Das sogenannte Namibia Information Office im „Reisekompaß für Reisen in die Dritte Welt"
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Bringt die in der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Dezember 1987 herausgegebenen Broschüre „Reisekompaß für Reisen in die Dritte Welt" erfolgte Gleichstellung des sogenannten Namibia Information Office mit ansonsten staatlichen bzw. amtlichen Fremdenverkehrsbüros eine irgendwie geartete Anerkennung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit für dieses Büro als Vertretung Namibias zum Ausdruck?
Ist dem Bundesminister bekannt, daß dieses in Bonn ansässige Büro von der international, auch seitens der Bundesregierung, als „null und nichtig" erklärte Interimsregierung in Windhuk unterhalten wird und somit nicht als Vertretung Namibias — auch nur im Fremdenverkehrswesen — angesehen werden kann?
Wird die genannte Broschüre weiter verteilt?
In welcher Form wird im Fall einer Fortsetzung der Verteilung auf den rechtlichen Status Namibias, seine völkerrechtliche Vertretung durch den Namibia-Rat der Vereinten Nationen und den Status des sogenannten Namibia Information Office als eine völkerrechtlich nicht legitimierte Interessenvertretung aufmerksam gemacht?