Polizeiliche Sondereinheiten für Demonstrationseinsätze
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Zeitschrift WIENER 6/88 berichtet über die Berliner „Einsatzbereitschaft für besondere Lagen und einsatzbezogenes Training" (EbLT). Diese vor einem Jahr aufgestellte Sondereinheit für Demonstrationseinsätze hat bisher durch besondere Gewalttätigkeiten auf sich aufmerksam gemacht, insbesondere am 1. Mai 1988 in Berlin und Anfang Oktober 1987 an der WAA Wackersdorf. Zusätzlich zu amtsinternen Ermittlungen der Berliner Polizeiführung laufen derzeit Ermittlungsverfahren mehrerer Staatsanwaltschaften gegen diese Beamten; auch mußte sich der Innenausschuß des Bayerischen Landtags mit den durch sie verursachten zahlreichen Verletzten befassen.
In dem genannten Artikel berichtet ein EbLT-Mitglied u. a., anfangs sei der Einheit seitens der Polizeiführung jegliche Rückendeckung und großer Freiraum für die Einsatzgestaltung zugesichert worden. Nach seinen Erfahrungen sei erstaunlich, daß noch keine Demonstranten totgeschlagen worden seien; die Einheit sei so gefährlich, daß sie sofort aufgelöst werden müsse. — Diese Konsequenz hat der Berliner Innensenator jedoch bisher noch nicht gezogen, obwohl EbLT-Beamte am 1. Mai 1988 sogar drei Polizeivorgesetzte krankenhausreif geschlagen haben. Die Erfahrungen anderer Bundesländer mit vergleichbaren, in der Vergangenheit erprobten Demonstrationseinheiten gehen in eine ähnliche Richtung.
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Sind der Bundesregierung diese Erfahrungen mit Demonstrationseinheiten und speziell die Praxis der EbLT bekannt, und in welcher Weise berücksichtigt sie diese bei ihren Voten etwa in der IMK bzgl. der in letzter Zeit empfohlenen Aufstellung weiterer Einheiten dieser Art sowie bei der Prüfung der Frage, ob auch der BGS ähnliche Spezialeinheiten aufstellt?
Seit wann bzw. ab wann gibt es vergleichbare Festnahme- und Eingreifeinheiten beim BGS? Oder was beinhalten die Planungen?
a) Welche Personalstärke haben diese?
b) Wo sind diese stationiert bzw. sollen stationiert werden?
c) Welches sind die Qualifikationsvoraussetzungen der Mitglieder?
d) Wie sind diese persönlich und mit Gerät ausgerüstet?
e) Wie lauten deren Aufgaben und Anweisungen?
f) Wie ist die konkrete Einsatzführung zur Vermeidung vergleichbarer Vorkommnisse wie der geschilderten gewährleistet?
Wie gedenkt die Bundesregierung bzw. die BGS-Führung angesichts der Erfahrungen, wonach auch Polizeikollegen vor Verletzungen durch die EbLT nicht sicher sind, bei zukünftigen Demonstrationseinsätzen mit abgeordneten BGS-Beamten (z. B. im Herbst während der Berliner IWF-Tagung) ihrer Fürsorgeverpflichtung für diese vor derartigen Gefahren nachzukommen?