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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Atomares Endlager für hochradioaktive Stoffe am Hochrhein in der Nordschweiz (G-SIG: 11000964)

Planung eines zentralen Zwischenlagers und eines Endlagers für radioaktive Abfälle in dem ohnehin durch umweltgefährdende Betriebe belasteten Grenzgebiet der Schweiz zur Bundesrepublik Deutschland; Mengen und Art der einzubringenden Stoffe; geologische Eignung des Gebiets; Information und Einbeziehung deutscher Behörden sowie Berücksichtigung deutscher Sicherheitsaspekte; Auswirkungen auf hydrologische und hydrogeologische Modelle und Untersuchungen für ein Endlager im Südschwarzwald; deutsche Anforderungen hieran im Vergleich zu denen der US-Atomenergie-Kommission

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

03.11.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/99420.10.87

Atomares Endlager für hochradioaktive Stoffe am Hochrhein in der Nordschweiz

der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die NAGRA (die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz) hat die Aufgabe, Lagerstätten für radioaktive Abfälle zu errichten und zu betreiben. Die Endlagersuche für den sogenannten schwach- und mittelaktiven Atommüll erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz. Die Suche und Realisierung eines Endlagers für die hochradioaktiven Stoffe konzentriert sich auf ein Gebiet der Nordschweiz, das wenige Kilometer von der bundesdeutschen Grenze entfernt liegt, oder sogar, wie im Falle Siblingen, wie eine Halbinsel ins bundesdeutsche Gebiet hineinragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Die NAGRA geht in ihren Planungen von einer Fertigstellung des Endlagers im Jahr 2020 aus. Bis dahin sollen die radioaktiven Abfälle in einem zentralen Zwischenlager untergebracht werden.

Soll dieses Zwischenlager auch im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland realisiert werden, einem Gebiet, in dem die Mehrzahl der Schweizer AKW stehen, in dem das Endlager geplant wird und in dem sich auch ansonsten eine, für die Schweiz einmalige, Ballung von gefährlichen, umweltbelastenden Betrieben (Chemie) befindet?

2

Welche Mengen welcher Stoffe sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in das geplante Endlager für hochradioaktive Abfälle eingebracht werden

a) im Falle einer Vorbehandlung der Stoffe in einer WAA,

b) im Falle der ebenfalls als Möglichkeit diskutierten direkten Endlagerung, d. h. Endlagerung ohne Wiederaufarbeitung?

3

Inwieweit sind bundesdeutsche Behörden über die NAGRA-Planungen informiert und in die Prospektions- und Untersuchungsarbeiten einbezogen?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die erhoffte riß- und faltenfreie, große kristalline Gesteinsschicht in nicht zu großer Tiefe bei den sechs seit 1982 durchgeführten Tiefbohrungen im Grenzgebiet teilweise überhaupt nicht gefunden wurde?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß die NACRA bei den Bohrungen auf einen großen Permokarbontrog (Kohle) stieß und lediglich in absoluter Grenznähe zum Bundesgebiet ein schmaler Kristallinstreifen gefunden wurde?

6

Gibt es Untersuchungen und Gutachten, welche die speziellen Sicherheitsaspekte, die für die Bundesrepublik Deutschland von Belang sind, untersuchen?

7

Wird im Falle einer Verneinung von Frage 6 die Bundesregierung solche Untersuchungen anfordern und finanzieren?

8

Inwieweit werden existierende hydrologische und hydrogeologische Modelle im deutschen Bereich Südschwarzwald zwischen Konstanz und Basel durch die im Verlauf der Erkundungsarbeiten gemachten, überraschende Ergebnisse (Kohlefunde u. a.) tangiert?

9

Welche Untersuchungen und Modelle werden bei der Beurteilung der Schweizer NAGRA-Planung von deutschen Behörden zugrunde gelegt?

10

Wurden von bundesdeutschen Behörden Lokationen und Untersuchungen für ein Endlager im Bereich des Südschwarzwaldes durchgeführt, u. a. auch unter dem Aspekt eines eventuellen Scheiterns der Endlagerpläne in Gorleben?

11

Welche Dimensionen muß ein Granitkörper nach bundesdeutschem Dafürhalten besitzen, um als Endlager für hochradioaktive Stoffe in Frage zu kommen?

12

Welche Anforderungen stellt die US Atomic Energy Commission an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle?

13

Welche Gefährdung sieht die Bundesregierung für die bundesdeutsche Bevölkerung durch die Planung und den Betrieb eines Endlagers in diesem geologisch umstrittenen grenznahen Gebiet?

14

Was wird die Bundesregierung tun, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten?

15

Wie steht die Bundesregierung zu den in Kürze beginnenden Bohrungen in Siblingen und den damit verbundenen Endlagerplänen?

Bonn, den 20. Oktober 1987

Frau Teubner, Frau Wollny Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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