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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Handel mit radioaktiv kontaminierten Lebens- und Futtermitteln (G-SIG: 11001975)

Verbleib von ca. 600 000 Tonnen durch den Tschernobyl-Fallout stark kontaminierten griechischen Hartweizens, Im- und Export radioaktiver kontaminierter Lebens- und Futtermittel, Kontrollen, insbesondere durch die Zollbehörden, gesetzgeberisches Instrumentarium zur Festlegung der Grenzwerte für Radioaktivität, Schließung von Lücken im Bereich des Strahlenschutzes, Vermarktung von im Inland produzierten und radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln wie Wildfleisch

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

09.06.1988

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/233919.05.88

Handel mit radioaktiv kontaminierten Lebens- und Futtermitteln

der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN Handel mit radioaktiv kontaminierten Lebens- und Futtermitteln

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Verbleib von ca. 600 000 Tonnen griechischem Hartweizen vor, der durch den Tschernobyl-Fallout stark kontaminiert wurde?

2

Wurde bei den Verhandlungen der EG 1987 über die Festlegung der in der EG gültigen Grenzwerte [Verordnung (EWG) Nr. 3955/87] für diesen griechischen Hartweizen eine Sondervereinbarung geschlossen, und zu welchen konkreten Vereinbarungen kam man?

3

Wurde dieser Hartweizen zwischenzeitlich im europäischen Markt in Verkehr gebracht, und sind auch in die Bundesrepublik Deutschland Chargen importiert worden?

4

Falls der griechische Hartweizen noch nicht in Verkehr gebracht wurde, welche rechtliche Möglichkeit hat die Bundesregierung, um einen Import zu unterbinden?

5

Welche Kontrollen werden von bundesdeutscher Seite grundsätzlich durchgeführt, um den Import derartiger Lebens- und Futtermittel aus anderen EG-Ländern und Drittländern zu kontrollieren?

6

Welches Instrumentarium steht den Kontrollbehörden, wie z. B. dem Zoll, zur Verfügung, um entsprechende Messungen bei Importen durchzuführen, und werden grundsätzlich solche Kontrollen gemacht?

a) Welche Mengen radioaktiv kontaminierter Lebens- und Futtermittel wurden seit Tschernobyl aus der EG und der Bundesrepublik Deutschland in welche Länder außerhalb der EG exportiert, und wie hoch war die jeweilige Belastung dieser exportierten Waren?

b) Existieren zur Zeit noch weitere Lebens- und Futtermittel in der EG, die über 370 und 600 Bequerel pro Kilogramm belastet sind, und was soll mit diesen Waren geschehen?

7

Laut der EG-Verordnung Nr. 3955/87 vom Dezember 1987 gelten die Werte von 370 und 600 Becquerel pro Kilogramm nur für Importe aus Drittländern.

Nach welchen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien werden zur Zeit für europäische und inländische Lebens- und Futtermittelprodukte Grenzwerte für Radioaktivität festgelegt?

8

Hat für die Bundesregierung die Strahlenschutzverordnung für alle Lebensmittel Gültigkeit, und beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der durch Tschernobyl allgemein im Durchschnitt erhöhten Radioaktivität in Boden und Wasser die Strahlenschutzverordnung entsprechend zu ändern?

9

Ist die Prüfung weiterer Lösungswege, wie sie in der Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 62 vom 20./21. Januar 1988 der Abgeordneten Frau Wollny bezüglich der Vermarktung von im Inland produzierten und radioaktiv kontaminierten Lebensmittel wie Wildfleisch angekündigt wurde, mittlerweile abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?

10

Falls noch nach Lösungen gesucht wird, in welche Richtung gehen die Lösungswege?

11

Wie ordnen sich nach Auffassung der Bundesregierung Strahlenschutzverordnung, Strahlenschutzvorsorgegesetz, EG-Verordnung Nr. 3955/87 und EG-Verordnung Nr. 3954/87 rechtlich und inhaltlich einander zu?

12

Wie grenzen sich nach Ansicht der Bundesregierung die Geltungsbereiche der oben genannten Gesetze und Verordnungen inhaltlich voneinander ab?

13

Für welchen Geltungsbereich gelten die einzelnen Gesetze und Verordnungen, und wo gibt es Überschneidungen bzw. welche Gesetze und Verordnungen sind den anderen unter- bzw. übergeordnet?

14

In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Lücken, die mit welchen Mitteln und Maßnahmen zu schließen wären?

Bonn, den 19. Mai 1988

Frau Wollny Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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