Barwert der Wohnungsbausubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau betrug der „Barwert der Wohnungsbausubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden für den Förderungsjahrgang 1978" rund 20 Mrd. DM.
Davon entfielen auf:
- Sozialwohnungsbau 1. Förderungsweg 3,6
- Sozialwohnungsbau 2. Förderungsweg 1,1
- Einkommensteuerermäßigung nach § 7 b 4,9
- § 7 EStG Abs. 5 0,2
- Grundsteuerermäßigung 0,9
- Grunderwerbsteuerermäßigung 2,3
- Förderung von Modernisierungs- und energieeinsparenden Maßnahmen 1,4
- Städtebauförderung 1,1
- Wohngeld 1,9
- Bausparprämien 1,9
- Einkommensteuerermäßigung für Bausparbeiträge 0,75
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie haben sich die Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden seitdem entwickelt?
Wie hoch sind die Barwerte der Förderung für die einzelnen Subventionsförderungen für den Förderungsjahrgang 1986 bzw. 1987?
Welcher Anteil entfällt bei den einzelnen Subventionen auf das eigengenutzte Wohneigentum, und welcher Anteil kommt Mieterinnen- und Mieterhaushalten zugute?