Speicherung von personenbezogenen Daten im Zusammhang mit der Volkszählung
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Häfner, Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Häfner, Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Speicherung von personenbezogenen Daten im Zusammhang mit der Volkszählung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen sind seit dem 1. April 1987 im Zusammenhang mit Aktionen gegen die Volkszählung in der Datei APIS erfaßt und beim Bundeskriminalamt gespeichert worden?
Wurden vor dem 1. April 1987 Personen im Zusammenhang mit der Volkszählung in Dateien des Bundeskriminalamtes gespeichert, und wenn ja, wie viele?
Welche Behörden haben über die Speicherung entschieden?
Wurden nichtpersonenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Volkszählung in APIS bzw. NADIS gesammelt, und wenn ja, welcher Art?
Wie viele Personen wurden
a) aufgrund des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Auskunftspflicht des Volkszählungsgesetzes),
b) aufgrund des Abschneidens der Heftnummern am Volkszählungsbogen,
c) aufgrund des Aufrufs zum Boykott der Volkszählung,
d) aufgrund von vermuteten anderen Straftaten,
e) aufgrund von begangenen Straftaten in der Arbeitsdatei des Bundeskriminalamtes gespeichert?
Wie viele Personen wurden in der Datei NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem) im Zusammenhang mit der Volkszählung gespeichert?
Nach welchen Kriterien erfolgte diese Speicherung und wie viele Personen wurden gegebenenfalls nach den unter Frage 5 a) bis e) angegebenen Kriterien erfaßt?
Mit welchen Löschungsfristen wurden diese Informationen gespeichert, und wurden eventuell gespeicherte Daten gelöscht?
Trifft es zu, daß im Zusammenhang mit Boykottaufrufen gegen die Volkszählung bzw. Aufrufen zum Abschneiden der Kennummer Mitglieder der Humanistischen Union, der Deutschen Jungdemokraten, der Jungsozialisten, des Republikanischen Anwalts- und Anwältinnenvereins der GRÜNEN (Bundestagsfraktion sowie Landesverbände), der Alternativen Liste Berlin, der GAL in Hamburg, der Gruppe „Bürger beobachten die Polizei Bremen", der SPD, der DKP, der „Friedensliste" sowie verschiedener Bürgerinitiativen in der Datei NADIS gespeichert wurden?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte eine Speicherung von Personen in der Arbeitsdatei APIS bzw. im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS im Zusammenhang mit Boykottaufrufen zur Volkszählung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach Aussage des bayerischen Staatssekretärs Rosenbauer in den dortigen Polizeicomputern Personen bereits wegen des Begehens einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Volkszählung gespeichert worden sind?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Bayrischen Landesregierung, daß in der Aufforderung zum Boykott der Volkszählung eine staatsfeindliche Haltung zu sehen sei?