Einsatz Zivildienstleistender
der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Integration behinderter Menschen profitiert ganz wesentlich vom Einsatz Zivildienstleistender.
12 000 Zivildienstleistende (ZDL) arbeiten derzeit allein im Mopilen-Sozialen-Hilfsdienst (MSHD) und in der Individuellen-Schwerbehinderten-Betreuung (ISB), d. h. Behinderte werden stundenweise oder durchgängig von Zivildienstleistenden betreut. Behinderte haben so die Möglichkeit — trotz Hilfebedürftigkeit —, in ihrer sozialen Umgebung zu bleiben bzw. ein Heim zu verlassen. Immer mehr Behinderte nehmen diese Chance wahr.
Aber auch in anderen Bereichen, etwa in Selbsthilfeinitiativen behinderter und nichtbehinderter Menschen, sind ZDL integrationsfördernd im Einsatz.
Am 31. Oktober 1986 hat das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) in Form einer Mitteilung die Dienststellen angewiesen, den Einsatz von Zivildienstleistenden pro Behinderten, in der ISB auf zwei, zuzüglich eines „Springers" mit maximal dessen halber Arbeitszeit, zu beschränken. Das BAZ bekräftigt damit eine Dienstanweisung aus dem Jahre 1982 (Sonderinformation 8/82).
Nur wenige Monate später, am 11. April 1987, berichtet die „Frankfurter Rundschau", daß dem „Arbeitskreis für Familienhilfe in Kirchzarten" die Anerkennung als ZDL-Dienststelle entzogen worden ist, weil do rt Zivildienstleistende in ihrer Arbeit mit Behinderten auch mit Nichtbehinderten arbeiten mußten.
Die GRÜNEN befürchten, daß durch die beiden genannten Maßnahmen die Integra tion behinderter Menschen in die Gemeinschaft nichtbehinderter schweren Schaden nehmen wird, und fragen daher die Bundesregierung:
1. Schon 1982 wurden die Dienststellen für ZDL angewiesen, pro Behinderten in der ISB nicht mehr als zwei ZDL plus „Springer" einzusetzen. Dennoch wurden in einer großen Zahl von Fällen mehr ZDL pro Betreuungsfall im gleichen Zeitraum tätig.
Wie groß war die Zahl der Behinderten, bei denen im Oktober 1986 oder zum letzten Erhebungsdatum davon mehr als zwei ZDL plus „Springer" im Einsatz waren? Wie groß war die Zahl zum letzten Erhebungsdatum?
2. Der Einsatz von ZDL soll andere Hilfskräfte „ergänzen oder unterstützen". Seit Jahren werden aber dennoch in der ISB mehr als die angewiesene Höchstzahl pro hilfebedürftiger Person eingesetzt.
Wußte das BAZ von dieser Entwicklung? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde das geduldet? Mit welcher Begründung wird das seit Ende Oktober 1986 dann nicht mehr geduldet?
3. Einige Sozialämter bewilligten trotz der BAZ-Sonderinformation 8/82 bis zu fünf Einsätze von ZDL zum gleichen Zeitraum bei der gleichen Person. Teilweise wurde Pflegehilfe von Sozialämtern auf den Einsatz von ZDL beschränkt.
Wie hat die Bundesregierung auf diesen Tatbestand reagiert und wann?
4. Aus welchen Gründen wurde trotz der in Fragen 1 bis 3 genannten Entwicklungen erst mit der Mitteilung des BAZ vom 31. Oktober 1986 die Sonderinformation 8/82 bekräftigt? Gibt es Zusammenhänge zu den Finanzierungsschwierigkeiten, die spätestens mit den Presseerklärungen des Bundesbeauftragten für den Zivildienst im Juli 1987 der Öffentlichkeit bekannt wurden (z. B. Frankfurter Rundschau vom 30. Juli 1987, „Für viele Zivildienstplätze gibt es weniger Geld aus Bonn")?
5. Wie steht die Bundesregierung zu den massiven Protesten, die die Mitteilung des BAZ vom 31. Oktober 1986 ausgelöst hat, besonders zu der Kritik an der Regelung, daß die Betreuung im Einzelfall auf zwei ZDL plus „Sp ringer" begrenzt wird?
6. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind aufgrund der BAZ-Mitteilung vom 31. Oktober 1986 eingegangen? Wie wurden sie beschieden?
7. Denkt die Bundesregierung angesichts der Diskussion nach der Dienstanweisung des BAZ vom Oktober 1986 an eine Rücknahme dieser Einschränkung oder an eine Lockerung? Falls die Einschränkung beibehalten wird, mit welcher Begründung?
8. Die Kostenträger der Sozialhilfe, die Kommunen, stehen unter erheblichem finanziellen Druck. Zuständig für die ambulante Versorgung müßten die Kommunen die sehr teueren Einsätze von Hilfskräften bei den Behinderten zahlen, die mehr als zwei „ 1/2" ZDL benötigen.
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Leistungskraft und -bereitschaft der Kommunen in den beschriebenen Fällen? Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung dieser Leistungskraft bzw. Leistungsbereitschaft ein?
9. In welchem Ausmaß wird die Zahl der Zivildienstleistenden in den nächsten Jahren voraussichtlich zurückgehen? Werden durch den Rückgang die ambulanten Dienste betroffen sein? Was will die Bundesregierung tun, um die evtl. Unterversorgung zu verhindern?
10. Eine tragfähige finanzielle Absicherung des Pflegefallrisikos gibt es — abgesehen von den unzureichenden Regelungen des BSHG — in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Auch die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf dazu bestätigt. Von vielen Seiten - sehr früh auch von den GRÜNEN — sind Gesetzentwürfe und Verbesserungsvorschläge eingebracht worden.
Was will die Bundesregierung tun, um das Pflegefallrisiko rechtlich und finanziell abzusichern, und wann will sie das tun?
11. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Dienststellen bei evtl. fachlichen oder psychischen Problemen der ZDL nicht ausreichend betreuen konnten? Wie groß ist ggf. die Zahl dieser Fälle? Wie steht diese Zahl im Verhältnis zu den Fällen ausreichender Unterstützung der ZDL durch ihre Dienststellen?
12. Sind die Presseberichte der letzten Wochen zutreffend, daß auf die Arbeit der ZDL im MSHD und in der ISB von seiten der Bundesregierung besonderer Wert gelegt wird? Wenn ja, bezieht sich das auch auf andere integrationsfördernde Einsätze von ZDL, wie etwa in Kindergärten für Behinderte und Nichtbehinderte?
13. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Anerkennungen als Zivildienststellen entzogen oder verweigert wurden, weil die ZDL in ihrer Arbeit mit Behinderten auch mit Nichtbehinderten arbeiten mußten (siehe o. g. Artikel der Frankfurter Rundschau vom 11. April 1987)? Wie groß ist ggf. die Anzahl? Unter welchen konkreten Bedingungen wurde aberkannt bzw. nicht anerkannt?
14. Sind die Tatsachen um die Aberkennung des „Arbeitskreises für Familienhilfe in Kirchzarten" von der Frankfurter Rundschau in ihrem o. g. Artikel vom 11. April 1987 richtig dargestellt? Wie lautet die dort genannte Vereinbarung der Kultus- und Sozialminister der Länder, und wie richtet das BAZ seine Entscheidungen nach dieser Vereinbarung aus?
15. Ist es bei der Aberkennung für die Kirchzartener Organisation als ZDL-Dienststelle geblieben? Gibt es heute noch Verhandlungen des BAZ mit dieser Organisation? Wenn ja, welche Ziele verfolgt das BAZ in diesen Verhandlungen?
16. Trifft es zu, daß in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht in Köln die Maßnahme gegen die Kirchzartener Orga -nisation vom BAZ mit der „Gefahr" begründet wurde, die ZDL würden die nichtbehinderten Kinder direkt oder indirekt zu einer späteren Wehrdienstverweigerung auffordern. Wenn nicht, wie wird die Maßnahme in dem Schreiben an das Verwaltungsgericht begründet?
17. Wie stellt sich das BAZ den konkreten Einsatz von ZDL in integrativen Einrichtungen vor? Ab wann ist ein Kontakt der ZDL mit den Nichtbehinderten der Einrichtung Arbeit mit diesen?
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Aberkennung für den Kirchzartener „Arbeitskreis für Familienhilfe" alle ZDL-Dienststellen bedroht, die integrative Arbeit mit behinderten und nichtbehinderten Menschen durchführen?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Schon 1982 wurden die Dienststellen für ZDL angewiesen, pro Behinderten in der ISB nicht mehr als zwei ZDL plus „Springer" einzusetzen. Dennoch wurden in einer großen Zahl von Fällen mehr ZDL pro Betreuungsfall im gleichen Zeitraum tätig.
Wie groß war die Zahl der Behinderten, bei denen im Oktober 1986 oder zum letzten Erhebungsdatum davon mehr als zwei ZDL plus „Springer" im Einsatz waren? Wie groß war die Zahl zum letzten Erhebungsdatum?
Der Einsatz von ZDL soll andere Hilfskräfte „ergänzen oder unterstützen". Seit Jahren werden aber dennoch in der ISB mehr als die angewiesene Höchstzahl pro hilfebedürftiger Person eingesetzt.
Wußte das BAZ von dieser Entwicklung? Wenn ja, mit welcher Begründung wurde das geduldet? Mit welcher Begründung wird das seit Ende Oktober 1986 dann nicht mehr geduldet?
Einige Sozialämter bewilligten trotz der BAZ-Sonderinformation 8/82 bis zu fünf Einsätze von ZDL zum gleichen Zeitraum bei der gleichen Person. Teilweise wurde Pflegehilfe von Sozialämtern auf den Einsatz von ZDL beschränkt.
Wie hat die Bundesregierung auf diesen Tatbestand reagiert und wann?
Aus welchen Gründen wurde trotz der in Fragen 1 bis 3 genannten Entwicklungen erst mit der Mitteilung des BAZ vom 31. Oktober 1986 die Sonderinformation 8/82 bekräftigt? Gibt es Zusammenhänge zu den Finanzierungsschwierigkeiten, die spätestens mit den Presseerklärungen des Bundesbeauftragten für den Zivildienst im Juli 1987 der Öffentlichkeit bekannt wurden (z. B. Frankfurter Rundschau vom 30. Juli 1987, „Für viele Zivildienstplätze gibt es weniger Geld aus Bonn")?
Wie steht die Bundesregierung zu den massiven Protesten, die die Mitteilung des BAZ vom 31. Oktober 1986 ausgelöst hat, besonders zu der Kritik an der Regelung, daß die Betreuung im Einzelfall auf zwei ZDL plus „Springer" begrenzt wird?
Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind aufgrund der BAZ-Mitteilung vom 31. Oktober 1986 eingegangen? Wie wurden sie beschieden?
Denkt die Bundesregierung angesichts der Diskussion nach der Dienstanweisung des BAZ vom Oktober 1986 an eine Rücknahme dieser Einschränkung oder an eine Lockerung?
Falls die Einschränkung beibehalten wird, mit welcher Begründung?
Die Kostenträger der Sozialhilfe, die Kommunen, stehen unter erheblichem finanziellen Druck. Zuständig für die ambulante Versorgung müßten die Kommunen die sehr teueren Einsätze von Hilfskräften bei den Behinderten zahlen, die mehr als zwei „1/2" ZDL benötigen.
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Leistungskraft und -bereitschaft der Kommunen in den beschriebenen Fällen? Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung dieser Leistungskraft bzw. Leistungsbereitschaft ein?
In welchem Ausmaß wird die Zahl der Zivildienstleistenden in den nächsten Jahren voraussichtlich zurückgehen? Werden durch den Rückgang die ambulanten Dienste betroffen sein?
Was will die Bundesregierung tun, um die evtl. Unterversorgung zu verhindern?
Eine tragfähige finanzielle Absicherung des Pflegefallrisikos gibt es — abgesehen von den unzureichenden Regelungen des BSHG — in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Auch die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf dazu bestätigt. Von vielen Seiten - sehr früh auch von den GRÜNEN — sind Gesetzentwürfe und Verbesserungsvorschläge eingebracht worden.
Was will die Bundesregierung tun, um das Pflegefallrisiko rechtlich und finanziell abzusichern, und wann will sie das tun?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Dienststellen bei evtl. fachlichen oder psychischen Problemen der ZDL nicht ausreichend betreuen konnten?
Wie groß ist ggf. die Zahl dieser Fälle? Wie steht diese Zahl im Verhältnis zu den Fällen ausreichender Unterstützung der ZDL durch ihre Dienststellen?
Sind die Presseberichte der letzten Wochen zutreffend, daß auf die Arbeit der ZDL im MSHD und in der ISB von seiten der Bundesregierung besonderer Wert gelegt wird?
Wenn ja, bezieht sich das auch auf andere integrationsfördernde Einsätze von ZDL, wie etwa in Kindergärten für Behinderte und Nichtbehinderte?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Anerkennungen als Zivildienststellen entzogen oder verweigert wurden, weil die ZDL in ihrer Arbeit mit Behinderten auch mit Nichtbehinderten arbeiten mußten (siehe o. g. Artikel der Frankfurter Rundschau vom 11. April 1987)?
Wie groß ist ggf. die Anzahl? Unter welchen konkreten Bedingungen wurde aberkannt bzw. nicht anerkannt?
Sind die Tatsachen um die Aberkennung des „Arbeitskreises für Familienhilfe in Kirchzarten" von der Frankfurter Rundschau in ihrem o. g. Artikel vom 11. April 1987 richtig dargestellt?
Wie lautet die dort genannte Vereinbarung der Kultus- und Sozialminister der Länder, und wie richtet das BAZ seine Entscheidungen nach dieser Vereinbarung aus?
Ist es bei der Aberkennung für die Kirchzartener Organisation als ZDL-Dienststelle geblieben?
Gibt es heute noch Verhandlungen des BAZ mit dieser Organisation? Wenn ja, welche Ziele verfolgt das BAZ in diesen Verhandlungen?
Trifft es zu, daß in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht in Köln die Maßnahme gegen die Kirchzartener Organisation vom BAZ mit der „Gefahr" begründet wurde, die ZDL würden die nichtbehinderten Kinder direkt oder indirekt zu einer späteren Wehrdienstverweigerung auffordern.
Wenn nicht, wie wird die Maßnahme in dem Schreiben an das Verwaltungsgericht begründet?
Wie stellt sich das BAZ den konkreten Einsatz von ZDL in integrativen Einrichtungen vor?
Ab wann ist ein Kontakt der ZDL mit den Nichtbehinderten der Einrichtung Arbeit mit diesen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Aberkennung für den Kirchzartener „Arbeitskreis für Familienhilfe" alle ZDL-Dienststellen bedroht, die integrative Arbeit mit behinderten und nichtbehinderten Menschen durchführen?