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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Das sogenannte Namibia Information Office im "Reisekompaß für Reisen in die Dritte Welt" (G-SIG: 11001458)

Anerkennung des Namibia Information Office als Vertretung Namibias durch das BMZ, rechtlicher Status Namibias und seine völkerrechtlich legitimierte Vertretung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

02.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/166818.01.88

Das sogenannte Namibia Information Office im „Reisekompaß für Reisen in die Dritte Welt"

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Bringt die in der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Dezember 1987 herausgegebenen Broschüre „Reisekompaß für Reisen in die Dritte Welt" erfolgte Gleichstellung des sogenannten Namibia Information Office mit ansonsten staatlichen bzw. amtlichen Fremdenverkehrsbüros eine irgendwie geartete Anerkennung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit für dieses Büro als Vertretung Namibias zum Ausdruck?

2

Ist dem Bundesminister bekannt, daß dieses in Bonn ansässige Büro von der international, auch seitens der Bundesregierung, als „null und nichtig" erklärte Interimsregierung in Windhuk unterhalten wird und somit nicht als Vertretung Namibias — auch nur im Fremdenverkehrswesen — angesehen werden kann?

3

Wird die genannte Broschüre weiter verteilt?

4

In welcher Form wird im Fall einer Fortsetzung der Verteilung auf den rechtlichen Status Namibias, seine völkerrechtliche Vertretung durch den Namibia-Rat der Vereinten Nationen und den Status des sogenannten Namibia Information Office als eine völkerrechtlich nicht legitimierte Interessenvertretung aufmerksam gemacht?

Bonn, den 18. Januar 1988

Frau Eid Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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