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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Sperrung von Telefonanschlüssen in Krisen und Krieg (G-SIG: 11001596)

Aktuelle Zahl und Höchstzahl der zur Aufnahme in die sog. Sperrausschußliste bevorrechtigten Fernsprechanschlüsse, krisenwichtige Berufe und Branchen sowie weitere bevorrechtigte private und öffentliche Aufgabenträger, regionale Differenzierungen von Sperrungen bei kurzfristig auftretendem öffentlichen Mehrbedarf, Beschränkung oder Teilausfall des Fernsprechverkehrs, z.B. der regionalen Notrufe, durch Einschaltungen von Bundeswehr-Einheiten in das Fernmeldenetz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

08.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/181110.02.88

Sperrung von Telefonanschlüssen in Krisen und Krieg

der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einem uns vorliegenden Bescheid einer Oberpostdirektion heißt es auf entsprechenden Antrag eines Bürgers hin, die Bundesländer, zivile Bundesbehörden sowie militärische Dienststellen hätten einvernehmlich nur bestimmte krisenwichtige Berufe und Branchen pauschal bestimmt, deren Telefonanschlüsse schon bei der Anmeldung zur Aufnahme in die sogenannte Sperrausschlußliste vorbereitet werden. Nach Benennung durch die aufgezählten Stellen könnten zusätzlich einzelne weitere Aufgabenträger in diese Liste aufgenommen werden. Aufgrund technischer Gegebenheiten sei die Anzahl der insgesamt zu bevorrechtigenden Fernsprechanschlüsse jedoch beschränkt auf ein Höchstmaß.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie lautet nach den heutigen technischen Gegebenheiten und Planungen die Höchstzahl der insgesamt bevorrechtigten Fernsprechanschlüsse?

2

Wie viele Anschlüsse sind aktuell in der Sperrausschlußliste insgesamt aufgenommen?

3

Welche Berufe und Branchen sind von den zuständigen Stellen als generell krisenwichtig bestimmt worden (genaue Aufzählung)?

4

Welche weiteren privaten und öffentlichen Aufgabenträger sind zusätzlich zur Aufnahme in diese Liste benannt worden?

5

Bis zu welcher regionalen Feingliederung des Telefonnetzes können bei kurzfristig auftretendem öffentlichen Mehrbedarf zu dessen Deckung nicht bevorrechtigte Anschlüsse technisch schnell gesperrt werden (ungefähre Zahlenangaben)?

6

Plant die Bundesregierung, a) in einem regional begrenzbaren Katastrophenfall, b) nach Feststellung des Spannungsfalls, c) nach Feststellung des Verteidigungsfalls den kurzfristig auftretenden Mehrbedarf an Fernmeldeverbindungen durch eine grundsätzliche Sperrung aller nicht bevorrechtigten Anschlüsse in der betroffenen Region [a)] bzw. im Bundesgebiet [b), c)] zu decken? Welche regionalen Differenzierungen sind fernmeldetechnisch möglich und tatsächlich geplant?

7

Trifft es zu, daß Marschkolonnen der Bundeswehr oder (welcher) andere Einheiten die Möglichkeit haben, sich längs ihres Weges, z. B. an Telefonverteilerkästen, in das Fernmeldenetz einzuschalten? Wie geht dies genau vonstatten?

8

Trifft es zu, daß diese Praxis bereits heute zur Beschränkung oder zum Teilausfall des sonstigen Fernsprechverkehrs führen kann, z. B. zum vorübergehenden Ausfall der regionalen Notrufe? In welchem Umfang war dies in den letzten drei Jahren der Fall?

9

Kommt es zum Ausfall der regionalen Notrufe und anderer Bereiche des Fernsprechverkehrs auch durch probeweise Sperrungen?

Bonn, den 10. Februar 1988

Frau Beer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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