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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tempo 30-Zonen (G-SIG: 11001420)

Anzahl der Tempo-30-Zonen vor und nach der Einführung am 1.3.1985, Unfallsituation in den Tempo-30-Zonen, wissenschaftliche Begleitung, Vorlage eines Abschlußberichts, Zeitpunkt des Abschlusses des Versuchs "Flächenhafte Verkehrsberuhigung"

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

29.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/160107.01.88

Tempo 30-Zonen

der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 1. März 1985 gilt die probeweise Einführung der Tempo 30-Zonen-Beschilderung bis zum 31. Dezember 1989

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Tempo 30-Zonen gab es bereits vor der Einführung der probeweisen Aufnahme in die StVO, z. B. in Hamburg?

2

Wie viele Tempo 30-Zonen wurden seit dem 1. März 1985 eingeführt?

3

Wie viele Kilometer Straße sind insgesamt Tempo 30-Zonen?

4

In welchen Fällen wurden Hauptverkehrsstraßen in Tempo 30-Zonen integriert, und wie viele Kilometer Straße sind dies insgesamt?

5

Hat die Bundesregierung die Länder und Kreise darauf aufmerksam gemacht, daß eine Integration der besonders unfallträchtigen Hauptverkehrsstraßen über die bestehende Regelung in der StVO nicht ausgeschlossen ist?

6

Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die Entwicklung der Unfallsituation in den Tempo 30-Zonen machen, und welche Zahlen liegen aus den einzelnen Bundesländern vor?

7

Wie wurde und wird die probeweise Einführung der Tempo 30-Zonen wissenschaftlich begleitet, und wer führt die Begleitung durch?

8

Wann soll ein Abschlußbericht vorgelegt werden, und wie beurteilt die Bundesregierung das dauerhafte Verbleiben der Tempo 30-Zonen-Regelung in der StVO?

9

Wann kommt es zum Abschluß des .Versuchs „Flächenhafte Verkehrsberuhigung"?

Bonn, den 7. Januar 1988

Frau Brahmst-Rock Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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