Autobahn A 98 — Teilstrecke Murg-Laufenburg —
der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Laut Straßenbaubericht 1986 (Drucksache 11/922) wurde bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Bundesfernstraßenbau im Jahr 1985 erstmals das für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans eigens entwickelte Verfahren zur ökologischen Risikoanalyse eingesetzt.
Ist dieses Verfahren auch für die A 98 bzw. zumindest für deren bisher geplante Teilstrecken durchgeführt worden?
Wie sieht das Ergebnis der Risikoanalyse für die Strecke Murg-Laufenburg aus?
2. Bei der Bestimmung der Linienführung von Bundesfernstraßen werden – ebenfalls lt. Drucksache 11/922 S. 12 – „eine Empfindlichkeitsuntersuchung zur Ermittlung geeigneter Korridore und ein Variantenvergleich durchgeführt", mit dem Ziel der „Ermittlung einer Variante mit möglichst geringen Beeinträchtigungen der Umwelt" .
Welche Varianten für die Streckenführung der A 98 zwischen Murg und Laufenburg sind verglichen worden, und warum gilt die jetzt ermittelte Streckenführung als diejenige mit der geringsten Umweltbelastung?
3. Die A 98 soll im genannten Bereich u. a. die Funktion einer Ortsumgehung für die durch die B 34 stark belasteten Gemeinden Murg und Laufenburg übernehmen.
Sind Untersuchungen durchgeführt worden, ob anstelle einer Autobahn eine „Kleine Lösung" für diese Ortsumfahrungen möglich ist?
Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es eine allgemein geltende Norm für den Mindestabstand zwischen zwei BAB-Anschlußstellen, und wie lautet diese?
5. Wie viele Anschlußstellen sind nach dem gegenwärtigen Planungsstand für die o. g. Teilstrecke der A 98 vorgesehen, und wo sollen diese angelegt werden?
6. Wie hoch wird die durch den Autobahnbau zu erwartende Entlastung der Ortsdurchfahrten sein?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage von Behördenvertretern, daß der Binnenverkehr nach dem Autobahnbau zunehmen werde und daher z. B. der Bau einer Fußgängerunterführung unter der B 34 in Laufenburg gerechtfertigt sei (Erläuterungsbericht Fußgängerunterführung B 34 Stadt Laufenburg/Baden 10. August 1987)?
8. Ist nach Fertigstellung des genannten Teils der A 98 die Rückstufung der B 34 zu einer Landesstraße geplant, und würden evtl. Rückbaumaßnahmen vom Bund unterstützt?
9. Warum liegen bisher für die Umfahrung der Gemeinde Laufenburg keine Planungen für eine – von den Geländeverhältnissen her mögliche – Tunnellösung vor? Können Aussagen über die Kosten einer solchen Lösung gemacht werden?
10. Wie viele ausländische Schwertransporte (darunter auch Gefahrguttransporte) mit LKW insbesondere über 28 t bis 42 t nutzen die B 34 zur nördlichen Umfahrung der Schweiz zwischen Basel und dem Grenzübergang Laufenburg?
Fragen10
Laut Straßenbaubericht 1986 (Drucksache 11/922) wurde bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Bundesfernstraßenbau im Jahr 1985 erstmals das für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans eigens entwickelte Verfahren zur ökologischen Risikoanalyse eingesetzt.
Ist dieses Verfahren auch für die A 98 bzw. zumindest für deren bisher geplante Teilstrecken durchgeführt worden?
Wie sieht das Ergebnis der Risikoanalyse für die Strecke Murg-Laufenburg aus?
Bei der Bestimmung der Linienführung von Bundesfernstraßen werden – ebenfalls lt. Drucksache 11/922 S. 12 – „eine Empfindlichkeitsuntersuchung zur Ermittlung geeigneter Korridore und ein Variantenvergleich durchgeführt", mit dem Ziel der „Ermittlung einer Variante mit möglichst geringen Beeinträchtigungen der Umwelt" .
Welche Varianten für die Streckenführung der A 98 zwischen Murg und Laufenburg sind verglichen worden, und warum gilt die jetzt ermittelte Streckenführung als diejenige mit der geringsten Umweltbelastung?
Die A 98 soll im genannten Bereich u. a. die Funktion einer Ortsumgehung für die durch die B 34 stark belasteten Gemeinden Murg und Laufenburg übernehmen.
Sind Untersuchungen durchgeführt worden, ob anstelle einer Autobahn eine „Kleine Lösung" für diese Ortsumfahrungen möglich ist?
Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es eine allgemein geltende Norm für den Mindestabstand zwischen zwei BAB-Anschlußstellen, und wie lautet diese?
Wie viele Anschlußstellen sind nach dem gegenwärtigen Planungsstand für die o. g. Teilstrecke der A 98 vorgesehen, und wo sollen diese angelegt werden?
Wie hoch wird die durch den Autobahnbau zu erwartende Entlastung der Ortsdurchfahrten sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage von Behördenvertretern, daß der Binnenverkehr nach dem Autobahnbau zunehmen werde und daher z. B. der Bau einer Fußgängerunterführung unter der B 34 in Laufenburg gerechtfertigt sei (Erläuterungsbericht Fußgängerunterführung B 34 Stadt Laufenburg/Baden 10. August 1987)?
Ist nach Fertigstellung des genannten Teils der A 98 die Rückstufung der B 34 zu einer Landesstraße geplant, und würden evtl. Rückbaumaßnahmen vom Bund unterstützt?
Warum liegen bisher für die Umfahrung der Gemeinde Laufenburg keine Planungen für eine – von den Geländeverhältnissen her mögliche – Tunnellösung vor?
Können Aussagen über die Kosten einer solchen Lösung gemacht werden?
Wie viele ausländische Schwertransporte (darunter auch Gefahrguttransporte) mit LKW insbesondere über 28 t bis 42 t nutzen die B 34 zur nördlichen Umfahrung der Schweiz zwischen Basel und dem Grenzübergang Laufenburg?