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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Barwert der Wohnungsbausubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden (G-SIG: 11001529)

Entwicklung der Subventionen seit 1978 sowie ihre Verteilung zwischen eigengenutztem Wohneigentum und Mieterhaushalten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

23.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/176503.02.88

Barwert der Wohnungsbausubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden

der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau betrug der „Barwert der Wohnungsbausubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden für den Förderungsjahrgang 1978" rund 20 Mrd. DM.

Davon entfielen auf:

  • Sozialwohnungsbau 1. Förderungsweg 3,6
  • Sozialwohnungsbau 2. Förderungsweg 1,1
  • Einkommensteuerermäßigung nach § 7 b 4,9
  • § 7 EStG Abs. 5 0,2
  • Grundsteuerermäßigung 0,9
  • Grunderwerbsteuerermäßigung 2,3
  • Förderung von Modernisierungs- und energieeinsparenden Maßnahmen 1,4
  • Städtebauförderung 1,1
  • Wohngeld 1,9
  • Bausparprämien 1,9
  • Einkommensteuerermäßigung für Bausparbeiträge 0,75

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie haben sich die Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden seitdem entwickelt?

2

Wie hoch sind die Barwerte der Förderung für die einzelnen Subventionsförderungen für den Förderungsjahrgang 1986 bzw. 1987?

3

Welcher Anteil entfällt bei den einzelnen Subventionen auf das eigengenutzte Wohneigentum, und welcher Anteil kommt Mieterinnen- und Mieterhaushalten zugute?

Bonn, den 3. Februar 1988

Frau .Oesterle-Schwerin Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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