Verwendung von Asbestzementplatten, Spritzasbest und schwachgebundenen Asbestprodukten in und an Gebäuden
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Spritzasbest wurde 1979 aufgrund nachgewiesener Kanzerogenität verboten. Darüber hinaus hat sich die Asbestindustrie in einer freiwilligen Vereinbarung mit der Bundesregierung verpflichtet, bis 1990 die in Produkten für alle Hochbaubereiche enthaltenen Asbestfasern durch andere (textile) Fasern zu ersetzen. Bis Ende der 90er Jahre soll Asbest durch die Verfügbarkeit von asbestfreien Rohren gänzlich aus dem Baubereich verschwunden sein.
Eine konkrete Gesundheitsgefährdung stellen jedoch die mit Spritzasbest, unbeschichteten Asbestzementplatten und schwachgebundenen Asbestprodukten versehenen Bauten dar. Durch Abnutzung, Alterung und vor allem durch den vom hohen SO 2 -Gehalt der Luft beschleunigten Verwitterungs- und Erosionsprozeß werden Fasern freigesetzt, die in die Luft gelangen.
Vor allem öffentliche, in Stahlbeton- oder Stahlskelettbauweise errichtete Bauten wurden im Zeitraum von 1955 bis 1979 mit Spritzasbest feuerbeständig beschichtet. Immer häufiger ergeben Messungen in solchen Gebäuden, daß die vom Bundesgesundheitsamt festgesetzten maximalen Innenraumluftkonzentrationen bei weitem überschritten werden. Für den Außenbereich hat eine neuere Studie der Fraunhofer-Gesellschaft im Auftrag des Umweltbundesamtes ergeben, daß hier bei der Freisetzung von Asbestfasern rund 50 % davon in die Luft gelangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wieviel Quadratmeter Asbestzementplatten sind auf Dächern und an Gebäuden im Eigentum:
a) des Bundes,
b) der Deutschen Bundesbahn,
c) der Bundeswehr,
d) der Deutschen Bundespost,
e) von Gesellschaften, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, eingebaut?
Wie hoch ist der Anteil von unbeschichteten Asbestzementplatten in diesen Bereichen?
Wieviel Quadratmeter in Gebäuden im Eigentum:
a) des Bundes,
b) der Deutschen Bundesbahn,
c) der Bundeswehr,
d) der Deutschen Bundespost,
e) von Gesellschaften, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, wurden mit Spritzasbest versehen, und in welchem Umfang wurden schwachgebundene Asbestprodukte in diesen Gebäuden eingebaut?
Liegen der Bundesregierung genaue Erkenntnisse bzw. zumindest Schätzungen über das Ausmaß der in der Bundesrepublik Deutschland mit Asbestzement und Spritzasbest versehenen Flächen vor?
Aufgrund der durch Abnutzung, Verwitterung und Alterung bedingten Freisetzung von Asbestfasern besteht eine Gefährdung für die Umwelt und für die Bewohner/innen und Nutzer/innen dieser Bauten.
Sieht die Bundesregierung aufgrund dieser — im Sondergutachten „Luftverunreinigungen in Innenräumen" , Drucksache 11/613, nochmals bestätigten — Tatsache weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf für den Umgang mit Asbestprodukten?
Hat die Bundesregierung in ihren mit Spritzasbest versehenen Bauten Raumluftmessungen durchgeführt, und wenn ja, was haben diese ergeben?
Wie hoch wird der Anteil der Asbestfasern eingeschätzt, der von Asbestzementplatten im Außenbereich in die Luft gelangt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, daß und wie die in der Broschüre „Spritzasbest und ähnliche Asbestprodukte in Innenräumen — erkennen, bewerten und sanieren" des Bautechnikinstitutes Ber lin und des Bundesbauministeriums von 1986 für die Sanierung und Entsorgung von asbestbelasteten Gebäuden und Asbestprodukten formulierten Grundsätze in der Praxis auch umgesetzt werden?
Welche Möglichkeiten bestehen, Kommunen bei der notwendigen Sanierung ebenfalls mit unbeschichteten Asbestzementplatten, Spritzasbest oder schwachgebundenen Asbestprodukten versehener kommunaler Bauten zu unterstützen?
Wie kann verhindert werden, daß durch die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 ausländische Produkte mit Asbestfasern wieder zum Einbau in die Bundesrepublik Deutschland gelangen?