Ermittlungsverfahren nach der Brokdorf-Demonstration am 7. Juni 1986
des Abgeordneten Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Während der Demonstration am AKW Brokdorf am 7. Juni 1986 wurde von der Polizei CS-Reizstoff u. a. als Beimengung beim Wasserwerfereinsatz und als Wurfkörper eingesetzt. Zahlreiche hierdurch verletzte Teilnehmerinnen, insbesondere der Kundgebung, erstatteten Strafanzeige gegen die Einsatzleitung und die unmittelbar ausführenden — unbekannten — Polizeibeamten. Im Oktober 1987 stellte die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Ermittlungsverfahren ein. Zur Begründung hieß es, der Einsatz sei zwar nach Art und Umfang rechtswidrig gewesen, zumal hierfür „selbst nach Angaben der Polizeiführung kein Anlaß, insbesondere kein Rechtfertigungsgrund, bestand", jedoch sei nicht mehr feststellbar, wer den Einsatz angeordnet und ausgeführt habe, auch weil in dieser Phase der polizeiliche Funkverkehr nicht dokumentiert worden sei und die Videokameras in eine andere Richtung geschwenkt worden seien. Man müsse davon ausgehen, daß die vernommenen Polizisten „zumindest vereinzelt die Unwahrheit bekundet haben, um absprachegemäß oder in stillschweigender Übereinstimmung" einander vor strafrechtlicher Verfolgung zu bewahren.
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Beamte des Bundesgrenzschutzes waren bei dieser Demonstration im Einsatz?
Haben diese Beamten Reizstoffe eingesetzt, deren Einsatz befohlen oder — z. B. aus BGS-Hubschraubern heraus — ermöglicht?
Wenn ja, wann, wo und in welcher Einsatzlage/Anlaß ist dies geschehen?
Falls nein, auf welche Informationen bzw. Einsatzdokumentation stützt die Bundesregierung diese verneinende Auskunft?
Kann sie eine Beteiligung des BGS hiernach ausschließen?
Wie bewertet die Bundesregierung die unterlassene Einsatzdokumentation in dieser entscheidenden Einsatzphase angesichts gleichzeitig erhobener Forderungen, die Dokumentation des Demonstrantenverhaltens organisatorisch und technisch verbessern zu müssen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß nach dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft vernommene Polizisten bis hin zur Einsatzleitung z. T. die Unwahrheit gesagt haben, um einander vor Strafverfolgung zu schützen, im Hinblick auf das notwendige Rechtsbewußtsein dieses Berufsstandes?
Angesichts der Tatsache, daß auf vorliegendem nichtpolizeilichem Filmmaterial an dem fraglichen Reizstoffeinsatz beteiligte Polizisten erkennbar, jedoch nicht identifizierbar sind, teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß hierdurch nochmals die Notwendigkeit belegt wird, Polizeibeamte mit Namensschildern oder Identifizierungs-Nummern auszustatten?
Falls nein, welche Erwägungen sprechen nach Meinung der Bundesregierung dagegen und überwiegen dieses Bedürfnis?
Ist die Bundesregierung informiert über den Verbleib — und ggf. Einsatz — der während dieses Einsatzes aus Polizeibeständen abhanden gekommenen Kiste mit Reizstoff-Munition (so die Auskunft der Kieler Landesregierung im dortigen Innenausschuß am 9. Dezember 1987)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß von Polizeieinsätzen betroffene Bürger/innen, deren Beschwerden an einer von Polizisten bewußt vereitelten Aufklärung scheitern, noch berechtigtes Vertrauen in diesen Staat und seine Organe setzen können?
Falls die Bundesregierung die Zweifel hieran teilt, wie kann hinsichtlich der Aufklärung solcher Vorgänge dieses Vertrauen hergestellt werden?
Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der „Bundespolizei" BGS, gedenkt die Bundesregierung hierzu zu ergreifen?