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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Erbringung von "Sicherheitsleistungen" von Asylbewerberinnen und -bewerbern bei Einrichtung eines Telefonanschlusses (G-SIG: 11001844)

Restriktive Handhabung der Gebührenordnung der Deutschen Bundespost bei Telefonneuanschlüssen gegenüber Flüchtlingen, Maßnahmen gegen diese Diskriminierung von Asylbewerbern, Verstoß gegenden Datenschutz bei Informationseinziehung über den Anschlußbewerber

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

10.05.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/217821.04.88

Erbringung von „Sicherheitsleistungen" von Asylbewerberinnen und -bewerbern bei Einrichtung eines Telefonanschlusses

der Abgeordneten Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In verschiedenen Städten der Bundesrepublik Deutschland wird über Praktiken der Deutschen Bundespost berichtet, von Flüchtlingen bei der Einrichtung eines Telefonanschlusses sogenannte Sicherheitsleistungen zu verlangen, die in einigen Städten — so in Berlin (West) und Bremen — bis zu 1 000 DM betragen. Da Asylbewerber/innen durch ein fünfjähriges Arbeitsverbot gezwungen sind, von der Sozialhilfe zu leben, kommen die Forderungen der Deutschen Bundespost, außergewöhnlich hohe „Sicherheitsleistungen" zu verlangen, in der Konsequenz der Verweigerung eines Telefonanschlusses gleich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Ist die Bundesregierung von einer äußerst restriktiven Handhabung der Gebührenordnung der Deutschen Bundespost bezüglich von Telefonneuanschlüssen gegenüber Flüchtlingen informiert?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Asylbewerber/innen hier in besonderer Weise diskriminiert werden, und wird die Bundesregierung veranlassen, daß Asylbewerber/innen bezüglich der Telefonanschlüsse nicht mehr benachteiligt werden?

3

Sieht die Bundesregierung in diesen Fällen einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen erfüllt, wenn die Deutsche Bundespost sich — von welcher Seite auch immer — Informationen darüber beschafft, ob es sich beim Telefonanschlußbewerber um einen Flüchtling handelt?

Bonn, den 21. April 1988

Frau Olms Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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