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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Positivliste für Arzneimittel (G-SIG: 11001061)

Zweck der Positivliste: Transparenz beim Umgang mit Arzneimitteln; Eventuelle Einführung einer Positivliste auf Bundesebene nach dem nordrhein-westfälischen Modell

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

19.11.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/104103.11.87

Positivliste für Arzneimittel

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der Initiative des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Heinemann, der mit Hilfe einer sog. Positivliste für Arzneimittel den Umgang mit Pharmaka transparenter, übersichtlicher, preiswerter und sicherer zu gestalten versucht, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie schätzt die Bundesregierung diese Initiative des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums ein hinsichtlich ihrer Steuerungswirkung, hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit bei Ärzten, Apothekern und Pharmaindustrie, hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen?

2

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dieser Initiative des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums und ihren derzeitigen Bemühungen um eine Strukturreform im Gesundheitswesen? Wenn ja, welche Schlußfolgerungen können daraus für die Strukturreform im Gesundheitswesen gezogen werden?

3

Hält die Bundesregierung es prinzipiell für möglich, eine Positivliste für Arzneimittel nach nordrhein-westfälischem Modell auch auf Bundesebene einzuführen?

Bonn, den 3. November 1987

Frau Wilms-Kegel Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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