Sozio-ökonomische und ökologische Auswirkungen der Stillegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der einen Seite und Förderung der agrarindustriellen Produktion auf der anderen Seite
der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei uns gibt es so gut wie keine vom Menschen unbeeinflußten Landschaftsteile — „Naturlandschaften" — mehr. Unsere Landschaft ist eine Kulturlandschaft, deren Bild bis ins 19. Jahrhundert durch eine große Vielzahl von Landnutzungen auf relativ kleinen Flächen und eine große Artenvielfalt und/oder ökologische Strukturen geprägt ist.
Mit dem Wandel zur Industriegesellschaft ändert sich auch der Zustand der Landschaft durch den Ausbau des Verkehrsnetzes, die Entstehung von städtisch-industriellen Ballungsgebieten, durch Rohstoffentnahmen, Abgrabungen und Auffüllungen und den dadurch bedingten Rückgang der land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Durch die Agrarpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg, die Gründung der EWG und die damit verbundene stärkere internationale Konkurrenz werden die Bauern zu einer verstärkten Rationalisierung, Spezialisierung und Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion gezwungen. Es erfolgt ein immer höherer Einsatz von Agrargiften und Düngemitteln auf Kosten der Qualität von Nahrungsmitteln, Boden- und Wasservergiftung; eine industrielle Agrarproduktion (z. B. Massentierhaltung) ersetzt bäuerliche Betriebszweige; es findet eine Nivellierung der Landschaft (Einheitsstandorte bezüglich Bodengüte, Wasserstand usw.) auf Kosten von Flora, Fauna und der Landschaftsvielfalt statt.
Hatte die Landwirtschaft durch ihre Landschaftsnutzung ursprünglich die Arten- und Biotopvielfalt hervorgebracht, so vernichten bzw. gefährden diese neuen intensiven Produktionsweisen diese Vielfalt maßgeblich. Statt Artenvielfalt werden nun erhebliche Überschüsse an Nahrungsmitteln produziert, die der EG hohe Kosten (Lagerung, Vernichtung, Einkommensstützung) verursachen.
Die Bundesregierung gibt vor, die Probleme der Überschußproduktion durch Flächenstillegungskonzepte in den Griff zu bekommen. Nach anfänglichem Zögern stimmten die anderen EG-Mitgliedstaaten diesem Konzept zu unter der Bedingung, daß die Bundesregierung einer Senkung der landwirtschaftlicher Erzeugerpreise zustimmt. So wird eine weitere Vernichtung von landwirtschaftlichen Betrieben geplant (1987 gaben lt. Agrarbericht der Bundesregierung 26 700 Betriebe auf), was erhebliche Folgewirkungen für strukturschwache ländliche Regionen mit sich bringen wird:
- Es gehen nicht nur Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, sondern auch in dem von der Landwirtschaft abhängenden Handwerk und Gewerbe verloren, noch mehr Menschen werden aus diesen Gebieten wegziehen müssen, Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, öffentlicher Nahverkehr, medizinische Versorgung, Kulturangebote usw. werden dementsprechend weniger nachgefragt und abgezogen werden, letztlich wird eine gesamtgesellschaftliche Verödung dieser Gebiete eintreten.
Dies alles soll durch das Argument, daß die stillgelegten Flächen dem Naturschutz oder Freizeit- und Erholungsansprüchen zur Verfügung stehen, ins positive Licht gerückt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zusammenhang von Natur-, Artenschutz und landwirtschaftlicher Nutzung
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die akute Artengefährdung, die Gefährdung des Bodens und des Wassers nicht durch eine landwirtschaftliche Nutzung an sich, sondern durch die zunehmende Intensität der Bewirtschaftung gegeben ist und daß ein Großteil der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten an genutzte Lebensräume gebunden sind?
2. Wie bezieht die Bundesregierung die zahlreichen Untersuchungsergebnisse, die belegen, daß eine Nutzungsimitation i. d. R. andere Pflanzengesellschaften hervorbringt als die, die eigentlich geschützt werden sollen, in ihre naturschutz-/ agrarpolitischen Konzepte mit ein?
3. Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um die verschiedenen Grünlandtypen und Grönlandpflanzenarten, die durch Nutzungsvielfalt entstanden sind und nun durch Nutzungsintensivierung und Vereinheitlichung von Standorten und Grönlandumbruch massiv gefährdet sind bzw. zerstört werden, zu sichern?
4. Hat die Bundesregierung eine Konzeption, um die gefährdete Ackerwildkrautflora nachhaltig zu sichern?
Ökologische Auswirkungen der Flächenstillegung
Der Modellversuch „Grünbrache-Programm" in Niedersachsen hat gezeigt, daß 1986 von den in das Programm eingebrachten Flächen 50 % eine Ackerzahl von unter 30 hatten und die Beteiligung in Hochertragsstandorten unter 2 % lag. Auch Erfahrungen mit Flächenstillegungsprämien in den USA haben gezeigt, daß vorwiegend ertragsschwache Flächen aus der Produktion genommen wurden und daß auf anderen Flächen die Bewirtschaftungsintensität zugenommen hat.
5. Hält die Bundesregierung die erheblichen Bedenken von Wissenschaftlern und Naturschutzverbänden (der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland spricht sogar von einem Trojanischen Pferd) für angebracht, daß Flächenstillegungen auf ertragsschwachen, unrentablen Standorten die dort vorhandene Artenvielfalt nicht sichern, sondern — im Gegenteil — erheblich gefährden?
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit dem Grünbrache-Programm in Niedersachsen, um zu verhindern, daß nicht die ertragsschwachen, unrentablen Standorte in benachteiligten Gebieten aus der Produktion herausgenommen werden, da hier noch eine relativ große Artenvielfalt vorhanden ist und auf diesen Flächen zudem nicht der für die Überschußproduktion verantwortliche Ertragszuwachs stattfindet?
7. Beispiele von Standarddeckungsbeiträgen 1985/86: —Winterraps 1 284 bis 2 022 DM/ha —Zuckerrüben 3 200 bis 4 814 DM/ha —Spätkartoffeln 1 440 bis 3 577 DM/ha Hält die Bundesregierung es bei freiwilliger Teilnahme am Flächenstillegungsprogramm und bei ertragsabhängigen Entschädigungszahlungen von 1 440 DM/ha, in Ausnahmefällen bis 1 680 DM/ha für realistisch, daß Landwirte, die Flächen mit einkommensstärksten Intensivkulturen haben, das Programm annehmen werden?
8. Wie will die Bundesregierung verhindern, daß auf den verbliebenen, nicht stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen durch noch stärkeren Einsatz von Agrochemikalien die Produktionsintensität und damit auch die Gefährdung der Ressourcen steigt?
Bei einem Grünland-Umbruch kommt es zu je nach Bodentyp unterschiedlich starken NO 3-Freisetzungen im Boden und damit zu Belastungen des Grundwassers. Genau der gleiche Effekt tritt ein, wenn vorübergehend stillgelegte Flächen wieder in Nutzung genommen und umgebrochen werden.
9. Wodurch werden nach Meinung der Bundesregierung diese ökologisch erheblichen negativen Auswirkungen (noch höhere Nitratbelastungen im Grundwasser) gerechtfertigt?
10. Welche Konzepte hat die Bundesregierung für die Entsorgung der Biomasse, die bei der Pflege der stillgelegten Flächen anfällt? Darf sie als Futter verwendet werden, ist an den Aufbau von Kompostplätzen gedacht oder sollen „Biomüllplätze" geschaffen werden, da ein Belassen der Biomasse auf der Fläche zu Veränderungen der Artenzusammensetzung bzw. zu einer Artenverarmung führt?
11. Welche Forschungsvorhaben zur Beurteilung und Entwicklung von Pflegekonzepten für Brachflächen bzw. Grünlandflächen sind bereits erfolgt oder in Arbeit?
12. Welche Ergebnisse sind bereits aufgrund dieser Forschungsvorhaben verfügbar?
13. Auf welche Höhe belaufen sich die bisher für diese Forschungsvorhaben von Bund und Ländern aufgewendeten Finanzmittel?
14. Welcher Finanzansatz ist für geplante Forschungsvorhaben veranschlagt?
Gesamtgesellschaftliche Auswirkungen der Flächenstillegung
Flächenstillegungskonzepte in den USA haben in den betroffenen Regionen neben der Vernichtung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen auch Arbeitsplatzverluste in dem von der Landwirtschaft abhängigen Gewerbe und Handwerk mit sich gebracht. So wurde einer weiteren Entvölkerung Vorschub geleistet und es ist letztlich eine gesamtgesellschaftliche Verödung dieser Gebiete eingetreten.
15. Hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher Konsequenzen für den ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland Untersuchungen anstellen lassen, und wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Untersuchugnen gebracht?
Laut Agrarbericht der Bundesregierung sind 1987 ca. 50 000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft weggefallen.
16. Um wieviel wird sich die Zahl der Arbeitslosen im Agrarbereich durch die Flächenstillegungen noch erhöhen?
17. In welchen Bereichen und in welcher Höhe will die Bundesregierung Ersatzarbeitsplätze schaffen, um einer Abwanderung aus den betroffenen Gebieten vorzubeugen?
18. Welchen Erfolg verspricht sich .die Bundesregierung von der Aufteilung der Landschaft in folgende Funktionsräume: Gunstlagen mit „intensivster Agrarproduktion", „Freizeit- und Erholungsgebiete" und „Naturschutzgebiete", da unsere Kulturlandschaft .eigentlich durch Nutzungsüberlagerung geprägt ist?
19. Wie wird sich das Landschaftsbild durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion von Lebensmitteln und dem Übergehen zur Landschaftspflege ändern?
20. Auf welche Zeiträume soll die „Pflege der Landschaft ohne landwirtschaftliche Produktion" festgeschrieben werden? Soll sie nur für Betriebe gelten, deren Inhaber in den Vorruhestand gehen? Was passiert nach einem Generationswechsel?
21. Wie will die Bundesregierung den mit der Stillegung verbundenen Wertverlust der Flächen, der für viele Betriebe einer Enteignung gleichkommt, ausgleichen?
22. Wie schätzt die Bundesregierung die durch Angleichung der Pachtpreise an die Stillegungsprämien bedingte Verschärfung der Einkommensprobleme von Betrieben mit Pachtflächen ein?
23. Wie vereinbart es die Bundesregierung mit ihrem Ziel der Förderung des Strukturwandels, daß dieser durch eine Flächenstillegung erheblich gestört wird, angesichts der Prognose, daß in der Anfangszeit eine Verknappung und Verteuerung von Pachtflächen durch das Programm verursacht wird und in der Auslaufphase dagegen ein künstlich stark erhöhtes Angebot an Pachtfläche vorhanden sein wird?
Aus dem Agrarbericht 1988 der Bundesregierung geht hervor, daß doppelt so viele Betriebe wie im Vorjahr aufgeben mußten, daß z. B. der Erzeugerpreisindex um 5,7 % zurückgegangen ist und daß kleine Betriebe 30 % ihres Gewinns für Sozialabgaben aufwenden mußten.
24. Hält es die Bundesregierung angesichts dieser drastischen Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe für legitim, im Zusammenhang mit Flächenstillegungskonzepten von einer „freiwilligen Teilnahme" zu sprechen?
25. Wie viele Betriebe werden nach Schätzung der Bundesregierung das Flächenstillegungsprogramm wahrnehmen?
26. Wie viele Betriebe mit welcher Fläche werden ganz stillgelegt?
27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Betriebe ein, die Teilflächenstillegungen vornehmen werden? Wie groß wird der Flächenanteil an Dauerbrache bzw. Rotationsbrache sein?
28. Für wieviel ha landwirtschaftliche Nutzfläche sind die Finanzmittel für eine Flächenstillegung vorhanden oder fest eingeplant?
29. Für welchen Zeitraum sind diese Gelder angesetzt und abgesichert?
30. Wer soll die Kontrolle über die stillgelegten Flächen übernehmen und wie sollen die Kontrollen vorgenommen werden?
31. Wie hoch werden die Kosten veranschlagt, die für diese Kontrollen aufgewendet werden müssen?
32. Wie kann die Bundesregierung die Bedenken, die u. a. vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland geäußert werden, entkräften, daß mit Hilfe der Flächenstillegung gigantische Landreserven für Infrastrukturmaßnahmen der öffentlichen Hand geschaffen werden und ein Bauboom zu erwarten ist, da den betroffenen Landwirten genügend Ersatzland zur Verfügung gestellt werden kann und langwierige Enteignungsverfahren entfallen?
Auswirkungen von agrarindustrieller Pflanzenproduktion
Neben der Flächenstillegung soll der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen als Mittel zum Abbau der Überschußproduktion in der Landwirtschaft gefördert werden. Auch hier nennt die Bundesregierung ökologische Vorteile wie z. B. Auflockerung von Fruchtfolgen, weniger Bedarf an Düngemitteln und Pflanzenbehandlungsmitteln, Verbesserung der Bodenstruktur, hoher Vorfruchtwert (Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung vom 23. März 1987).
33. Bestätigt die Bundesregierung die Aussagen von Experten, daß zur Produktion von nachwachsenden Rohstoffen zunächst nur die jetzt schon weit verbreiteten Intensiv-Feldfrüchte wie Beta-Rüben, Kartoffeln, Mais, Weizen und Körnerraps im größeren Rahmen genutzt werden, zumal für deren Verwertung im industriellen Bereich kaum Änderungen in der Produktionstechnik nötig sind (BMFT, BML, Expertenkolloquium Nachwachsende Rohstoffe, Oktober 1986)?
34. Bezieht die Bundesregierung ihre Aussage, daß nachwachsende Rohstoffe ökologische Vorteile mit sich bringen, auch auf den Anbau dieser Intensiv-Feldfrüchte?
35. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um die ökologischen Folgewirkungen zu verhindern, die eine noch größere Intensivierung des Anbaus der leistungsstärksten Feldfrüchte (Beta-Rüben, Kartoffeln, Mais) durch z. B. Schaffung von größeren Schlägen, vermehrten Dünger- und Pestzidaufwand, Zunahme der regionalen und lokalen Anbaukonzentration mit sich bringt?
36. Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt sie durchzuführen?
37. Welche Aufgaben hat im Zusammenhang mit der ständig steigenden agroindustriellen Produktion die neugegründete Abteilung des BML für Bio- und Gentechnologie?
Fragen37
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die akute Artengefährdung, die Gefährdung des Bodens und des Wassers nicht durch eine landwirtschaftliche Nutzung an sich, sondern durch die zunehmende Intensität der Bewirtschaftung gegeben ist und daß ein Großteil der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten an genutzte Lebensräume gebunden sind?
Wie bezieht die Bundesregierung die zahlreichen Untersuchungsergebnisse, die belegen, daß eine Nutzungsimitation i. d. R. andere Pflanzengesellschaften hervorbringt als die, die eigentlich geschützt werden sollen, in ihre naturschutz-/ agrarpolitischen Konzepte mit ein?
Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um die verschiedenen Grünlandtypen und Grönlandpflanzenarten, die durch Nutzungsvielfalt entstanden sind und nun durch Nutzungsintensivierung und Vereinheitlichung von Standorten und Grönlandumbruch massiv gefährdet sind bzw. zerstört werden, zu sichern?
Hat die Bundesregierung eine Konzeption, um die gefährdete Ackerwildkrautflora nachhaltig zu sichern?
Hält die Bundesregierung die erheblichen Bedenken von Wissenschaftlern und Naturschutzverbänden (der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland spricht sogar von einem Trojanischen Pferd) für angebracht, daß Flächenstillegungen auf ertragsschwachen, unrentablen Standorten die dort vorhandene Artenvielfalt nicht sichern, sondern — im Gegenteil — erheblich gefährden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit dem Grünbrache-Programm in Niedersachsen, um zu verhindern, daß nicht die ertragsschwachen, unrentablen Standorte in benachteiligten Gebieten aus der Produktion herausgenommen werden, da hier noch eine relativ große Artenvielfalt vorhanden ist und auf diesen Flächen zudem nicht der für die Überschußproduktion verantwortliche Ertragszuwachs stattfindet?
Hält die Bundesregierung es bei freiwilliger Teilnahme am Flächenstillegungsprogramm und bei ertragsabhängigen Entschädigungszahlungen von 1 440 DM/ha, in Ausnahmefällen bis 1 680 DM/ha für realistisch, daß Landwirte, die Flächen mit einkommensstärksten Intensivkulturen haben, das Programm annehmen werden?
Beispiele von Standarddeckungsbeiträgen 1985/86: —Winterraps 1 284 bis 2 022 DM/ha —Zuckerrüben 3 200 bis 4 814 DM/ha —Spätkartoffeln 1 440 bis 3 577 DM/ha
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß auf den verbliebenen, nicht stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen durch noch stärkeren Einsatz von Agrochemikalien die Produktionsintensität und damit auch die Gefährdung der Ressourcen steigt?
Bei einem Grünland-Umbruch kommt es zu je nach Bodentyp unterschiedlich starken NO 3-Freisetzungen im Boden und damit zu Belastungen des Grundwassers. Genau der gleiche Effekt tritt ein, wenn vorübergehend stillgelegte Flächen wieder in Nutzung genommen und umgebrochen werden.
Wodurch werden nach Meinung der Bundesregierung diese ökologisch erheblichen negativen Auswirkungen (noch höhere Nitratbelastungen im Grundwasser) gerechtfertigt?
Welche Konzepte hat die Bundesregierung für die Entsorgung der Biomasse, die bei der Pflege der stillgelegten Flächen anfällt? Darf sie als Futter verwendet werden, ist an den Aufbau von Kompostplätzen gedacht oder sollen „Biomüllplätze" geschaffen werden, da ein Belassen der Biomasse auf der Fläche zu Veränderungen der Artenzusammensetzung bzw. zu einer Artenverarmung führt?
Welche Forschungsvorhaben zur Beurteilung und Entwicklung von Pflegekonzepten für Brachflächen bzw. Grünlandflächen sind bereits erfolgt oder in Arbeit?
Welche Ergebnisse sind bereits aufgrund dieser Forschungsvorhaben verfügbar?
Auf welche Höhe belaufen sich die bisher für diese Forschungsvorhaben von Bund und Ländern aufgewendeten Finanzmittel?
Welcher Finanzansatz ist für geplante Forschungsvorhaben veranschlagt?
Hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher Konsequenzen für den ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland Untersuchungen anstellen lassen, und wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Untersuchugnen gebracht?
Flächenstillegungskonzepte in den USA haben in den betroffenen Regionen neben der Vernichtung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen auch Arbeitsplatzverluste in dem von der Landwirtschaft abhängigen Gewerbe und Handwerk mit sich gebracht. So wurde einer weiteren Entvölkerung Vorschub geleistet und es ist letztlich eine gesamtgesellschaftliche Verödung dieser Gebiete eingetreten.
Um wieviel wird sich die Zahl der Arbeitslosen im Agrarbereich durch die Flächenstillegungen noch erhöhen?
Laut Agrarbericht der Bundesregierung sind 1987 ca. 50 000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft weggefallen.
In welchen Bereichen und in welcher Höhe will die Bundesregierung Ersatzarbeitsplätze schaffen, um einer Abwanderung aus den betroffenen Gebieten vorzubeugen?
Welchen Erfolg verspricht sich .die Bundesregierung von der Aufteilung der Landschaft in folgende Funktionsräume: Gunstlagen mit „intensivster Agrarproduktion", „Freizeit- und Erholungsgebiete" und „Naturschutzgebiete", da unsere Kulturlandschaft .eigentlich durch Nutzungsüberlagerung geprägt ist?
Wie wird sich das Landschaftsbild durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion von Lebensmitteln und dem Übergehen zur Landschaftspflege ändern?
Auf welche Zeiträume soll die „Pflege der Landschaft ohne landwirtschaftliche Produktion" festgeschrieben werden? Soll sie nur für Betriebe gelten, deren Inhaber in den Vorruhestand gehen? Was passiert nach einem Generationswechsel?
Wie will die Bundesregierung den mit der Stillegung verbundenen Wertverlust der Flächen, der für viele Betriebe einer Enteignung gleichkommt, ausgleichen?
Wie schätzt die Bundesregierung die durch Angleichung der Pachtpreise an die Stillegungsprämien bedingte Verschärfung der Einkommensprobleme von Betrieben mit Pachtflächen ein?
Wie vereinbart es die Bundesregierung mit ihrem Ziel der Förderung des Strukturwandels, daß dieser durch eine Flächenstillegung erheblich gestört wird, angesichts der Prognose, daß in der Anfangszeit eine Verknappung und Verteuerung von Pachtflächen durch das Programm verursacht wird und in der Auslaufphase dagegen ein künstlich stark erhöhtes Angebot an Pachtfläche vorhanden sein wird?
Hält es die Bundesregierung angesichts dieser drastischen Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe für legitim, im Zusammenhang mit Flächenstillegungskonzepten von einer „freiwilligen Teilnahme" zu sprechen?
Aus dem Agrarbericht 1988 der Bundesregierung geht hervor, daß doppelt so viele Betriebe wie im Vorjahr aufgeben mußten, daß z. B. der Erzeugerpreisindex um 5,7 % zurückgegangen ist und daß kleine Betriebe 30 % ihres Gewinns für Sozialabgaben aufwenden mußten.
Wie viele Betriebe werden nach Schätzung der Bundesregierung das Flächenstillegungsprogramm wahrnehmen?
Wie viele Betriebe mit welcher Fläche werden ganz stillgelegt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Betriebe ein, die Teilflächenstillegungen vornehmen werden? Wie groß wird der Flächenanteil an Dauerbrache bzw. Rotationsbrache sein?
Für wieviel ha landwirtschaftliche Nutzfläche sind die Finanzmittel für eine Flächenstillegung vorhanden oder fest eingeplant?
Für welchen Zeitraum sind diese Gelder angesetzt und abgesichert?
Wer soll die Kontrolle über die stillgelegten Flächen übernehmen und wie sollen die Kontrollen vorgenommen werden?
Wie hoch werden die Kosten veranschlagt, die für diese Kontrollen aufgewendet werden müssen?
Wie kann die Bundesregierung die Bedenken, die u. a. vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland geäußert werden, entkräften, daß mit Hilfe der Flächenstillegung gigantische Landreserven für Infrastrukturmaßnahmen der öffentlichen Hand geschaffen werden und ein Bauboom zu erwarten ist, da den betroffenen Landwirten genügend Ersatzland zur Verfügung gestellt werden kann und langwierige Enteignungsverfahren entfallen?
Bestätigt die Bundesregierung die Aussagen von Experten, daß zur Produktion von nachwachsenden Rohstoffen zunächst nur die jetzt schon weit verbreiteten Intensiv-Feldfrüchte wie Beta-Rüben, Kartoffeln, Mais, Weizen und Körnerraps im größeren Rahmen genutzt werden, zumal für deren Verwertung im industriellen Bereich kaum Änderungen in der Produktionstechnik nötig sind (BMFT, BML, Expertenkolloquium Nachwachsende Rohstoffe, Oktober 1986)?
Bezieht die Bundesregierung ihre Aussage, daß nachwachsende Rohstoffe ökologische Vorteile mit sich bringen, auch auf den Anbau dieser Intensiv-Feldfrüchte?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um die ökologischen Folgewirkungen zu verhindern, die eine noch größere Intensivierung des Anbaus der leistungsstärksten Feldfrüchte (Beta-Rüben, Kartoffeln, Mais) durch z. B. Schaffung von größeren Schlägen, vermehrten Dünger- und Pestzidaufwand, Zunahme der regionalen und lokalen Anbaukonzentration mit sich bringt?
Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt sie durchzuführen?
Welche Aufgaben hat im Zusammenhang mit der ständig steigenden agroindustriellen Produktion die neugegründete Abteilung des BML für Bio- und Gentechnologie?