregungen und Forderungen in seine Arbeit einbeziehen?

2. Die Kultusministerkonferenz behauptet am 3. April 1987, es bestehe ein flächendeckendes Angebot qualifizierter Beratung.

Wie hat sich die Bundesregierung davon überzeugt, daß diese Auffassung der Konferenz der Kultusminister der Länder tatsächlich gerechtfertigt ist? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

3. In welchem Umfang wird die Förderung der Arbeit studentischer Selbsthilfegruppen weiter ausgebaut?

4. Nach welchen Kriterien und mit welchen Themenschwerpunkten wurden Fördermittel für die Arbeit der studentischen Selbsthilfegruppen vergeben?

5. Aus dem Haushaltstitel zur „Förderung von Studentenverbänden" des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft fließen Mittel an Verbände, die teilweise oder ausschließlich im Interessenbereich behinderter Studierender tätig sind.

Wie viele Mittel wurden im Zeitraum seit 1975 jeweils an wen ausschließlich für die Arbeit im Interessenbereich behinderter Studierender ausgezahlt? Wie viele Mittel wurden im gleichen Zeitraum jeweils an wen für thematisch umfassende Arbeiten ausgezahlt?

6. Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, Modellversuche zur Ausbildung und zum Einsatz von Studienhelfern/innen zu fördern, und wie setzt sich ggf. diese Bereitschaft konkret um?

7. Die Konferenz der Kultusminister der Länder hat zur Arbeit der Behindertenbeauftragten an den Hochschulen Stellung genommen. Sie ist im Gegensatz zu den Selbsthilfeinitiativen behinderter Studierender der Auffassung, die Arbeit dieser Beauftragten sei ehrenamtlich qualifiziert leistbar.

Welcher Auffassung ist die Bundesregierung mit welcher Begründung?

8. Das Angebot an Studiengängen für Behinderte wird durch einen Modellversuch „Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen für blinde und sehbehinderte Studenten und Studentinnen" in Karlsruhe erweitert. Es gibt die Befürchtung, daß sich in Karlsruhe daraus ein dauernder Sonderstudiengang für Blinde und Sehbehinderte etabliert.

Wie will die Bundesregierung eine solche Entwicklung verhindern? Wie wird innerhalb des Karlsruher Modells die notwendige Übertragbarkeit der Maßnahmen auf andere Hochschulen mit vorbereitet?

9. Wie verträgt sich die Auffassung der Bundesregierung, daß aufgrund einer Behinderung kein Studienbewerber oder Student von der Integration in die Hochschule seiner Wahl ausgeschlossen sein darf mit dem Zwang für Studierende und Studienbewerber, wegen ihrer Behinderung eine bestimmte Hochschule und innerhalb eines sehr eingegrenzten Bereichs von Studiengängen wählen zu müssen?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kultusministerkonferenz, daß es nicht Aufgabe der Hochschule sei, a) Studienbegleiter für behinderte Studierende zu stellen und b) für notwendige technische Hilfsmittel zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile zu sorgen?

Wie läßt sich diese Auffassung mit der Forderung des § 2 Abs. 5 HRG vereinbaren, wonach die Hochschulen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen haben?

11. Wie will die Bundesregierung — im Rahmen ihrer Zuständigkeiten — sicherstellen, daß behinderte Studierende nachteilsausgleichende technische Hilfen und Studienbegleitung in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt bekommen?

12. Die Europäische Gemeinschaft hat erhebliche Mittel zur Förderung eines Studiums im (jeweils) europäischen Ausland zur Verfügung gestellt (ERASMUS-Programm).

Wie ist gewährleistet, daß auch behinderte Studierende im angemessenen Umfang an dieser Förderung partizipieren? Wie berücksichtigen die hierzu erlassenen Bestimmungen die besondere Situation behinderter Studierender im Studium?

13. Von vielen behinderten Studierenden mit Mobilitätseinschränkungen verlangt allein das Transportproblem zwischen verschiedenen Veranstaltungsorten einen ungeheuren Organisationsaufwand.

Wie will die Bundesregierung — im Rahmen ihrer Kompetenzen — eine ausreichende Mobilität sicherstellen? Welche gesetzlichen Vorschriften plant sie ggf. dazu zu ändern?

14. Hat die Bundesregierung inzwischen geprüft, ob bei der neuerlichen Novellierung des BAföG Änderungen erforderlich sind, die ein finanziell ausreichend abgesichertes Studium für behinderte Studierende ermöglichen?

15. Welche konkreten Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um bei der nächsten Novellierung des BAföG die spezifischen Bedürfnisse Behinderter besser zu berücksichtigen?

16. Hat die Bundesregierung — wie in der o. g. Drucksache angekündigt — inzwischen über den Planungsausschuß für den Hochschulbau die Länder gebeten, bei der Anmeldung von Bauvorhaben die Belange behinderter Studierender zu berücksichtigen, und welche Reaktionen erhielt sie?

17. In der o. g. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD behauptet die Bundesregierung, sie könne nicht kontrollieren, ob die Länder beim Hoch- Schulbau bzw. -umbau den Belangen Behinderter gerecht werden.

Wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

18. Ist die Bundesregierung in Zukunft bereit, ihre Zustimmung für die Aufnahme von Bauvorhaben in den Rahmenplan davon abhängig zu machen, daß die betreffenden Maßnahmen den Belangen Behinderter gerecht werden? Falls nicht, warum nicht?

19. Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft Bundeszuschüsse für den Hochschulbau bzw. -umbau daran zu binden, daß die angestrebten Vorhaben den Bedürfnissen entsprechen?

20. Im Rahmen der „ Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau" ist eine Bagatellgrenze eingeführt, die diese Gemeinschaftsaufgabe von Kleinvorhaben entlasten soll. Die Bundesregierung hat dadurch keine Mitfinanzierungsmöglichkeit und keine Möglichkeit der Einflußnahme bei kleinen Bau- und Umbaunotwendigkeiten für behinderte Studierende. Obwohl die Bundesregierung das bedauert, soll nun die Bagatellgrenze heraufgesetzt werden.

Mit welcher Begründung wird das angestrebt?

21. Behinderte im Rollstuhl können bisher kein Sportstudium aufnehmen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zugesagt, bei entsprechenden Anträgen der Länder bzw. Hochschulen Modellversuche derartiger Studienmöglichkeiten zu fördern.

Liegen inzwischen solche Anträge vor? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret?

22. Wie hoch ist die Zahl der behinderten Hochschulabsolventen/innen, die sich zur Vermittlung an die Arbeitsämter gewandt haben, in den Jahren 1985 und 1986? Wie viele davon konnten jeweils vermittelt werden?

23. Wie viele der 1986 von den Arbeitsämtern vermittelten behinderten Hochschulabsolventen/innen wurden nicht ihrer formalen Qualifikation entsprechend vermittelt?

24. Wie viele Behinderte mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die sich zur Vermittlung an die Arbeitsämter gewandt haben, sind zur Zeit arbeitslos aufgeschlüsselt nach Fachhochschule und Hochschule und jeweils nach Fachrichtungen?

25. Wie viele der 1986 vermittelten behinderten Hochschulabsolventen/innen wurden über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen über welchen Zeitraum (unter einem Jahr, ein Jahr, zwei Jahre, über zwei Jahre) beschäftigt? Wie verteilt sich die Gesamtzahl auf das Raster der Frage 24 (liegen für 1986 die Zahlen noch nicht vor, beziehen sich die Fragen auf 1985)?

26. Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem, daß bei der Vermittlung in ABM bei der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter Hochschulabsolventen/innen kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse für die behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe besteht?

27. Was will die Bundesregierung tun, um dieses Problem zu beseitigen?

28. In welchem Umfang, in welchen konkreten Situationen, bei welchen Studiengängen wurden bisher durch welche Träger der beruflichen Rehabilitation im Sinne des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation behinderte Studierende gefördert?

29. Durch welche Maßnahmen der maßgeblichen Bestimmungen wurden diese Möglichkeiten - wie es in der o. g. Drucksache heißt - ausdrücklich klargestellt?

30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, eine chancengleiche Studiensituation sei für behinderte Menschen gegeben im Vergleich zu Nichtbehinderten?

Fragen30

1

In der Drucksache 10/6384 schreibt die Bundesregierung, sie prüfe die Anregungen und Forderungen der Fachtagung des Deutschen Studentenwerkes „Studieren mit Behinderungen" (12./13. Mai 1986). Wieweit ist diese Prüfung gediehen, und wie will der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die genannten Anregungen und Forderungen in seine Arbeit einbeziehen?

2

Die Kultusministerkonferenz behauptet am 3. April 1987, es bestehe ein flächendeckendes Angebot qualifizierter Beratung. Wie hat sich die Bundesregierung davon überzeugt, daß diese Auffassung der Konferenz der Kultusminister der Länder tatsächlich gerechtfertigt ist? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

3

In welchem Umfang wird die Förderung der Arbeit studentischer Selbsthilfegruppen weiter ausgebaut?

4

Nach welchen Kriterien und mit welchen Themenschwerpunkten wurden Fördermittel für die Arbeit der studentischen Selbsthilfegruppen vergeben?

5

Aus dem Haushaltstitel zur „Förderung von Studentenverbänden" des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft fließen Mittel an Verbände, die teilweise oder ausschließlich im Interessenbereich behinderter Studierender tätig sind. Wie viele Mittel wurden im Zeitraum seit 1975 jeweils an wen ausschließlich für die Arbeit im Interessenbereich behinderter Studierender ausgezahlt? Wie viele Mittel wurden im gleichen Zeitraum jeweils an wen für thematisch umfassende Arbeiten ausgezahlt?

6

Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, Modellversuche zur Ausbildung und zum Einsatz von Studienhelfern/innen zu fördern, und wie setzt sich ggf. diese Bereitschaft konkret um?

7

Die Konferenz der Kultusminister der Länder hat zur Arbeit der Behindertenbeauftragten an den Hochschulen Stellung genommen. Sie ist im Gegensatz zu den Selbsthilfeinitiativen behinderter Studierender der Auffassung, die Arbeit dieser Beauftragten sei ehrenamtlich qualifiziert leistbar. Welcher Auffassung ist die Bundesregierung mit welcher Begründung?

8

Das Angebot an Studiengängen für Behinderte wird durch einen Modellversuch „Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen für blinde und sehbehinderte Studenten und Studentinnen" in Karlsruhe erweitert. Es gibt die Befürchtung, daß sich in Karlsruhe daraus ein dauernder Sonderstudiengang für Blinde und Sehbehinderte etabliert. Wie will die Bundesregierung eine solche Entwicklung verhindern? Wie wird innerhalb des Karlsruher Modells die notwendige Übertragbarkeit der Maßnahmen auf andere Hochschulen mit vorbereitet?

9

Wie verträgt sich die Auffassung der Bundesregierung, daß aufgrund einer Behinderung kein Studienbewerber oder Student von der Integration in die Hochschule seiner Wahl ausgeschlossen sein darf mit dem Zwang für Studierende und Studienbewerber, wegen ihrer Behinderung eine bestimmte Hochschule und innerhalb eines sehr eingegrenzten Bereichs von Studiengängen wählen zu müssen?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kultusministerkonferenz, daß es nicht Aufgabe der Hochschule sei, a) Studienbegleiter für behinderte Studierende zu stellen und b) für notwendige technische Hilfsmittel zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile zu sorgen? Wie läßt sich diese Auffassung mit der Forderung des § 2 Abs. 5 HRG vereinbaren, wonach die Hochschulen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen haben?

11

Wie will die Bundesregierung — im Rahmen ihrer Zuständigkeiten — sicherstellen, daß behinderte Studierende nachteilsausgleichende technische Hilfen und Studienbegleitung in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt bekommen?

12

Die Europäische Gemeinschaft hat erhebliche Mittel zur Förderung eines Studiums im (jeweils) europäischen Ausland zur Verfügung gestellt (ERASMUS-Programm). Wie ist gewährleistet, daß auch behinderte Studierende im angemessenen Umfang an dieser Förderung partizipieren? Wie berücksichtigen die hierzu erlassenen Bestimmungen die besondere Situation behinderter Studierender im Studium?

13

Von vielen behinderten Studierenden mit Mobilitätseinschränkungen verlangt allein das Transportproblem zwischen verschiedenen Veranstaltungsorten einen ungeheuren Organisationsaufwand. Wie will die Bundesregierung — im Rahmen ihrer Kompetenzen — eine ausreichende Mobilität sicherstellen? Welche gesetzlichen Vorschriften plant sie ggf. dazu zu ändern?

14

Hat die Bundesregierung inzwischen geprüft, ob bei der neuerlichen Novellierung des BAföG Änderungen erforderlich sind, die ein finanziell ausreichend abgesichertes Studium für behinderte Studierende ermöglichen?

15

Welche konkreten Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um bei der nächsten Novellierung des BAföG die spezifischen Bedürfnisse Behinderter besser zu berücksichtigen?

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Hat die Bundesregierung — wie in der o. g. Drucksache angekündigt — inzwischen über den Planungsausschuß für den Hochschulbau die Länder gebeten, bei der Anmeldung von Bauvorhaben die Belange behinderter Studierender zu berücksichtigen, und welche Reaktionen erhielt sie?

17

In der o. g. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD behauptet die Bundesregierung, sie könne nicht kontrollieren, ob die Länder beim Hoch- Schulbau bzw. -umbau den Belangen Behinderter gerecht werden. Wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

18

Ist die Bundesregierung in Zukunft bereit, ihre Zustimmung für die Aufnahme von Bauvorhaben in den Rahmenplan davon abhängig zu machen, daß die betreffenden Maßnahmen den Belangen Behinderter gerecht werden? Falls nicht, warum nicht?

19

Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft Bundeszuschüsse für den Hochschulbau bzw. -umbau daran zu binden, daß die angestrebten Vorhaben den Bedürfnissen entsprechen?

20

Im Rahmen der „ Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau" ist eine Bagatellgrenze eingeführt, die diese Gemeinschaftsaufgabe von Kleinvorhaben entlasten soll. Die Bundesregierung hat dadurch keine Mitfinanzierungsmöglichkeit und keine Möglichkeit der Einflußnahme bei kleinen Bau- und Umbaunotwendigkeiten für behinderte Studierende. Obwohl die Bundesregierung das bedauert, soll nun die Bagatellgrenze heraufgesetzt werden. Mit welcher Begründung wird das angestrebt?

21

Behinderte im Rollstuhl können bisher kein Sportstudium aufnehmen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zugesagt, bei entsprechenden Anträgen der Länder bzw. Hochschulen Modellversuche derartiger Studienmöglichkeiten zu fördern. Liegen inzwischen solche Anträge vor? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret?

22

Wie hoch ist die Zahl der behinderten Hochschulabsolventen/innen, die sich zur Vermittlung an die Arbeitsämter gewandt haben, in den Jahren 1985 und 1986? Wie viele davon konnten jeweils vermittelt werden?

23

Wie viele der 1986 von den Arbeitsämtern vermittelten behinderten Hochschulabsolventen/innen wurden nicht ihrer formalen Qualifikation entsprechend vermittelt?

24

Wie viele Behinderte mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die sich zur Vermittlung an die Arbeitsämter gewandt haben, sind zur Zeit arbeitslos aufgeschlüsselt nach Fachhochschule und Hochschule und jeweils nach Fachrichtungen?

25

Wie viele der 1986 vermittelten behinderten Hochschulabsolventen/innen wurden über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen über welchen Zeitraum (unter einem Jahr, ein Jahr, zwei Jahre, über zwei Jahre) beschäftigt? Wie verteilt sich die Gesamtzahl auf das Raster der Frage 24 (liegen für 1986 die Zahlen noch nicht vor, beziehen sich die Fragen auf 1985)?

26

Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem, daß bei der Vermittlung in ABM bei der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter Hochschulabsolventen/innen kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse für die behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe besteht?

27

Was will die Bundesregierung tun, um dieses Problem zu beseitigen?

28

In welchem Umfang, in welchen konkreten Situationen, bei welchen Studiengängen wurden bisher durch welche Träger der beruflichen Rehabilitation im Sinne des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation behinderte Studierende gefördert?

29

Durch welche Maßnahmen der maßgeblichen Bestimmungen wurden diese Möglichkeiten - wie es in der o. g. Drucksache heißt - ausdrücklich klargestellt?

30

Ist die Bundesregierung der Auffassung, eine chancengleiche Studiensituation sei für behinderte Menschen gegeben im Vergleich zu Nichtbehinderten?

Bonn, den 5. Oktober 1987

Frau Hillerich Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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