Ausbau der Bundesstraße 308 - Ortsumgehung von Immenstadt
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Immenstadt (Allgäu) braucht dringend Verkehrsentlastung durch den raschen Bau einer Umgehungsstraße. Die Diskussion hat sich nun auf zwei mögliche Trassenführungen, die sog. „Osttrasse" und die sog. „Westtrasse", zugespitzt. Für die Osttrasse wurde im Jahr 1983 – wenn auch mit einigen Abweichungen – bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Sie scheint nicht nur sehr viel schneller realisierbar, (im Bereich der Westtrasse z. B. haben Naturschutzverbände und Bürgerinitativen Sperrgrundstücke gekauft), sondern auch sehr viel eher geeignet, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt zu schonen. Auf diesem Hintergrund ergeben sich einige dringliche Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Gesichtspunkte haben dazu geführt, daß von zwei möglichen Alternativen zur Trassenführung diejenige gewählt wurde, bei der die weitaus größeren Umweltschäden und eine deutlich geringere Entlastungswirkung zu erwarten sind?
Eine derart einschneidende Planung in einem solch außerordentlich sensiblen Bereich wie demjenigen am großen und kleinen Alpsee und in der Umgebung von Immenstadt sollte zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangen. Die „Grundsätze der Bayerischen Staatsregierung für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentliche Maßnahmen" vom 12. September 1987 verlangen beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Maßnahmen, die in keinem anderen Verfahren geprüft werden. Hat vor der Linienfeststellung im Bereich der B 308 eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden? Wann, wie und von wem wurde sie durchgeführt und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?