Beteiligung deutscher Sicherheitsbehörden an Desinformationskampagnen unter kurdischen Organisationen und Maßnahmen gegen die PKK
des Abgeordneten Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den letzten Monaten sind drei gegen die kurdischen Organisationen PKK gerichtete Erklärungen veröffentlicht bzw. an Exil-Kurden verschickt worden. Diese sind jedoch offenbar nicht von den unterzeichnenden Gruppen KOMKAR bzw. „Revolutionäre Patrioten Kurdistan" verfaßt worden (sie wurden vom KOMKAR sogar umgehend als Fälschung zurückgewiesen), sondern von anderen Verfassern, möglicherweise vom türkischen Geheimdienst MIT. Hierdurch wurden die schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den beiden erstgenannten Organisationen weiter angeheizt.
Obwohl DER SPIEGEL bereits am 17. August 1987 über die Urheberschaft des MIT berichtet und die „tageszeitung" vom 8. September 1987 dies mit weiteren Informationen vertieft hatte, zitierte die vom BMI am 11. September 1987 herausgegebene „Innere Sicherheit", Nr. 4/87, unter der Überschrift „KOMKAR protestiert gegen die Gewaltpraxis der PKK" noch ohne jeden Kommentar aus diesen Fälschungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Seit wann lagen der Bundesregierung welche Hinweise außer den Veröffentlichungen im SPIEGEL und der „tageszeitung" vor, daß weder das vom 24. April 1987 datierte und ab 6. Juli 1987 von Köln aus verschickte Flugblatt „Erklärung — 2 —" noch das vom 10. Juli 1987 datierte und zwischen dem 12. bis 15. August 1987 von Köln aus versandte Flugblatt „Wir erklären PKK für Verräter" den angeblichen Verfassern KOMKAR zuzurechnen ist, sondern möglicherweise dem türkischen Geheimdienst MIT?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppe „Revolutionäre Patrioten Kurdistans", welche für das undatierte, zwischen 30. Juli 1987 und 5. August 1987 von Paris aus versandte Schreiben unter der Überschrift „Dogan Karakoc (Ismet) wurde ermordet!!!" verantwortlich zeichnet, und welche Informationen hat die Bundesregierung seit wann über dessen wahre Verfasser?
Aus welchen Erwägungen heraus hat die Bundesregierung trotz der bekannten Zweifel an KOMKAR Urheberschaft dieser eine quasi amtliche Bestätigung verschafft durch die unkommentierte Veröffentlichung in der „Inneren Sicherheit"?
Hält die Bundesregierung die Behauptung des SPIEGEL und der „tageszeitung" für abwegig, Verfasser der Fälschungen sei der türkische Nachrichtendienst?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß der türkische Geheimdienst (MIT) Verfasser und/oder Versender der genannten Fälschungen ist?
Billigt die Bundesregierung die Konsequenz aus dem Nachdruck in der „Innere Sicherheit" , daß außer der Desinformation der Leserschaft hierdurch auch verschärften Auseinandersetzungen unter den kurdischen Organisationen Vorschub geleistet wird?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um ein weiteres Anheizen der Ang riffe gegen KOMKAR und andere kurdische' bzw. türkische Gruppen durch mutmaßliche regierungsamtliche türkische Stellen zu verhindern?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Exemplare der letztgenannten Erklärung „Dogan Karakoc (Ismet) wurde ermordet!!!" bereits im Rahmen der Razzia in Kölner PKK-Räumlichkeiten am 27. Juli 1987, also vor deren Verschikkung, aufgefunden worden sein sollen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das letztgenannte Schreiben/Flugblatt anders als die beiden erstgenannten nicht an den üblicherweise von Propaganda- und PR-Agenturen der türkischen Republik benutzten Verteiler versandt wurde, sondern ausschließlich an — selbst z. T. den politischen Freunden z. Z. unbekannte — Adressen, z. B. von solchen KOMKAR-Funktionären und -Mitgliedern, die von der Polizei auf Bundesebene aufgesucht worden waren, um sie „als gefährdete Personen" vor PKK-Attentaten zu warnen?
Wie kann die Bundesregierung erklären, daß offenbar den Verfassern dieses Flugblattes der gleiche Adressenverteiler zugänglich war, wie jenen Polizeidienststellen bei den genannten Warnungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige informationelle Amtshilfe welcher bundesdeutschen Sicherheitsbehörden bei der Versendung dieses oder der anderen Desinformationsschreiben?
Seit wann ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen die PKK nach §§ 129/129a StGB?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und ggf. auf welchen Wegen die bei der Kölner Razzia am 27. Juli 1987 beschlagnahmten Listen mit PKK-Anhängern seither welchen türkischen Stellen zugänglich geworden sind?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wahren Urheber des im vergangenen Jahr angeblich von einem PKK-Anhänger in Hamburg vorbereiteten Sprengstoffanschlags bzw. die wahren Hinterleger des damals aufgefundenen Sprengstoffs?
Hält die Bundesregierung in diesem Falle eine Urheberschaft des MIT oder anderer türkischer, regierungsamtlicher Stellen für ausgeschlossen?
Erwägt die Bundesregierung aktuell ein vereinsrechtliches Verbot der PKK, oder welche Erwägungen stehen einem solchen Schritt ggf. entgegen?