Maßnahmen der Bundesregierung zum Tierschutz
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung aufgegeben, schnellstmöglich bzw. bis Ende 1987 notwendige Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und eine zweijährige Berichtspflicht der Bundesregierung eingebaut.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnungen zu rechnen? Warum wurden die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Tierschutz der Sache nach dem Naturschutz zugehörig ist? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum ist die Zuständigkeit für den Tierschutz nicht dem BMU zugeordnet?
Inwiefern kann die beratende Tierschutzkommission beim BML ihrer Aufgabe nachkommen, wenn lediglich vier von zwölf Vertretern aus den Reihen des Tierschutzes benannt werden, aber acht aus den Reihen der Tiernutzer?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der Ethikkommissionen? Hält die Bundesregierung eine sachgerechte ethische Begutachtung von Anträgen für gewährleistet, wenn in diesen Kommissionen zwei Drittel der Mitglieder an Tierversuchen persönlich interessiert sind? Ist die Bundesregierung bereit, die Zusammensetzung dieser Ethikkommissionen dahin gehend zu ändern, daß diese wenigstens zur Hälfte mit Vertreter/innen von Tierschutzorganisationen besetzt werden? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wo Tarnorganisationen von Tierexperimentatoren als Tierschutzorganisationen sich ausgeben, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, daß diese Tarnorganisationen nicht vorschlagsberechtigt sind für die Besetzung der Ethikkommissionen? Ist die Bundesregierung bereit, die Arbeit der Ethikkommissionen zu erleichtern, indem den Mitgliedern der Kommissionen die Anträge wenigstens vier Wochen vor der Entscheidung zur Kenntnis gebracht werden, die Verschwiegenheitspflicht eingeschränkt wird und Minderheitsvoten verankert werden?
Wie hoch ist das Stiftungskapital der Stiftung zur Förderung und Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen, und wie wurde es aufgebracht? Sind außer den Zinsen auf das Stiftungskapital noch weitere Mittel eingegangen? Wie entscheidet die Stiftung über Anträge und Ausgaben? Wurden an die Stiftung Anträge gestellt, und welche davon wurden bewilligt? Welche Vorhaben und in welchem Umfang wurden bislang von der Stiftung finanziert?
Wie viele Projekte wurden bislang und werden zur Zeit aus den Mitteln des Sonderforschungsprogramms des BMFT zur Alternativmethodenförderung gefördert? Welche Mittel wurden 1987 für diesen Bereich zur Verfügung gehalten, und wie hoch waren die tatsächlich bewilligten Mittel? Worin sind eventuelle Differenzen begründet? Werden aus den Mitteln des BMFT-Sonderprogramms auch Forschungsvorhaben ohne Industriepartner gefördert? Wenn ja, wie viele und welche? Beabsichtigt die Bundesregierung, auch weiterhin Mittel für die gezielte Förderung von Alternativmethoden bereitzustellen?
Hat die Bundesregierung bereits ihren Beschluß umgesetzt, beim Bundesgesundheitsamt eine zentrale Stelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden einzurichten? Wenn ja, wie ist diese Stelle eingerichtet, wenn nein, wann soll dies geschehen? Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Einrichtung dieser Zentralstelle die Erfahrungen und Anregungen, die von der Datenbank für Alternativmethoden in der Akademie für Tierschutz gesammelt wurden? Was meint die Bundesregierung mit ihrer Feststellung in der Drucksache 10/5892 „An der Ablösung des Draize-Tests wird intensiv gearbeitet" ?
Im Jahresbericht 1986 des Bundesgesundheitsamts wird berichtet, daß der Chorionallantoismembrantest reproduzierbar ist und empfindlicher ist als der Draize-Test und sich als Alternative einsetzen läßt, wenn sich die Testaussagen durch eine breitangelegte Validierung bestätigen lassen.
Wie ist der Draize-Test und wie sind andere Tierversuche validiert worden? Liegt eine einheitliche Konzeption der Bundesregierung vor, welche Einzelschritte konkret durchlaufen werden müssen, damit eine Untersuchungsmethode an nicht schmerzfähiger Materie als Ersatz für bisher durchgeführte Tierversuche für definierte Fragestellungen offiziell anerkannt wird? Wenn ja, wie sieht diese Konzeption der Validierung und Evaluierung aus? Wer trifft die Entscheidung und nach welchen Kriterien? Wenn nein, warum nicht, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen? Wie viele alternative Ansätze sind bisher nach diesem Konzept weiter gefördert worden — aufgeschlüsselt nach Themen —, und wann ist voraussichtlich die Validierung abgeschlossen?
Für welche Versuche wurden bei der Bundeswehr im Jahre 1987 3 000 Versuchstiere gebraucht? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Tierschutzgesetz Tierversuche zur Entwicklung und Erprobung von Waffen, Munition und dazugehörigem Gerät verboten sind? Wie viele dieser Tierversuche wurden in Munster in der WWDBw für ABC-Schutz durchgeführt? Ist es zutreffend, daß die WWDBw keine Forschungsarbeiten ausführt, die der Abwehr konkreter Gesundheitsgefährdungen dienen?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts teilweise erheblicher Mängel im Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen einen unabhängigen Tierschutzbeauftragen zu berufen bzw. vom Deutschen Bundestag wählen zu lassen? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann wird dies geschehen?