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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (G-SIG: 11001704)

Beantragung und Bewilligung von Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für Vorhaben der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und deren Gemeinden sowie der kreisfreien Stadt Münster im Zeitraum 1980 bis 1988, Gliederung nach Verkehrsarten und Verteilung der Förderung gem. § 2 Abs. 1 Nr.1 bis 6 GVFG, Bau von Schutzräumen, Anträge nichtkommunaler Verkehrsbetriebe, Förderung von Forschungsvorhaben

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

28.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/198210.03.88

Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Für welche Vorhaben wurden Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Zeitraum 1980 bis 1987 beantragt

a) durch den Kreis Borken (NRW) und seine Gemeinden,

b) durch den Kreis Coesfeld (NRW) und seine Gemeinden,

c) durch den Kreis Steinfurt (NRW) und seine Gemeinden,

d) durch den Kreis Warendorf (NRW) und seine Gemeinden,

e) durch die kreisfreie Stadt Münster (NRW)?

2

Für welche Vorhaben wurden Mittel gemäß GVFG für die Kreise und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e) bewilligt?

3

Für welche Vorhaben wurden keine Mittel zur Verfügung gestellt und warum nicht?

4

Wie verteilt sich die Förderung gemäß GVFG in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e), gegliedert nach Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr)?

5

Wie verteilt sich die Förderung in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e) nach Aufschlüsselung gemäß § 2 GVFG (Absatz 1 Nr. 1 Buchstaben a bis e, Nr. 2 Buchstaben a und b, Nr. 3, 4 und 5)?

6

Sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 GVFG-Mittel beantragt worden?

Wenn ja, durch welche Kreise und Gemeinden?

7

Für welche Vorhaben, die nach GVFG gefördert wurden oder werden, sind Schutzräume gemäß § 12 GVFG geplant oder gebaut in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e)?

8

Gibt es für Gemeinden Höchstförderungsgrenzen?

9

Sind aus den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Münster Anträge von nicht in kommunalem Besitz befindlichen Verkehrsbetreibern eingegangen?

Wenn ja, wie wurden sie entschieden?

10

Sind in den Jahren 1980 bis 1987 Forschungsvorhaben in den Kreisen und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e) durch den Bundesminister für Verkehr gefördert worden?

Wenn ja, wurden hierfür Finanzmittel gemäß § 10 GVFG verwendet?

11

Sind für die Kreise und Gemeinden gemäß Frage 1 a) bis e)

a) im laufenden Jahr Anträge auf Förderung gemäß GVFG gestellt worden,

b) Mittel für Planungsvorhaben gemäß GVFG in Aussicht gestellt oder fest zugesagt worden?

Um welche Vorhaben handelt es sich, und wie ist deren Umfang?

Bonn, den 10. März 1988

Frau Brahmst-Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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