BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Konsequenzen aus dem Ölunfall im Dezember 1987 auf der Donau (G-SIG: 11001491)

Transporte gefährlicher Güter auf der Donau seit 1980, Anwendung der ADNR-Vorschriften auf der Donau, Erwerb der Mitgliedschaft in der "Donau-Kommission", Vorkehrungen gegen Ölverschmutzung auf der Donau

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

10.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/168620.01.88

Konsequenzen aus dem Ölunfall im Dezember 1987 auf der Donau

der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Ölunfall, der sich Anfang Dezember 1987 infolge einer Havarie des jugoslawischen Schubverbandes „Velebit" auf der Donau östlich von Passau ereignete, erfordert dringende Konsequenzen hinsichtlich der Sicherheitsvorschriften und Sicherheitseinrichtungen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche gefährlichen Güter und Stoffe wurden in den zurückliegenden Jahren seit 1980 auf der Donau transportiert?

2

Welche gefährlichen Güter und Stoffe wurden im Jahr 1987 in welchen Mengen auf der Donau transportiert?

3

Schiffe welcher Nationalitäten sind an diesen Transporten in welchem Ausmaß beteiligt?

4

Warum finden die Verkehrsvorschriften über den Transport gefährlicher Güter auf Flüssen (ADNR) auf der Donau bislang keine Anwendung?

5

Wie steht die Bundesregierung zu der bereits in der Presse angekündigten Initiative des bayerischen Landtagsabgeordneten Lechner zur Einführung bzw. Anwendung einer Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt auf der Donau gemäß der Drucksache 11/2016 des Bayerischen Landtags?

6

Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, und falls ja innerhalb welchen Zeitraums, daß die Bundesrepublik Deutschland in der „Donau-Kommission" mit Sitz in Belgrad gleichberechtigtes Mitglied wird und damit in dieser Kommission auch Sitz und Stimme erhält?

7

Ist beabsichtigt, als Konsequenz aus dem Ölunfall Anfang Dezember 1987 auf der Donau nunmehr in den Schleusen und Häfen stationäre, automatisch arbeitende Meßstellen zur besseren Früherkennung von Schäden und Leckagen zu installieren?

8

Wann ist frühestens mit der Einführung der vom Bund Naturschutz geforderten und vom Bundesverkehrsminister ebenfalls vorgeschlagenen ,,Doppel-Hüllenschiffe" zum Transport von gefährlichen Gütern und Stoffen auf der Donau zu rechnen?

Bonn, den 20. Januar 1988

Frau Saibold Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen