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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Situation und Perspektive der Ausbildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11000959)

Anzahl der Studierenden im WS 86/87 und der BAföG-Geförderten; Studiendauer der Geförderten und Nichtgeförderten seit 1982, Studiendauer und Förderungshöchstdauer, Umfang der entgeltlichen Beschäftigung 1986 neben dem Studium, Fachrichtungswechsel, Umstellung des BAföG auf Volldarlehen sowie Auswirkungen, Finanzbedarf bei Anhebung der Freibeträge gem. § 25 Abs. 1 BAföG und bei Heraufsetzung des Grundbedarfssatzes auf 700 DM und Erhöhung des Mietsatzes, Angemessenheit des BAföG-Satzes von 475 und 515 DM, Ausschluß der Studierenden vom Wohngeldbezug

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

09.11.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/98920.10.87

Situation und Perspektive der Ausbildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland

des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bericht der Bundesregierung zur Ausbildungsfinanzierung in Familien mit mittlerem Einkommen hat gravierende Probleme der Ausbildungsförderung deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Studierende waren im Wintersemester 1986/87 an bundesdeutschen Hochschulen eingeschrieben? Wie hoch war davon die Zahl der Ausländer/innen?

2

Wie viele Studierende wurden 1986 (Stand Dezember) durch BAföG gefördert? Wie hoch ist der Anteil der geförderten Studierenden differenziert nach Hochschulart? Wie viele der Geförderten waren ausländische Studierende?

3

Welche Gefördertenquote ergibt sich daraus insgesamt bzw. differenziert nach Hochschulart

nach der Standardmethode (Anteil von allen immatrikulierten Studierenden),

nach der BMBW-Berechnungsmethode?

4

Wie viele Studierende erhielten 1986 einen Förderungsbetrag

bis 100 DM,

101 bis 200 DM,

201 bis 300 DM,

301 bis 400 DM,

401 bis 500 DM,

501 bis 600 DM,.

601 bis 700 DM,

701 bis 800 DM,

über 800 DM?

5

Wie viele der 1986 Geförderten wurden ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens gefördert? Wie viele von ihnen erhielten Beträge von

601 bis 700 DM,

701 bis 800 DM,

über 800 DM?

6

Wie viele der unter Anrechnung der Elterneinkommen Geförderten erhielten

den Freibetrag gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG,

den Freibetrag gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG,

den Freibetrag gemäß § 25 a Abs. 1 Nr. 2 BAföG?

7

Wie hat sich seit 1982 die Studiendauer im Vergleich von Geförderten und Nichtgeförderten entwickelt?

8

Um wieviel Semester überschritt die durchschnittliche Studiendauer der Hochschulabgänger/innen in den Jahren 1975, 1980, 1985 und 1986 getrennt nach den Studiengängen Medizin, Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, Mathematik, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften die Förderungshöchstdauer? Sind Unterschiede bezüglich der Studiendauer zwischen Geförderten und Nichtgeförderten erkennbar, und wenn ja, welche?

9

Wie viele Studierende gingen 1986 neben dem Studium einer Beschäftigung nach? Wie hoch waren die dabei erzielten Einkommen, getrennt nach Männern und Frauen?

10

Wie viele Studierende wechselten 1986 die Fachrichtung? Wie hoch war hierbei die Anzahl der BAföG-Geförderten? Wie bewertet die Bundesregierung möglicherweise auftretende Unterschiede in der Häufigkeit der Fachrichtungswechsel zwischen Geförderten und Nichtgeförderten?

11

Welche Auswirkungen der Umstellung des BAföG auf Volldarlehen auf die Studierenden sind erkennbar?

Wie viele Studenten/innen haben seit 1982, getrennt nach Jahren sowie nach Erst- und Wiederholungsanträgen, Anträge gestellt?

Wie hat sich seit 1982 die Anzahl der Studentinnen verändert, die ein Studium begonnen haben, aufgeschlüsselt nach der Höhe der elterlichen Einkommen?

Wie viele Studierende finanzierten 1986 ihr Studium

ganz (über 90 %),

überwiegend (über 50 %),

teilweise (bis 50 %) durch Arbeit neben dem Studium? Haben sich diese Zahlen im Vergleich zu 1982 verändert?

12

Wie würde sich die Zahl der geförderten Studierenden verändern, wenn die Freibeträge gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BAföG auf

1800 DM bzw. 1220 DM,

1900 DM bzw. 1300 DM,

2000 DM bzw. 1360 DM angehoben würden? Wie hoch wäre jeweils der Finanzbedarf?

13

Wie viele Studierende würden gefördert, wenn zusätzlich zu den erhöhten Freibeträgen nach Frage 12 a) bis c)

heim relativen Freibetrag gemäß § 25 Abs . 4 RAföG die Obergrenze entfallen würde,

der relative Freibetrag für die Eltern auf 40 % angehoben und für die Kinder der Grenzbetrag entfallen würde,

der relative Freibetrag auf pauschal 60 % angehoben würde?

14

Wie hoch wäre der Finanzbedarf und bis zu welchem Einkommen der Eltern würden Studierende gefördert, wenn die Regelungen nach Frage 13 a) bis c) auf die bestehende Gesetzgebung bezogen werden? Wie hoch wäre die Anzahl der Geförderten?

15

Bis zu welchem Einkommen würden in den Fällen der Frage 12 a) bis c) sowie Frage 13 a) bis c) Studierende nach dem BAföG gefördert?

16

Wie hoch wäre der Finanzbedarf für Bund und Länder bei Realisierung der Vorschläge nach Frage 12 a) bis c) und für Frage 13 a) bis c)?

17

Wie hoch wäre der Finanzbedarf für Bund und Länder bei Heraufsetzung des Grundbedarfssatzes auf 700 DM und Erhöhung des Mietsatzes auf generell

250 DM,

300 DM?

18

Welche Kosten würden entstehen, wenn die Förderungshöchstdauer

an die durchschnittliche Studiendauer des jeweiligen Studienganges,

an die durchschnittliche Studiendauer des jeweiligen Studienganges plus zwei Semester,

an die reale Studiendauer angepaßt würde?

19

Wird der Satz des § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG von 475 DM und des § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG von 515 DM für die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten von der Bundesregierung weiterhin als ausreichend angesehen, obwohl die 11. Sozialerhebung des DSW und die Befragung des Institutes für Demoskopie Allensbach zu Beginn des Jahres 1986 weitaus höhere durchschnittliche Ausgaben der Studierenden ausgewiesen haben? Wenn ja, wieso?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß bei Überschreitung des Mietsatzes von 195 DM nur 75 % und maximal 75 DM der Differenz über BAföG abgedeckt werden und der restliche Betrag durch den/die Studierende/n getragen werden muß?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß beim Krankenkassensatz nur die Summe von 38 DM gezahlt wird und nicht der volle Bedarfssatz von 60 DM?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1969 (BVerfGE 27, 220) die Tatsache, daß Studierende vom Wohngeldbezug weitgehend ausgeschlossen sind, obwohl das Bundesausbildungsförderungsgesetz seit 1983 nur Volldarlehen für die Wohnungskosten gewährt?

23

Wie hoch wären die Kosten, wenn bei einer Vorlage beim Bundesverfassungsgericht der § 41 Abs. 3 WoGG diese Vorschrift für verfassungswidrig erklärt würde?

24

Welche Einkommens-/Besoldungsgruppen nach dem Bundesbesoldungsgesetz, dem BAT und den Tarifverträgen der Einzelgewerkschaften sind vom sog. Förderungsloch betroffen?

25

In welcher Weise kann das Förderungsloch durch die angekündigte Steuerentlastung ab 1990 geschlossen werden?

Bonn, den 20. Oktober 1987

Wetzel Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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