Ermittlungspraktiken des Bundeskriminalamtes
der Abgeordneten Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit der Verhaftung von Frau Dr. I. St. im Dezember vergangenen Jahres sind in der Öffentlichkeit Ermittlungspraktiken des Bundeskriminalamtes (BKA) und seiner nachgeordneten Dienststellen bekanntgeworden. Eine herausragende Bedeutung der Beweisführung im Rahmen der Ermittlungen gegen Frau Dr. St. seitens der Staatsanwaltschaft spielt ein Wecker der Marke „Emes Sonochron" .
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Das BKA kaufte die restlichen 50 000 Stück des Weckers „Emes Sonochron" auf und übernahm auch den Vertrieb dieses Artikels, nachdem die Wecker vom BKA mit Nummern gekennzeichnet wurden. Entspricht diese Form von Ermittlungen der gängigen und einschlägigen Praxis des BKA?
Aus welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe hat das BKA Ausgleichszahlungen an die Herstellerfirma des Weckers getätigt?
Aus welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe hat das BKA Videokameras zur Installierung in den Geschäften, in denen der Wecker angeboten wurde, getätigt?
Wie viele Geschäfte wurden an welchen Orten diesbezüglich überwacht?
Wie viele Beamte des BKA bzw. seitens des Staatsschutzes wurden mit der Aufgabe betraut, den Verkauf des Weckers in den betreffenden Geschäften zu überwachen?
Teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit aufgetretene Kritik, das BKA habe durch den Weitervertrieb des Wekkers „Emes Sonochron", der sich laut Angaben des BKA hervorragend als Bombenzeitzünder eignen soll, eine Mitverantwortung für Brand- und Bombenanschläge in den vergangenen Monaten zu tragen?
Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit dem Rechtsstaat vereinbar, wenn zwecks Aufklärung von Bomben- und Brandanschlägen diese seitens des Staatsschutzes durch die bewußte Bereitstellung bereits ausgelaufener Weckertypen gefördert werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Speicherung von Daten durch Videoaufzeichnungen von potentiellen Weckerkäuferinnen/käufern bestehen?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die gespeicherten Personendaten und Videoaufzeichnungen im Zusammenhang mit potentiellen Weckerkäuferinnen/käufern unverzüglich gelöscht und vernichtet werden?