Anerkennung von Fachhochschul-Diplomen
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut dem Bulletin der Bayerischen Staatsregierung vom 1. Dezember 1987 steht eine allgemeine EG-weite Anerkennung aller Fachhochschul-(FH-)Diplome nach wie vor aus. Da die derzeit einzige Regelung über die Anerkennung von Hochschuldiplomen innerhalb der EG die sogenannte Architektenrichtlinie ist, bestehen unter der Studentenschaft Befürchtungen, daß die nach Abschluß des Studiums erworbenen FH-Diplome außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Sind Befürchtungen unter der Studentenschaft der bayerischen Fachhochschulen dahin gehend begründet, daß ihre nach erfolgreichem Studium ausgehändigten FH-Diplome außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt würden?
Wie wird das bayerische FH-Diplom länderübergreifend beurteilt?
a) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
b) innerhalb der EG?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß ein beratender Ausschuß der EG im Jahr 1987 bestritten hat, daß die Praxisseminare der bayerischen FH-Studenten, Studienzeiten im Sinne der EG-Richtlinien seien?
a) Wurde diese Einschätzung inzwischen widerlegt?
b) Wenn ja, wie lautet konkret die diesbezügliche Einigung?
Was wurde von seiten der Bundesregierung unternommen, um eine EG-weite Anerkennung aller FH-Diplome herbeizuführen?
Welche praktischen Auswirkungen innerhalb des Studiums würde eine EG-weite Gleichstellung der Diplome bedeuten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung eine „Diskriminierung" der deutschen FH-Abschlüsse beim Berufszugang in den übrigen EG-Staaten, wie sie vom Bundesbildungsministerium behauptet wird (ALLGÄUER ZEITUNG vom 1. Dezember 1987), und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls?