Transport radioaktiver Materialien in Passagierflugzeugen
der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Müller (Düsseldorf), Bachmaier, Blunck, Conrad, Conradi, Duve, Fischer (Homburg), Dr. Hartenstein, Dr. Hauff, Ibrügger, Jansen, Kiehm, Kretkowski, Koltzsch, Lennartz, Dr. Martiny, Menzel, Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Tietjen, Waltemathe, Weiermann, Daubertshäuser, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach Regeln der IATA dürfen in Passagiermaschinen radioaktive Materialien als Fracht transportiert werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Nach welchen Rechtsvorschriften dürfen radioaktive Materialien transportiert werden?
Wie lauten die Bestimmungen über den Transport welcher radioaktiven Materialien in Passagiermaschinen durch die IATA, wie sind die dabei festgelegten Grenzwerte?
Wer genehmigt die Transporte radioaktiver Materialien in Passagierflugzeugen, die den deutschen Luftraum überfliegen und die auf deutschen Flughäfen verladen werden?
Wer kontrolliert im Passagierflugzeug und im Flughafen die Ladungen, die radioaktive Materialien enthalten?
Gibt es komplette Aufstellungen darüber, welche Fluggesellschaften, die deutsche Flughäfen anfliegen, wieviel, welcher Art und wie oft radioaktive Materialien in Passagiermaschinen mitführen?
Wieviel, welcher Art und wie oft werden radioaktive Materialien in Passagierflugzeugen der Deutschen Lufthansa befördert?
Wer ist bei der Deutschen Lufthansa für die Bewachung und die Beladung für Frachten mit radioaktiven Materialien in Passagiermaschinen verantwortlich, und wer hat diese Aufgaben im Bereich der Flughäfen?
Wie lauten die Regelungen für den Katastrophenschutz beim Transport radioaktiver Materialien in Passagierflugzeugen im Unglücksfall?