Tempo 30-Zonen
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 1. März 1985 gilt die probeweise Einführung der Tempo 30-Zonen-Beschilderung bis zum 31. Dezember 1989
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Tempo 30-Zonen gab es bereits vor der Einführung der probeweisen Aufnahme in die StVO, z. B. in Hamburg?
Wie viele Tempo 30-Zonen wurden seit dem 1. März 1985 eingeführt?
Wie viele Kilometer Straße sind insgesamt Tempo 30-Zonen?
In welchen Fällen wurden Hauptverkehrsstraßen in Tempo 30-Zonen integriert, und wie viele Kilometer Straße sind dies insgesamt?
Hat die Bundesregierung die Länder und Kreise darauf aufmerksam gemacht, daß eine Integration der besonders unfallträchtigen Hauptverkehrsstraßen über die bestehende Regelung in der StVO nicht ausgeschlossen ist?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die Entwicklung der Unfallsituation in den Tempo 30-Zonen machen, und welche Zahlen liegen aus den einzelnen Bundesländern vor?
Wie wurde und wird die probeweise Einführung der Tempo 30-Zonen wissenschaftlich begleitet, und wer führt die Begleitung durch?
Wann soll ein Abschlußbericht vorgelegt werden, und wie beurteilt die Bundesregierung das dauerhafte Verbleiben der Tempo 30-Zonen-Regelung in der StVO?
Wann kommt es zum Abschluß des .Versuchs „Flächenhafte Verkehrsberuhigung"?