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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Stellungnahme der Stadt Kirchhain zur linienbestimmten Planung der A 49 Borken-Lumda (G-SIG: 11001627)

Ablehnung der Linienführung der A49 durch das Stadtparlament Kirchhains gem. § 16 FStrG

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

03.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/1 85823.02.88

Stellungnahme der Stadt Kirchhain zur linienbestimmten Planung der A 49 Borken-Lumda

der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die durch Linienbestimmungsverfahren (§ 16 FStrG) festgelegte Trasse der A 49 verläuft sowohl durch das Schwalm- als auch das Ohmtal.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

1

Trifft es zu, daß die Stadt Kirchhain in ihrer durch Beschluß durch das Stadtparlament zustandegekommenen Stellungnahme (1980) zum Bau der A 49 Borken—Lumda die nach § 16 FStrG bestimmte Linienführung der A 49 abgelehnt hat?

Bonn, den 23. Februar 1988

Frau Brahmst-Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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