Verbraucherschutz bei Tierarzneimitteln
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbraucherschutz bei Tierarzneimitteln
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Verbraucherschutzes hinsichtlich der Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischer Herkunft?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Wirkstoffe zur Verwendung in Tierarzneimittelpräparaten gelangen?
Die Beurteilung von Tierarzneimittelrückständen in tierischen Lebensmitteln stützt sich auf das Kriterium der Einhaltung von Wartezeiten. Doch von der Menge der vorhandenen Rückstände kann nur äußerst unzuverlässig darauf geschlossen werden, ob Wartezeiten eingehalten wurden. Stimmt die Bundesregierung daher mit uns überein, daß das Kriterium Wartezeit ein unzureichendes Instrument für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz ist?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß für verschiedene Präparate, die denselben Wirkstoff enthalten, unterschiedliche Wartezeiten festgesetzt sind?
Bislang gibt es lediglich für Chloramphenicol eine gesetzlich verbindliche Höchstmenge für Eier, Eiprodukte, Milch und Milcherzeugnisse und damit die rechtlich eindeutige Handhabe für die Untersuchungsämter, zu hoch belastete Produkte, die unter diese Vorschrift fallen, aus dem Verkehr zu ziehen. Aus welchen Gründen gibt es nicht auch für andere Tierarzneimittel derartige Höchstmengen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Höchstmengen für Tierarzneimittel in tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier, Fisch, Milch und Erzeugnisse daraus festzulegen oder die in der Fleischhygiene-Verordnung (BGBl. 1986 I S. 1678) aufgeführten Beurteilungswerte für Rückstände in Fleisch in verbindliche Höchstmengen umzusetzen?
Bei einer Reihe von Tierarzneimittelrückständen sind im Tierversuch kanzerogene, mutagene und andere schädliche Wirkungen festgestellt worden. In diesen Fällen gibt es keine Schwelle, unter der keine Wirkung zu erwarten ist; daher kann es für die betreffenden Stoffe keine sinnvolle Höchstmengenregelung geben. Plant die Bundesregierung für diese Stoffe ein Anwendungsverbot, und wenn nein, warum nicht?
Die Gesellschaft deutscher Chemiker (GdCh) hat kürzlich in einem Memorandum dargelegt, daß die Arbeit der Überwachungsbehörden immens durch die Tatsache erschwert wird, daß ihnen allenfalls unzureichende Informationen zur Verfügung stehen, unter welchen Bedingungen welche Wirkstoffe für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, zugelassen sind. Mithin ist die Beurteilung von Rückständen zum Teil nicht möglich. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Mißstände zu beseitigen?
Dem Bundesgesundheitsamt sollen laut Bundesanzeiger Nr. 242 vom 28. Dezember 1984, S. 14137, bis 1. Januar 1988 von Herstellern Unterlagen über Rückstandsnachweisverfahren und Kontrollmethoden vorgelegt werden. Für die effektive Arbeit der Untersuchungsämter ist jedoch neben einem praktikablen Nachweisverfahren an sich ebenfalls Voraussetzung, daß Wirkstoffe oder deren Metaboliten als Standardsubstanzen zur Verfügung stehen. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Bezug von Wirkstoffen in Zukunft zu erleichtern?
Bei Eiern ist die Rückstands- bzw. Nachweissituation besonders unbefriedigend. Zum einen ist bekannt, daß bei Eiern die vorgeschriebenen Wartezeiten aus wirtschaftlichen Gründen kaum eingehalten werden, zum zweiten sind bis zum Vorliegen von Untersuchungsergebnissen die Eier längst vermarktet. Was beabsichtigt die Bundesregierung speziell im Fall der Eier zur Verbesserung des Verbraucherschutzes zu unternehmen?
In der Teichwirtschaft werden Antibiotika und andere Medikamente in zum Teil massivem Ausmaß eingesetzt. Wie ist die Verwendung von Tierarzneimitteln bei Fischen geregelt?
Bezüglich Einsatz von Geschlechtshormonen, Handel mit sowie Export von hormonbehandelten Tieren bzw. deren Fleisch gibt es keine einheitlich befristeten Beschränkungsbzw. Verbotsvorschriften. Welche Fristen und welche Übergangszeiten gelten im einzelnen?
Laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bleiben in der Bundesrepublik Deutschland auch in der Übergangszeit Handel und Einfuhr von hormonbehandelten Tieren bzw. von Feisch solcher Tiere verboten. Wie will die Bundesregierung angesichts der verwirrenden Regelungen die notwendige umfassende Information der mit der Kontrolle befaßten Personen gewährleisten und damit eine wichtige Voraussetzung für wirksamen Verbraucherschutz sicherstellen?
Die USA drängen darauf, auch weiterhin Fleisch hormongemästeter Rinder in die EG einzuführen und drohen mit handelspolitischen Repressa lien. Was ist der Bundesregierung über den Verbleib dieses Fleisches bekannt, und wie gedenkt sie die Verbraucher in diesem Fall zu schützen, insbesondere auch angesichts dessen, daß ab 1989 Einfuhrverbote gelten sollen?
Was geschieht nach der Umsetzung der EG-Hormonrichtlinie mit den hunderttausenden Tonnen Fleisch von nicht hormonfrei gemästeten Tieren in den EG-Lagern?
Für welche Anwendungsbereiche sind welche Hormone in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EG verboten oder weiterhin erlaubt, und für welche Anwendungsbereiche und für welche Hormone ist die Zulassung beantragt? Wie ist vor dem Hintergrund der unüberschaubaren Vielfalt an Vorschriften eine wirksame Kontrolle überhaupt realisierbar?
Aus welchen Gründen fällt das gentechnisch erzeugte Rinderwachstumshormon (BST) nicht unter die Regelungen der EG-Hormonverbotsrichtlinie? Welche anderen Vorschriften existieren oder sind in Vorbereitung, um den Bereich des BST zu regeln (in diesem Zusammenhang sei an die Vermarktung von Milch erinnert, die von BST-behandelten Kühen der Bundesanstalt für Milchforschung stammte)?
Wie steht die Bundesregierung dazu, BST in der landwirtschaftlichen Produktion einzusetzen, und mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung im Falle der Anwendung für Milchqualität (Rückstände sowie Zusammensetzung der Milch), Tiergesundheit, Milchmarkt sowie Struktur der Landwirtschaft vor dem Hintergrund vorliegender Zulassungsanträge beim Bundesgesundheitsamt sowie in einigen EG- Mitgliedstaaten und der Bemühungen um gemeinschaftliche Regelungen in der EG?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie das Bundesgesundheitsamt entscheiden wird?