Post- und Fernmeldeüberwachung durch bzw. für die Alliierten
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anläßlich der Verabschiedung der Notstandsgesetze, hier des G 10-Gesetzes, erklärte das Auswärtige Amt auf Ersuchen in einer Verbalnote vom 27. Mai 1968 an die US-Botschaft, die Bundesregierung verpflichte sich zu wirksamen gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Stationierungsstreitkräfte auf dem Gebiet der Post- und Fernmeldeüberwachung. Gemäß Artikel 3 Abs. 2 a des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (bzgl. Nachrichtensammlung und -austausch) werde sie hierzu das erforderliche Verwaltungsabkommen abschließen. Auf dessen Grundlage sollten alliierten Stellen G 10-Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Zu diesem (außerhalb der ausschließlichen Kompetenzen der G 10-Kommission gelegenen) Komplex fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
Wann, zwischen wem und mit welchem Inhalt ist ein derartiges Verwaltungsabkommen geschlossen worden? Welche Modifizierungen sind inzwischen vorgenommen worden, und welche weiteren werden ggf. aktuell erwogen?
Welche anderen, weiteren Absprachen sind zu diesem Komplex ggf. wann, zwischen wem und mit welchem Inhalt getroffen worden bzw. welche reale Praxis hat sich zwischen welchen Beteiligten entwickelt?
a) Welche alliierten Stellen sind hiernach zur Anforderung von G 10-Erkenntnissen bei welchen deutschen Stellen berechtigt?
b) Handelt es sich bei derartigen Anforderungen vereinbarungsgemäß oder praktisch um Ersuchen oder um Anweisungen?
c) Muß der Anforderungsbedarf begründet werden? Wenn ja, wie detailliert?
d) Unter welchen Voraussetzungen können deutsche Dienststellen diese Anforderungen ablehnen? Wie häufig ist dies seit 1968 praktisch geschehen?
e) An welche deutschen (Bundes- oder auch Landes-)Behörden können diese Anforderungen gerichtet werden?
f) Werden die auf alliierte Anforderung hin gewonnenen Erkenntnisse auch bei deutschen Stellen aufbewahrt, ggf. bei welchen?
g) Werden Vertreter der anfordernden alliierten Stellen auch an der Durchführung der Überwachungsmaßnahmen selbst beteiligt, oder wird ihnen diese selbst überlassen? Gegebenenfalls in welcher Weise und unter welchen Voraussetzungen?
h) In welcher Weise, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen profitieren die Alliierten hiernach auch von der strategischen Post- und Fernmeldeüberwachung durch deutsche Stellen (also der breit angelegten Kontrolle zur Gewinnung eines Lagebildes)?
i) Mit welchen Modifikationen gelten diese Abkommen bzw. Absprachen auch in Berlin?
j) Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber hinaus über die in Berlin real geübte Praxis? In welchem Umfang erhalten welche alliierten Stellen neben eigenen Kontrollmaßnahmen (bekannter Umfang) auf Anforderung Überwachungserkenntnisse deutscher Stellen?
k) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die alliierten Möglichkeiten, über das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz Informationen aus dem VS-System NADIS sowie dazugehörige Aktenerkenntnisse — insbesondere von Bundesbehörden wie dem BfV oder dem BKA (APIS) dort eingestellte Daten — zu erhalten?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Verwendung der Informationen durch die alliierten Empfänger, insbesondere über die weitere Übermittlung an dritte Stellen (in welchen anderen Ländern) sowie die Einhaltung deutscher Datenschutz-Standards?
In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung alliierte Stellen neben dieser Informationsübermittlung auf Anforderung selbständig Überwachungsmaßnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs vorgenommen seit 1968
a) in der Bundesrepublik Deutschland,
b) in Berlin? Wie verteilt sich dieser Gesamtumfang auf die einzelnen alliierten Nationen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die alliierten Kontrollmaßnahmen speziell bzgl. des innerdeutschen Fernmeldeverkehrs von/nach Berlin sowie bzgl. des Autotelefonverkehrs? Aufgrund welcher Erkenntnisse und Erwägungen tritt die Bundesregierung ggf. den vorliegenden Informationen über eine Häufung in diesem Bereich entgegen?
In welchem Umfang überwachen (welche) alliierte Stellen selbst strategisch den innerdeutschen Post- und Telefonverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Berlin und der DDR?
In welchem Umfang überwachen (welche) alliierten Stellen den Post- und Fernmeldeverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und (welchen) anderen Ländern? In welchem Umfang machen sie die daraus gewonnenen Erkenntnisse deutschen Behörden zugänglich?