Stellungnahme der Stadt Kirchhain zur linienbestimmten Planung der A 49 Borken-Lumda
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die durch Linienbestimmungsverfahren (§ 16 FStrG) festgelegte Trasse der A 49 verläuft sowohl durch das Schwalm- als auch das Ohmtal.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
Trifft es zu, daß die Stadt Kirchhain in ihrer durch Beschluß durch das Stadtparlament zustandegekommenen Stellungnahme (1980) zum Bau der A 49 Borken—Lumda die nach § 16 FStrG bestimmte Linienführung der A 49 abgelehnt hat?