Sicherheitsüberprüfung von Bürgern anläßlich von Staatsbesuchen
des Abgeordneten Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Juli 1987 bestätigte der Berliner Senat, daß der dortige polizeiliche Staatsschutz anläßlich von Besuchen auswärtiger Staatsgäste häufig Firmenleitungen in der Nähe der Besuchsorte um die Namenslisten von deren Mitarbeitern gebeten habe, um diese einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Aus dem gleichen Grunde habe der Staatsschutz auch aus dem Einwohnerregister die Daten der Anwohner erhalten.
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
In welchen Städten ist aus Anlaß des Besuchs welcher Staatsgäste nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in ähnlicher Weise verfahren worden?
Wie stellte sich die jeweilige Praxis im einzelnen dar?
Waren die Datenschutzbeauftragten jeweils vorher informiert worden?
Welche Firmen haben die Daten ihrer Mitarbeiter für diese Zwecke zur Verfügung gestellt?
Waren die Betriebsräte jeweils informiert und haben ihre Zustimmung gegeben?
Wie viele Bürger und Bürgerinnen wurden aus diesen Anlässen überprüft?
Wurden außer den Anwohnern in der Nähe von Besuchsorten der Staatsgäste auch die Anwohner entlang der Fahrtrouten und in der Umgebung der jeweiligen Unterbringungsorte der Staatsgäste überprüft?
Haben die Einwohnermeldeämter und Arbeitgeber die betreffenden Daten auf Listen, Karteien, Magnetbändern oder in welcher anderen Form übermittelt?
Wurde der Datenabgleich zwecks Sicherheitsüberprüfung bei den Meldeämtern bzw. Arbeitgebern selbst vorgenommen, oder wurden die Datenträger in die Polizeidienststellen mitgenommen?
Mit welchen Datensystemen wurden die erhaltenen Personendatensätze abgeglichen, mit welchen Landessystemen, mit PIOS/APIS, mit NADIS? Was geschah im Falle eines „Treffers"?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Maßnahmen? Gab es richterliche Anordnungen?
In wie vielen Fällen haben sich Firmen und/oder Betriebsräte den geforderten Maßnahmen verweigert? Wie wurde dann verfahren?
Wo ist nach Kenntnis der Bundesregierung — ggf. wie lange nach Durchführung der Sicherheitsüberprüfung — eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt? Wo aus welchen Erwägungen nicht?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit den verwendeten Datenträgern, die die Angaben über Firmenangehörige, Anwohner etc. enthielten, geschehen?
a) Sind diese gelöscht/vernichtet worden, und wenn ja, wie lange nach Abschluß der jeweiligen Sicherheitsüberprüfung?
b) Sind diese aufbewahrt worden, und wenn ja, bis wie lange nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung?
c) Sind diese zusätzlich fortgeschrieben worden, und wenn ja, wo?