BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kosten der Expertenkommission zum Abbau marktwidriger Regulierungen (G-SIG: 11001604)

Notwendigkeit, Umfang, Dauer und Kosten der Deregulierungskommission, Anzahl der seit 1983 zum Abbau staatlicher Regulierungen erstellten Gutachten, Berufung von Unternehmern in die Kommission, Verzicht auf Vertreter der Gewerkschaften und Verbraucherverbände

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

09.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/184018.02.88

Kosten der Expertenkommission zum Abbau marktwidriger Regulierungen

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 3. Februar 1988 hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages 560 000 DM für die Einberufung einer Expertenkommission zum Abbau marktwidriger Regulierungen freigegeben.

Die Arbeit dieser Kommission soll sich über zwei Jahre erstrecken. Bis 1990 werden zu diesem Anlaß insgesamt 1 400 000 DM in der Finanzplanung anfallen. Die Expertenkommission wird sich aus vier Professoren und sechs Unternehmensvertretern zusammensetzen.

Der Vorsitzende ist Direktor des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, an dem von 1984 bis 1986 im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft ein Gutachten über „Deregulierungspotentiale in der Bundesrepublik Deutschland" erstellt wurde.

Das Gutachen, welches sich ausführlich mit Regulierungen in einzelnen Sektoren beschäftigt, hat seiner Zeit 131 400 DM gekostet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Offensichtlich ist zum Thema Abbau staatlicher Regulierungen schon erhebliche finanzrelevante Vorarbeit geleistet worden. Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Umfang, Dauer und Kostenhöhe der Deregulierungskommission?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung, angesichts des vorhandenen Erkenntnisstandes, die Notwendigkeit einer gesonderten Expertenkommission?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Gutachten zu diesem Thema seit 1983 im Auftrag der Bundesregierung und der Landesregierungen erstellt worden sind?

4

Regulierungen sind in den meisten Fällen Regelungen zwischen gegensätzlichen Präferenzen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, so zum Beispiel bei der Arbeitsvermittlung, dem Kündigungsschutz, dem Ladenschluß u.ä.m. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Vertreter nur einer gesellschaftlichen Gruppe, nämlich der Unternehmensseite, in die Kommission berufen wurden?

Warum sind nicht zu gleichen Teilen Vertreter der Gewerkschaften oder der Verbraucherverbände als Experten benannt worden?

Bonn, den 18. Februar 1988

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen