Verbrennung von Sondermüll in Zementwerken und anderen Produktionsanlagen
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, daß sie den Einsatz von PCB-belasteten Altölen in Zementwerken begrüßt und fördert solche Vorhaben im Rahmen des Investitionsprogramms „Maßnahmen zur Verminderung von Umweltbelastungen" .
Belastete Altöle, Klärschlämme und organischer Sondermüll wie Lösemittelrückstände werden verschiedentlich in Zementwerken, Stahlhütten, Aluhütten und anderen Produktionsstätten als Brennstoff eingesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Projekte zur versuchsweisen Verbrennung PCB-belasteter Altöle und anderer Sonderabfälle in Zementfabriken und anderen Produktionsstätten sind genehmigt worden, welche Anträge liegen vor, und welche Dauergenehmigungen zum Einsatz belasteter Brennstoffe wurden erteilt?
Welche wissenschaftlichen Ergebnisse zeitigten die Verbrennungsversuche? Welche Daten wurden hierbei insbesondere gewonnen über die Emission von PCB, halogenierten Dibenzodioxinen, halogenierten Dibenzofuranen, Schwermetallen, Zyaniden und weiteren chlorierten Kohlenwasserstoffen?
Welche Auflagen sind von seiten der Genehmigungsbehörden für den Einsatz von PCB-belasteten Altölen und anderen brennbaren Sondermüllfraktionen in Zementwerken und anderen Produktionsstätten gemacht worden, insbesondere im Hinblick auf
Temperaturbedingungen im Brennraum und Verweilzeiten der Brennstoffe,
Eingangskontrollen der Brennstoffe auf PCB- und Schwermetallgehalte,
Messung von Emissionen,
Einsatz von Filtern und Staubrückhaltung,
Sicherungsmaßnahmen der Altöltanks und sonstiger Lagerbehälter,
Sicherungsmaßnahmen für potentielle Störfälle?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums, daß es sich bei der Verbrennung von Altöl in der Zementindustrie um eine wesentliche Änderung nach § 15 BImSchG handelt?
Teilt sie diese Auffassung auch im Hinblick auf den Einsatz weiterer Sondermüllarten als Brennstoff?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zuständigen Behörden beim Einsatz von PCB-belasteten Altölen und anderen Sondermülls in Zementwerken und anderen Produktionsstätten nicht von der Auslegung des Antrags und der Unterlagen sowie von der öffentlichen Bekanntmachung der Vorhaben absehen dürfen, da durch die Änderung zusätzliche Emissionen und Gefahren für die Allgemeinheit herbeigeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Hat es Genehmigungen für den Einsatz solchen Sondermülls als Brennstoff ohne öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen gegeben?
Wenn ja, in welchen Fällen?
Inwieweit wird nach Auffassung der Bundesregierung bei der Verbrenng von Altölen in Zementwerken, Stahlwerken u. ä. die Vorschrift der TA Luft über die Nachverbrennung (TA Luft Punkt 3.3.8.1.1) eingehalten?
Ist es zutreffend, daß für Zement- und andere Werke, sofern eine Genehmigung des Einsatzes von PCB-belasteten Altölen als Brennstoff erteilt ist, die Vermischungsverbote des § 4 der Altöl-Verordnung nicht mehr wirksam sind?
Sieht die Bundesregierung hierin Probleme?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen beim Einsatz von PCB-belasteten Altölen und anderen Sondermüllfraktionen in Zement- und anderen Werken?
In welchem Umfang kann und soll nach Auffassung der Bundesregierung Sondermüll als Brennstoff in Produktionsanlagen beseitigt werden?