BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Neutralität des Staates in Religions- und Weltanschauungsdingen (G-SIG: 11001311)

Ersatz der Bezeichnungen "Jugendsekte" oder "Jugendreligion" durch "Neue religiöse Gemeinschaften", Wissensstand über diese Gemeinschaften, "Neue religiöse Gemeinschaften" und GG Art. 4, Einreiseverbot für Bhagwan (Leiter der Rajneesh-Religionsgemeinschaft), Plan eines überkonfessionellen Informationszentrums, Umstände der Finanzierung der Elterninitiative "Aktion für geistige und psychische Freiheit e.V.", die psychiatrische Wissenschaft zum christlichen Glauben

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

05.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/147007.12.87

Neutralität des Staates in Religions- und Weltanschauungsdingen

des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Religiosität außerhalb der etablierten Religionsgemeinschaften hat vor allem im vergangenen Jahrzehnt zunehmend mehr Menschen beschäftigt. Viele haben in den sog. „Neuen religiösen Gemeinschaften" neue Lebensformen gefunden oder entwickelt. Während wissenschaftliche Untersuchungen in den Gemeinschaften vorwiegend lebendige Formen religiöser Suche erkennen, haben vor allem die christlichen Kirchen durch ihre Weltanschauungsbeauftragten ein negatives Bild der Öffentlichkeit von diesen Gemeinschaften geprägt, indem sie Kampfbegriffe wie „Jugendsekten", „Jugendreligionen", „Psychokulte" o. ä. erfanden und die Lehren der Gemeinschaften schlagwortartig diffamierten und verballhornten. Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Verlautbarungen in den letzten Jahren warnend zu den „Neuen religiösen Gemeinschaften" geäußert, obwohl bis heute weder klar ist, welche konkreten Gefahren von den jeweiligen Gemeinschaften ausgehen sollen, geschweige denn Gefahren bewiesen oder nur erhärtet sind. Die Bundesregierung hat mit diesem Eingreifen in die öffentliche Diskussion den verfassungsrechtlichen Grundsatz staatlicher Neutralität in Glaubensfragen vehement verletzt.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen24

1

Obwohl die Bundesregierung übereinstimmend mit anderen Beobachtern in zahlreichen Stellungnahmen an das Parlament seit 1979 ununterbrochen betont, daß in den „Neuen religiösen Gemeinschaften" keine oder kaum minderjährige Mitglieder seien, hat sie zu gleicher Zeit die Gemeinschaften als „Jugendsekten/Jugendreglionen" bezeichnet.

Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß diese Begriffe mangels tatsächlichen Bezuges und wegen der Verwendung als Kampfbegriff kirchlicher Sektenbeauftragter diffamierend wirken?

2

Wie bewertet es die Bundesregierung, daß Vertreter christlicher Kirchen zunehmend vor pauschalen und zusammenfassenden Urteilen über „Neue religiöse Gemeinschaften" warnen?

Stimmt die Bundesregierung der jüngst veröffentlichten Auffassung des katholischen Weltanschauungsbeauftragten zu, nach der ,sich „Jugendreligionen" so wie der Nachbarterminus „Jugendsekten" zu einem Kampfbegriff entwickelt hat, der die positive Absicht einer Aufklärungskampagne durch eine undifferenzierte Sprache und apologetischen Übereifer zu unterlaufen droht'?

3

Wie bewertet es die Bundesregierung, daß es durch Urteile des VG Köln und des OVG Münster untersagt wurde, die Rajneesh-Religionsgemeinschaft und die „Transzendentale Meditation" als „Jugendreligion" oder „Jugendsekte" zu bezeichnen?

4

Ist die Bundesregierung bereit, die Bezeichnungen „Jugendsekte", „Jugendreligion", „destruktiver Kult" etc. durch neutrale Begriffe, wie z. B. den der „Neuen religiösen Gemeinschaften" , zu ersetzen?

5

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, niemals Kontakte zu Vertretern „Neuer religiöser Gemeinschaften" , insbesondere zu Vertretern der Bhagwan-Bewegung, gesucht oder mit diesen informative Gespräche geführt zu haben, obwohl die Gemeinschaften ihre Gesprächs- und Informationsbereitschaft mehrfach erklärt haben?

Ist die Bundesregierung an Informationen aus erster Hand nicht interessiert?

6

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, daß in Fragen „Neuer religiöser Gemeinschaften" dagegen ständig Gespräche und Kontakte mit Weltanschauungsbeauftragten der Evangelischen und der Katholischen Kirche bestanden und bestehen?

7

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, daß deren Vorstellungen und Sprachgebrauch von den „Neuen religiösen Gemeinschaften" von der Bundesregierung im Laufe der Zeit übernommen wurden?

8

Welche Kontakte und Beziehungen bestanden oder bestehen zu Vertretern sog. „Elterninitiativen", insbesondere zu der „Aktion für geistige und psychische Freiheit" in Bonn, der „Aktion Psychokultgefahren" in Düsseldorf und der „Elterninitiative" in München, in Fragen der „Neuen religiösen Gemeinschaften" , und wie werden solche Kontakte von der Bundesregierung bewertet?

9

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Stellungnahmen solcher Vereinigungen zu?

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Vergleich dazu den Stellungnahmen der „Neuen religiösen Gemeinschaften" zu?

10

Wie will die Bundesregierung die selbstgesteckte Aufgabe sachlich erfüllen, aufklärende Informationsarbeit darüber zu leisten, inwieweit „von den Aktivitäten der genannten Gruppierungen Gefährdungen für die Persönlichkeitsentwicklung und die sozialen Bezüge junger Menschen ausgehen können" (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Düsseldorf) u. a. und der Fraktion der SPD — Drucksache 10/2094 vom 10. Oktober 1984, S. 4), wenn sie weder unmittelbar mit den „Neuen religiösen Gemeinschaften" Kontakt hält, noch wissenschaftliche Arbeiten darüber fördert und die einschlägigen staatlichen Sozial- und Kontrollinstanzen wie Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugend- und Sozialfürsorge etc. seit Jahren keine Auffälligkeiten der Gemeinschaften verzeichnen?

11

Warum hat die Bundesregierung seit Anfang der 80er Jahre keine wissenschaftliche Untersuchung zu „Neuen religiösen Gemeinschaften" initiiert bzw. finanziell gefördert, obwohl nach eigener Einschätzung ein hoher Ermittlungs- und Aufklärungsbedarf besteht?

12

Trifft es zu, daß eine Anfang der 80er Jahre geplante und vom Bund zu finanzierende Untersuchung über „Neue religiöse Gemeinschaften" am Widerstand der sog. „Elterninitiativen" scheiterte, nachdem die Voruntersuchung durch die Autoren Kehrer und Hardin ergeben hatte, daß nach dem Stand der Wissenschaft die Behauptung der Gefährlichkeit „Neuer religiöser Gemeinschaften" unbegründet war?

13

Hält die Bundesregierung Stellungnahmen der Kirchen und der Presse für ausreichende und sachliche Grundlagen, vor zahlreichen Gemeinschaften in toto und unter Pauschalbegriffen zu warnen?

14

Plant die Bundesregierung eine Änderung des Grundrechtes der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gemäß Artikel 4 GG dergestalt, daß das Grundrecht „Neuen religiösen Gemeinschaften" nicht zusteht?

15

Haben diesbezüglich Vorarbeiten stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

16

Hat es Kontakte und/oder Gespräche mit Vertretern der Evangelischen und/oder Katholischen Kirche über die Frage gegeben, ob „Neue religiöse Gemeinschaften" durch Grundrechtsänderung von der Berufung auf Artikel 4 GG ausgeschlossen werden sollen, welche Position wurde dabei von den Kirchen vertreten, und welches Ergebnis hatten die Gespräche?

17

Die Bundesregierung hat im Oktober 1985 erklärt, Belange der Bundesrepublik Deutschland stünden einer Einreise von Bhagwan Shree Rajneesh entgegen.

Bestehen diese Belange noch heute, zwei Jahre später, und welches sind diese Belange im einzelnen?

18

Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme an das Parlament vom Januar dieses Jahres die Einreiseverweigerung für Bhagwan Shree Rajneesh an erster Stelle damit begründet, seine Gemeinschaft werde von der Bundesregierung zu den „Jugendsekten/Jugendreligionen" gerechnet, von denen Gefährdungen für die Persönlichkeitsentwicklung und die sozialen Bezüge junger Menschen ausgehen könnten.

Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Wertungen und Behauptungen angesichts des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebotes gemäß Artikel 4 GG und der Tatsache, daß diese Behauptungen nicht wissenschaftlich anerkannt und belegt sind, sondern zum Rüstzeug der Apologetik christlicher Kirchen und deren „Weltanschauungsbeauftragten" gehören?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Plan eines überkonfessionellen Informationszentrums in religiösen Fragen unter Einbeziehung und Mitarbeit der „Neuen religiösen Gemeinschaften" , und unter welchen Umständen und Bedingungen würde die Bundesregierung eine solche Einrichtung fördern?

20

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Finanzierung der Elterninitiative „Aktion für geistige und psychische Freiheit e. V." in Bonn von zur Zeit ca. 160 000 DM jährlich angesichts dessen, daß dieser Verein erkennbar keinerlei publizistische Aufklärungsarbeit leistet?

Welche aktuellen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des VG Köln — 14 K 5208/84 — vom 12. November 1985, nach dem der Bundesrepublik Deutschland untersagt ist, dem Verein eine institutionelle Förderung zukommen zu lassen?

21

Aus welchem Grund führt die Bundesregierung die Finanzierung dieser Elterninitiative im Entwurf für den Haushaltsplan 1988 (Kapitel 15 02 Titelgruppe 10 Titel 893 91) unter dem Abschnitt „Maßnahmen auf dem Gebiet der Psychiatrie und der Psychohygiene"?

22

Welche geistigen und psychischen Schäden sind konkret für die jeweiligen „Neuen religiösen Gemeinschaften", insbesondere die Bhagwan-Shree-Rajneesh-Bewegung, wissenschaftlich und einwandfrei nachgewiesen?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach den Ergebnissen der Psychiatrischen und Psychologischen Wissenschaft, zuletzt beschrieben z. B. von Helmut Hark 1984, aus dem christlichen Glauben heraus beängstigend viele Menschen an dem spezifischen Krankheitsbild „religiöse Neurosen" derart erkranken, daß sie therapeutischer Behandlung bedürfen?

Ist die Bundesregierung bereit, konsequent und energisch vor möglichen Gefährdungen von Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Bezügen durch den christlichen Glauben zu warnen?

24

Die von der Bundesregierung finanzierte Elternvereinigung „Aktion für geistige und psychische Freiheit e. V." verfolgt satzungsgemäß den Zweck, religiösen und ideologischen Mißbräuchen, durch die vor allem junge Menschen geistig und psychisch Schaden leiden, entgegenzutreten und u. a. die Öffentlichkeit über Gefahren religiösen und ideologischen Mißbrauchs aufzuklären.

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Förderung einzustellen ist, da damit unter Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung staatlicher Neutralität einseitig unter ' untereinander konkurrierenden religiösen bzw. weltanschaulichen Gemeinschaften ausgewählt wurde und andernfalls die „Neuen religiösen Gemeinschaften" unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz die finanzielle Förderung eines von ihnen betriebenen Informationsbüros verlangen könnten, das der Aufklärung über Gefahren dient, die von religiösen und ideologischen Mißbräuchen in den christlichen Religionsgemeinschaften ausgehen und durch die vor allem junge Menschen geistig und psychisch Schaden erleiden?

Bonn, den 7. Dezember 1987

Dr. Daniels (Regensburg) Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen