Uranabbau
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird zur Zeit in Namibia von bundesdeutschen Firmen Uran abgebaut? Wurde dort in den vergangenen fünf Jahren von bundesdeutschen Firmen Uran abgebaut? Wenn ja, von welchen und in welchem Zeitraum?
2. Wieviel Uran (Prozentzahl der Gesamtproduktion) aus Namibia wurde seit 1983 jährlich in die Bundesrepublik Deutschland geliefert?
3. Wie hoch ist der Prozentsatz des aus Namibia in die Bundesrepublik Deutschland gelieferten Urankonzentrats am gesamten Urankonzentratbedarf der Bundesrepublik Deutschland?
4. Wie hoch war und ist die bundesdeutsche Beteiligung an der „Rössing Mine"? Bleibt die deutsche Beteiligung an „Rässing" bestehen?
5. Hat die Urangesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main in Namibia Uranabbau betrieben? Wenn ja, wann und wie lange?
6. Wie verhindern bundesdeutsche Firmen, daß in Namibia nicht unter „Apartheid"-Bedingungen Uran abgebaut wird?
7. In welchen anderen Ländern wird und wurde in den vergangenen Jahren in welchem Zeitraum mit bundesdeutscher Beteiligung Uran abgebaut?
8. Welche bundesdeutschen Firmen sind oder waren beim Uranabbau im Ausland in welchen Ländern beteiligt?
9. Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen des Uranabbaus in den betroffenen Ländern?
10. Mit welcher Sicherheit kann die Bundesregierung negative gesundheitliche und ökologische Auswirkungen durch den mit bundesdeutscher Beteiligung geschehenen Uranabbau in diesen Ländern ausschließen?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Untersuchungen über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen durch den mit bundesdeutscher Beteiligung in diesen Ländern vorgenommenen Abbau von Uran, die seitens offizieller Stellen in diesen Ländern durchgeführt wurden? Wenn ja, kann sie diese Untersuchungen benennen?
12. In welcher Weise konsultieren die Bundesregierung und/oder die beteiligten bundesdeutschen Firmen vor und während des Uranabbaus im Ausland die davon eventuell in Mitleidenschaft gezogenen indigenen Völker (z. B. in Australien und Kanada)?
13. Gestehen die Bundesregierung und/oder die beteiligten bundesdeutschen Firmen den betroffenen indigenen Völkern ein Einspruchsrecht gegen den Abbau von Uran zu, und sollen diese Völker für die durch den Uranabbau entstandenen Schäden kompensiert werden? Wenn ja, in welcher Weise und durch wen?
14. In welcher Weise anerkennt und schützt die Bundesregierung die historischen Landrechte indigener Völker, auf deren Territorium derzeit mit bundesdeutscher Beteiligung Uran abgebaut wird?
Fragen14
Wird zur Zeit in Namibia von bundesdeutschen Firmen Uran abgebaut? Wurde dort in den vergangenen fünf Jahren von bundesdeutschen Firmen Uran abgebaut? Wenn ja, von welchen und in welchem Zeitraum?
Wieviel Uran (Prozentzahl der Gesamtproduktion) aus Namibia wurde seit 1983 jährlich in die Bundesrepublik Deutschland geliefert?
Wie hoch ist der Prozentsatz des aus Namibia in die Bundesrepublik Deutschland gelieferten Urankonzentrats am gesamten Urankonzentratbedarf der Bundesrepublik Deutschland?
Wie hoch war und ist die bundesdeutsche Beteiligung an der „Rössing Mine"? Bleibt die deutsche Beteiligung an „Rässing" bestehen?
Hat die Urangesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main in Namibia Uranabbau betrieben? Wenn ja, wann und wie lange?
Wie verhindern bundesdeutsche Firmen, daß in Namibia nicht unter „Apartheid"-Bedingungen Uran abgebaut wird?
In welchen anderen Ländern wird und wurde in den vergangenen Jahren in welchem Zeitraum mit bundesdeutscher Beteiligung Uran abgebaut?
Welche bundesdeutschen Firmen sind oder waren beim Uranabbau im Ausland in welchen Ländern beteiligt?
Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen des Uranabbaus in den betroffenen Ländern?
Mit welcher Sicherheit kann die Bundesregierung negative gesundheitliche und ökologische Auswirkungen durch den mit bundesdeutscher Beteiligung geschehenen Uranabbau in diesen Ländern ausschließen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Untersuchungen über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen durch den mit bundesdeutscher Beteiligung in diesen Ländern vorgenommenen Abbau von Uran, die seitens offizieller Stellen in diesen Ländern durchgeführt wurden? Wenn ja, kann sie diese Untersuchungen benennen?
In welcher Weise konsultieren die Bundesregierung und/oder die beteiligten bundesdeutschen Firmen vor und während des Uranabbaus im Ausland die davon eventuell in Mitleidenschaft gezogenen indigenen Völker (z. B. in Australien und Kanada)?
Gestehen die Bundesregierung und/oder die beteiligten bundesdeutschen Firmen den betroffenen indigenen Völkern ein Einspruchsrecht gegen den Abbau von Uran zu, und sollen diese Völker für die durch den Uranabbau entstandenen Schäden kompensiert werden? Wenn ja, in welcher Weise und durch wen?
In welcher Weise anerkennt und schützt die Bundesregierung die historischen Landrechte indigener Völker, auf deren Territorium derzeit mit bundesdeutscher Beteiligung Uran abgebaut wird?