Antiterrorhilfe für Drittstaaten
der Abgeordneten Frau Eid, Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach der Geiselbefreiung aus der Lufthansamaschine „Landshut" auf dem Flughafen von Mogadishu (Somalia) sind unseren Informationen nach von deutscher Seite besondere Vorkehrungen und/oder Vereinbarungen über gegenseitigen Schutz von Infrastruktur, Kooperationen bei Antiterrormaßnahmen etc. mit Drittstaaten getroffen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Mit welchen Staaten und jeweils für welche Laufzeit sind derartige Vereinbarungen und/oder Vorkehrungen getroffen worden?
Welche Flugplätze in den beteiligten Staaten sind hiervon erfaßt?
Welche anderen Objekte außer Flugplätzen (wie z. B. Häfen, Bahnhöfe, Gebäude mit besonderen Sicherheitsbedürfnissen etc.) sind hiervon erfaßt?
Auf die Beteiligung oder Begleitung welcher polizeilichen, militärischen oder paramilitärischen Verbände erstrecken sich diese Vereinbarungen und Vorkehrungen?
Aus welchen Mitteln werden diese Vorkehrungen (inklusive z. B. Kosten der Stationierung mit/ohne Familienangehörige, Urlaub usw.) finanziert? Wie hoch sind die deutschen Haushaltsansätze in welchen Titeln für die einzelnen Staaten jeweils jährlich und im Gesamtvolumen?
Nach welchen Kriterien wird in den einzelnen Staaten die Ausrüstung für diese Einsätze zusammengestellt, und wie sieht diese aus?
Für welche Art von Einsätzen werden schwerbewaffnete, gepanzerte und geländegängige Lastfahrzeuge benötigt?
Von welcher deutschen Stelle genau werden diese Maßnahmen geplant, koordiniert und beaufsichtigt?
Welche Informationen, Mitsprache- und Kontrollrechte haben die jeweils betroffenen Staatsorgane der Partnerländer?
Welche Einheiten und welche Ausrüstungen stehen in der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung dieser Einheiten zur Verfügung
a) ständig,
b) im „Ernstfall"?
Welche Kosten entstehen zusätzlich zu den oben unter Frage 5 genannten durch die Bereithaltung gemäß Frage 10a)?
Welche Sondervergütungen finanzieller und/oder sonstiger Natur erhält das für diese Maßnahmen eingesetzte Personal über seine übliche Vergütung hinaus?
Welche besonderen Vergünstigungen enthalten die Mitreisenden oder zurückgebliebenen Angehörigen des eingesetzten Personals für die Zeit der Planungen, Übungen und Einsätze?
Auf welche Weise wird bei Abschluß dieser Vereinbarungen und bei Klärung der Weisungsbefugnisse für die bezweckten Maßnahmen unterschieden zwischen Militärdiktaturen, Einparteien-Staaten und Mehrparteien-Staaten als Partner?
Wie sieht die Anwendung und Zusammenarbeit der ausländischen Einheiten mit den bundesdeutschen Botschaften in den betroffenen Partnerländern genau aus?
Auf welcher Rechtsgrundlage oder auf Basis welcher Vereinbarungen dürfen Mitglieder dieser Einheiten Material, Werkzeug usw. für einsatzfremde Tätigkeiten verwenden und generell einsatzfremde Tätigkeiten auch privater Natur (z. B. Reparatur und Wartung von Flugzeugen und Kfz) für Dritte (z. B. hohe Beamte, Fluggesellschaften und Regierungsmitglieder der Partnerstaaten) ausühren?
Welche Vereinbarungen über die in Frage 1 genannten hinaus sind in diesem Bereich getroffen worden, z. B. bezüglich der Ausbildung von ähnlichen Einheiten der Partnerländer bei Einheiten der Bundesrepublik Deutschland o. ä.?
Welche anderen Staaten haben vergleichbare Vereinbarungen oder infrastrukturelle Vorkehrungen dieser Art mit welchen Partnerländern getroffen?
Aufgrund welcher Vereinbarungen sind die deutschen Einheiten größtenteils in Polizei- und Militärkasernen der Partnerstaaten stationiert?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesrepublik Deutschland getroffen, daß angesichts dieser Art gemeinsamer Stationierung ein unerwünschter gemeinsamer Einsatz — gegebenenfalls auch über die ursprünglich geplanten Einsatzlagen hinaus — ausgeschlossen ist?
Welche Tätigkeiten im Rahmen des deutschen Entwicklungshilfeprogramms werden von diesen Einheiten zusätzlich ausgeübt?
Wie lange maximal dürfen einzelne Mitglieder dieser Einheiten ununterbrochen oder wiederholt in den Partnerländern stationiert sein?
Welche Einsätze bei welchen „Ernstfällen" sind bisher seit Mogadishu mit welchem Erfolg durchgeführt worden und welche Einsätze über die ursprünglich bezweckten Einsatziele hinaus?
Auf wessen Veranlassung sind diese Einsätze jeweils erfolgt?
Welche Mißstände, Dienstverfehlungen etc. dieser Einheiten sind bislang am häufigsten festgestellt worden, und wie wurden diese geahndet und abgestellt?